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Der Israelit · 1863-05-13 · Heft 19 (13.5.1863) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 19 (13.5.1863)
Date
1863-05-13
Page
– (sequence 5)
Language
German
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223 Theil beruhigt. Doch sah man noch mit Spannung der Verhandlung der Stände entgegen, um zu erfahren, wie die Regierung die Ausschuß-Anträge aufnehmen würde. Endlich brachten auch die Tagesblätter diese erwarteten Berichte. Interessant war es, aus denselben zu entnehmen, daß die Regierung zur Bekräftigung ihrer Gesetzesvorlage noch vor der 12. Stunde ein Gutachten von der ersten Autorität des dänischen Staates, Herrn Or. Wolf, Rabbiner in Copenhagen einholte und es den Ständen produzirte. Dies Gutachten ist nämlich vom 22. Februar d. I., also nachdem die Negierung wußte, daß die fromme Partei dagegen petitionirte. Ich füge Ihnen hierbei, was die Ständezeitung aus dem betreffenden Gutachten mittheilte. Herr 1)r. Wolf erklärte: „So wenig ich selbst in „meiner priest erlichen Wirksamkeit von den für „die Juden des Königreiches geltenden Bestimmungen „über die Ehescheidung irgend welche Un Zuträglichkeit verspürt habe, ebensowenig ist mir dieses „von meinen College» im Auslande, z. B. in Preu- „ßen und andern Ländern, wo ähnliche Bestimmungen „gelten, bekannt, und ich muß daher der Meinung „sein, daß allen Theilen am besten gedient sein „werde mit der diese Angelegenheit betreffenden Bestimmungen in K. 7 des von der Regierung den holsteinischen Ständen vorgelegten Gesetzentwurfes, wo- „nach der L-taat für die Giltigkeit einer Scheidung „keinen Scheidebrief fordert." Sind wir auch nicht berechtigt, uns zu den Rabbinern und Doctoren zu zählen, und haben wir auch keine priesterlicheü Funktionen auszuüben, so wagen wir es doch zu behaupten, daß dieses Gutachten, gelinde gesagt, nicht der Würde eines Rabbinen entspricht. Wir find wohl gewöhnt, bei politischen Ta gesereignissen Depeschen und Noten zu lesen, die mit diplomatischer Klugheit die Hauptsache umgehen, aber nicht in kirchlicher Angelegenheit, weil der Herr Rabbiner im Königreiche Dänemark von seiner pri österlichen Wirksamkeit spricht- Seit wann ist die Tätigkeit oder die Amtsverrichtung eines Rabbinen eine priesterliche? Soll die oder der Dannebrogsorden den dänischen Rabbiner zum Priester und seine Wirksamkeit priesterlich gestempelt haben? Doch dieses nur beiläufig. Die Aufgabe des Herrn Or. Wolf war eine ganze einfache. Er hatte zu erklären, ist die Scheidung zur Auflösung der Ehe erforderlich, oder nicht? Ferner, kann ein Rabbiner veranlaßt werden, solche, ohne vorangegangenen Scheidebrief Geschiedene bei Eingehung einer neuen Ehe zu trauen, oder nicht? Eine entschiedene Antwort hierauf wäre das natürlichste, statt dessen erklärt Herr vr. Wolf, er habe bis jetzt keine Unzuträglichkeit von dieser Bestimmung in seiner priesterlichen i Wirksamkeit verspürt, d. h. mit andern Worten, es! habe bis jetzt noch keine ohne Scheidebrief Geschie-! Vene, vom Herrn Rabbiner getraut zu werden veri langt. Jedenfalls ist aber damit ausgesprochen, daß! das Gesetz wohl eine solche Unzuträglichkeit herbei-! führen könnte, nur sei dies bis jetzt faktisch noch nicht! eingetreten. Und dieses zu behaupten hatte der Herr! vr. nicht den Muth, vielmehr erklärt er, daß mit! dem Gesetz allen Theilen am besten gedient sei, l V. h. also Denjenigen, die an .ivv nun halten, wie die, welche nur den Namen Juden führen, ohne Ju- - den zu sein. So b.dacht ist der Herr Rabbiner für den Frieden der Parteien! Ich glaube, als Priester! hätte der Herr Rabbiner nach Maleachi 2, 6. erst die Wahrheit lehren, und dann den Frieden predigen sollen. Doch ist dieses leider eine Schwäche mancher Rabbinen, daß sie auf Kosten der Wahrheit den Frieden beizubehalten suchen. Endlich spricht Herr Or. i Wolf den schönen Satz aus, die Bestimmung in Z. 7 l sei deßhalb zu billigen, weil der Staat für die Giltigkeit einer Scheidung keinen Scheidebrief fordert.! Wir würden auch dieses anerkennen, wenn nur nicht j der Staat für die Schließung einer Ehe gerade den! jüdischen Ritus als norm und nothwendig bezeichnet. Consequent ift's also, vom Staate zu fordern, entweder, daß er sich überhaupt über die religiösen Angelegenheit kein Recht anmaaße, oder, wenn er sich i ja die Überwachung derselben aneignet, daß er nicht willkürlich ordnet, dieses sei nothwendig, jenes nicht. Indessen, Herr Or. Wolf spielte den Friedensj Vermittler, um wenigstens als Priester den Charakter des OtdL' zu zeigen. Welchen Ausgang die Verhandlung hatte, habe ich Ihnen bereits berichtet.! Die Regierung erklärte sich mit dem Antrag des! Ausschusses einverstanden, demnach ist auch äs jede Unzuträglichkeit dem Gesetze entnommen. Wir haben endlich zum Schluffe Ihnen noch zu berichten, auf welche Weise di< in Altona eingetretene! Unruhe beigelegt wurde Ein Vorstandsmitglied hatte gegen die bereits erwähnte Petition des Vorstandes; protestirt, und seinen Protest den Ständen zugeschickt.! Dadurch war die Autorität des in seiner Meinung! sich für unverletzbar und unverantwortlich haltenden Collegiums bedeutend verletzt worden, und um diese Autorität wieder herzustellen, wurde das protestirende Mitglied veranlaßt — wodurch? darüber schweigt die! Fama — seinen Protest, mit dem Zusatz pntsr pss-! savi, zurückzunehmen und wie ich höre, sind die! lieben Altonaer jetzt wieder ganz ausgesöhnt, h.ip ist wieder vip- — Ich schließe mit dem Wunsche: O'ILN^I O'21V^ ^1 .11'V.I '11.1'

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