Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 25 (24.6.1863)
- Date
- 1863-06-24
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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298 die Herren, namentlich die jungen, tragen riesige Blumensträuße, die sie den Damen verehren, dann strömt's hinein und heraus, hinauf und herunter; die nahegelegenen Straßen sind ganz belebt. Um Mittag verlassen Viele die Synagoge, um einen Spaziergang oder auch ein Mittagsschläfchen zu machen. Einige wünschen sich scherzend: „Guten Appetit" oder „gesegnete Mahlzeit! Wir halten ein mit unserer Schilderung; uns sinkt vor Wehmuth die Feder aus der Hand. Man hat damit begonnen, das Kol Nidre abzuschaffen, und jetzt. O, ihr Gemeinden, die ihr wenigstens in den öffentlichen Institutionen noch gottessürchtige Gemeinden seid, die ihr euch noch des Besitzes eines gesetzestreuen Rabbinen erfreut, hütet euch, daß ihr eure Synagogen in Schau—Häuser umwandelt und Reformjünger an eure Spitze berufet. Bewahret euch wenigstens euren echten, alten, würdigen Versöhnungstag, der mit Kol Nidre beginnt und nicht mit „Zwischen Klippen." — Es liegt uns nunmehr ob, auseinanderzusetzen, wie die Anklagen, welche neuerungssüchtige Menschen gegen das Kol Nidre erheben, durchaus unbegründet sind und aus weiter Nichts als aus der Unwissenheit dieser Ankläger entspringen, während das Kol Nidre nicht allein durchaus unschuldig, sondern ein würdiger und erhebender Beginn des Versöhnungstages ist. Es heißt in der heiligen Schrift (4 B M. c. 30. v. 3.): „So Jemand ein Gelübde thut dem Ewigen oder schwöret einen Schwur, dadurch seine Seele zu binden, so soll er sein Wort nicht entheiligen. Alles was aus seinem Munde gegangen, so soll er thun." Dieses Gebot, das Gelübde oder den Schwur, den man gethan, zu halten, ist eines der heiligsten des Judenthums; das G:bot wird oftmals in der heiligen Schrift wiederholt und mehrfach wird dem Verletzer desselben die göttliche Strafe angedroht. — Das Gelübde oder der Schwur setzt den Gelobenden oder Schwörenden in eine besondere Beziehung zu Gott, dem ewigen, unveränderlichen. Stillschweigend nimmt er mit jedem Gelübde oder Schwur auf sich, daß er so wahrhaft und unveränderlich bei seinem Worte beharren will, wie Gott wahrhaft und unveränderlich ist. Es gibt der Arten der Schwüre verschiedene: der vergebliche Schwur, der falsche oder wahrhafte Schwur, der Schwur Etwas zu thun oder nicht zu thun. Wir haben es hier nur mit dem letzteren zu thun; denn der vergebliche oder falsche Schwur ist an sich und sofort eine große Sünde, die Gott nicht ungestraft läßt. Der Schwur hingegen, Etwas zu thun oder zu unterlassen, ist erst von der Zukunft abhängig, welche die Erfüllung oder Verletzung ausweist. Ach, das Menschenherz ist so schwach; in diesem Augenblicke schwört oder gelobt der Mensch mit aufrichtigem Herzen und festem Willen zur Ausführung, und bald schon wankt sein Wille oder er vergißt gar, was er gelobt hat. Deßhalb warnt Gott selbst vor dem Gelübde und spricht (V. B. M. c. 23 v. 22) : „Und wenn Du unterläffest zu geloben, so wird an Dir keine Sünde sein" - wenn Du aber gelobest, so wirst sehr leicht Du Sünde auf Dich laden! Aber nicht nur das ist ein Schwur oder ein Gelübde, wenn man in feierlicher Anrufung des Namens Gottes auf sichnimmt, Etwas zu thun oder zu unterlassen, sondern schon das nur leicht hingeworfene Wort gilt im Judenthume dafür. „Wer da sagt: ich will morgen früh aufstehen und diesen Abschnitt oder diesen Tractat lernen, der hat ein großes Gelübde dem Gotte Israels gelobt." (Nedarim f. 8. a.) Die Strafe, mit welcher das Gottesgesetz die Verletzung der Gelübde bedroht, ist sehr groß. „Durch die Sünde der Gelübde sterben die Kinder des Uebertreters, wenn sie noch klein sind." Und doch verfährt der Mensch so leichtsinnig mit seinen Worten, gelobt und gelobt und erfüllt nicht! Das liegt einmal in der schwachen Menschennatur und wird wohl schwerlich jemals anders werden. — Wenn nun der Versöhnungstag herantritt, der große furchtbare Tag, an welchem unsere Thaten gewogen und über unser Geschick entschieden wird, wie können wir dem Tage entgegentreten, belastet und beladen mit der furchtbaren Last der durch die Gelübde begangenen Sünden! Doch die Weisheit unserer Weisen hat diesen schweren Verbrechen und ihren Folgen vorgebeugt. „Wer da will, daß seine Gelübde keine Gelübde sein sollen, das ganze Jahr hindurch, der spreche es am Neujahrstage (auch das Versöhnungsfest wird „Neujahr" genannt) aus, daß alle Gelübde die er geloben wird, im Voraus aufgehoben sein sollen. (Tractat Nedarim f. 23 b.) Die Gelübde oder Schwüre, von denen hier die Rede ist. sind aber L) nicht solche. Ln denen die Wahrheit oder Unwahrheit von irgend Ctwas detheuert wird, S) nicht solche, die ein einem Andern geleistetes Versprechen zum Gegenstand haben, (siehe Rabbenu Nissim zur Stelle) sondern nur solche, die der Mensch einzig und alleiy Gott gegenüber, nicht aber, wir wiederholen es, aüch seinem Nebenmenschen gegenüber zu verantworten hat. Gott hat durch dieses Prohibitiv dem Menschen ein Mittel gegeben, zu bekennen, daß es sein aufrichtiges Streben ist, in Gottes Wegen zu wandeln, Gottes Ewigkeit und