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Der Israelit · 1863-06-24 · Heft 25 (24.6.1863) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 25 (24.6.1863)
Date
1863-06-24
Page
– (sequence 5)
Language
German
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299 Unveränderlichkeit nicht durch sein Gebühren anzweifeln zu wollen. Das Judenthum verpönt den Schwur (mit Ausnahme des gerichtlichen oder des Überhaupt vom Staate geforderten) und das Gelübde; „Dein Ja sei gerecht und Dein Nein sei gerecht," befiehlt es dem Juden; schwöre nicht, gelobe nicht." Allein das Menschenherz ist schwach und die Menschennatur zu Gelöbnissen geneigt; daher gibt das Gottesgesetz uns das Mittel, wie wir die Sünde verringern können. Am Versöhnungstage und zwar in seinem feierlichsten Momente, beim Beginne desselben, da unser Herz erglüht in guten Vorsätzen, da wir uns Eins fühlen mit unserem Gotte, da wir den Engeln gleichen möchten, zugleich aber auch unsere Schwäche und Sündhaftigkeit gar lebhaft empfinden, da sprechen wir es auf's Feierlichste aus, daß wir uns nicht versündigen wollen durch Gelübde, Schwüre u. s. w. daß daher das ganze Jahr hindurch unsere Gelübde rc. keine Geltung haben sollen. Givt nunmehr dennoch Jemand der Schwäche seiner Menschennatur nach und gelobet und vergißt der am Versöhnungstage ausgesprochenen Bedingung, so bleibt diese doch in Kraft; wenn er dann auch dieses Gelübde in leichtsinniger Weise nicht erfüllt oder nicht so erfüllt, Wie er es auf sich genommen, so bleibt er frei von der furchtbaren Strafe, einer Strafe, die den Menschen an seiner empfindlichsten Stelle trifft, die den Tod bringt seinem theuersten Kleinod, seinen kleinen, unschuldigen Kindern.*) Hier freilich werden die Reformer lächeln; sie fühlen sich erhaben über solche Befürchtungen. Sie, die sich hinwegsetzen über Sabbat- und Speisegesetze und noch vieles Andere, wollen und werden sich auch hinwegsetzen über die Versündigung durch Gelübde; sie, die weder an eine diesseitige noch an eine jenseitige Bestrafung oder Belohnung glauben, fürchten nicht die Hand des Allmächtigen und Allwissenden; es ist ihnen das Judenthum überhaupt so fremd geworden, daß sie das überaus zarte Verhältniß des Israeliten zu seinem Gotte nicht begreifen können, daß sie gar kein Verständniß haben für den unendlich liefen Sinn der Gebote und Verbote unserer heiligen Religion. Daß das bloße Geloben eine Sünde sein kann, daß eine gewisse Art von Gelübden durch das Kol Nidre unmöglich gemacht wird und daß, wenn sie dennoch geschehen, die üblen Folgen durch dasselbe aufgehoben werden, das Alles werden sie schwerlich begreifen können oder wollen — „gerade sind die Wege des Herrn. Gerechte wandeln in ihnen und Frevler straucheln auf ihnen." *) Das Judcnthum, welches das Glück des Daseins, den Besitz des Lebens nicht über Alles schätzt, betrachtet die unerwachjenen Kinder als integrirenden Theil der Eltern; für die unschuldigen Kinder ist der Tod kein Unglück; aber ihr Verlust ist eine Strafe für die Eltern. Die Hauptabsicht dieser Abhandlung ist daher dahin gerichtet, die Gerechten, die Gesetzestreuen in ihrem Wandel in den Wegen des Herrn zu kräftigen. Lasset euch daher, ihr Gesetzestreuen, das Kol Nidre nicht rauben, das seine Macht und seinen Einfluß auf das wahrhaft jüdische Gemüth nicht ohne Grund besitzt, das mit 1000 Banden geknüpft ist an unser Herz und uns die heiligsten und herrlichsten Erinnerungen unserer Kindheit wachruft. Mit dem Aufheben des Kol Nidre ist der Jom Kippur verstümmelt und — abgesehen von allem Andern — eine der feinsten und schönsten Nüancen des jüdisch-religiösen Lebens verschwunden. Wir haben bis jetzt die Frage noch ganz außer Acht gelassen, ob das Kol Nidre überhaupt abgeschafft werden darf oder nicht. Ehe wir dazu übergehen, wollen wir noch einmal zusammenfassen, was das Kol Nidre ist und was es nicht ist. Das Kol Nidre ist kein Ablaß; es berechtigt weder zu vergeblichen noch zu falschen Schwüren, ja es steht in gar keinem Bezug zu diesen; es entbindet ferner nicht von irgend einem dem Nebenmenschen oder dem Staate geleisteten Versprechen; es ist daher auch nicht schmachvoll, keine Schande in unfern eigenen Augen und keine Schande in den Augen unserer nichtjüdischen Mitbürger. Es ist aber auch ebensowenig widersinnig, thöricht oder lächerlich. Es ist vielmehr das Bekenntniß, daß es überhaupt sündhaft ist, zu geloben, um so mehr, da der Mensch leicht in Versuchung geräth, sein Gelübde nicht zu erfüllen, oder doch nicht so zu erfüllen, wie er es gethan hat; es ist die Aufhebung solcher Gelübde, die der Mensch einzig und allein seinem Gotte gelobt, verausgesetzt, daß er zur Zeit des Gelobens diese Aufhebung vergessen hat. Es ist ein Schutz vor solchen Sünden, denen der Mensch nur gar zu leicht verfällt, und vor den Strafen, welche diese Sünden unmittelbar nach sich ziehen. Wir haben hiebei noch einen Einwand zu widerlegen, der uns leicht folgendermaßen gemacht werden könnte: „Wenn es überhaupt sündhaft ist, zu geloben, warum war es denn früher in allen und ist noch heute in vielen Synagogen Gebrauch, beim Aufrufe zur Thora für irgend einen guten Zweck Gaben anzugeloben?" Wir entgegnen hierauf, daß solche Gelöbnisse aus doppelten Gründen erlaubt: 1) betreffen sie nur eine einmalige Handlung, 2) ist diese Handlung sehr leicht zu erfüllen; die Gefahr des Nichterfüllens fällt also weg, während die Gelöbnisse von lang anhaltendem Fasten, kein Fleisch zu essen, keinen Wein zu trinken und anderen Kasteiungen sich auf lange Zeit hinausziehen und auch sonst schwer zu erfüllen sind.

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