Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 14-15 (15.4.1863)
- Date
- 1863-04-15
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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172 seit langer Zeit unbesetzten Lehrstuhl für Geschichte der Medicin jetzt ein Arzt aus Danzig, vr. Hirsch, als ordentlicher Professor berufen worden. Hirsch, welcher gleich zum ordentlichen Professor ernannt wird, ist jüdischer Religion. Diese Ernennung liegt noch innerhalb der Grenzen des §. 2 des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden, vom 23. Juli 1847, ist also kein dem Artikel 12 der Verfaffungsurkunde gemachtes Zugeständniß des Hrn. v. Mühler. Königsberg, 20. März. In einer Ihrer letzten Nummern hat sich eine falsche Nachricht in Betreff der hier erscheinenden „Ostpreußischen Zeitung" eingeschlichen, die ich nicht umhin kann zu berichtigen. Es heißt daselbst: das feudale Blatt habe aus dem Nachlaß des verstorbenen Geh. Raths Hirschberg die nöthige Caution für seine Fortexistenz unter der Bedingung erhalten, daß es nicht mehr auf die Juden schimpfe, welche Bedingung demnach doch als erfüllt vorausgesetzt werden muß. Dem ist aber leider nicht so. Das genannte Organ schmäht die Juden nach wie vor, aber es schmäht auch alle freisinnigen Bürger der preußischen Monarchie, also einen großen Theil des ganzen Volkes. Das Manöver ist originell, sich von einem orthodoxen Israeliten Geld geben zu lassen, um auf dessen Glaubensgenossen tapfer los schimpfen zu können: wir wären berechtigt, es „christlich" zu nennen, wenn wir nach der Manier der „Ostpr. Ztg.", gemäß der sich täglich in ihr manifestirenden Logik, die Fehler des Einzelnen der Gesammtheit zuschreiben und seine Tugenden als Ausnahmen, betrachten möchten. Fortschrittsjnde, Reformjude, Schacherjude und ähnliche Ausdrücke sind noch immer die tägliche Speise, womit das Blatt seine Leser regalirt. Es ist ein schwacher Ableger der berüchtigten Berliner „Kreuzzeitung". Aber die Thorheit schadet sich immer nur selbst. Trotz alledem fehlen dem fanatischen Organe die nöthigen Abonnenten und die noch nöthigeren Annoncen. Auch stehen demselben hier drei liberale periodische Blätter: die „Hartung'sche Zeitung", der „Verfaffungsfreund" und die „Montags-Zeitung" entgegen, welche unsere Sache stets mit Würde und Wahrhaftigkeit vertreten. — Die orthodoxe Partei in unserer Gemeinde ist so ziemlich mit ihrer Ablehnung der ihr aufgedrungenen Cultusreformen durchgekommen, was sie zum Theil der Energie des interimistischen Präses der Repräsentanten-Versammluug, Herrn Stadtrath vr. Hirsch, zu verdanken hat, der das Prinzip der Gewissensfreiheit nach allen Seiten hin zu wahren wußte. Dagegen mußte sie der Reformpartei die Concession machen, sich am Sonntage in derselben Synagoge zu einem Separatgottesdienste versammeln zu dürfen: ein Zugeständniß, das, wie die Erfahrung hier schon einmal gelehrt hat, bald von selbst am Jndifferentismus der Neologen scheitern wird. — Der praktische Arzt vr. Graf, eines unserer würdigsten Vorstandsmitglieder, hat wiederum als Stadtverordneter das Interesse seiner Glaubensgenossen öffentlich in Schutz genommen. Zum §. 24 des neuen Communal-Regulativs, der die Rubriken der steuerfreien Einkommen enthält, beantragte er, in Folge seines bereits erwähnten Vorschlags, auch das Synagogengebäude von der Communalsteuer zu befreien, den Zusatz: die Geistlichen aller Religionsgesellschaften. Beide in unserer Verfassung begründeten Anträge wurden einstimmig von der Stadtverordneten-Versammlung angenommen. Das ist ein wahrer OLN VNp — eine Verherrlichung Gottes im Geiste und in der Wahrheit — Leider gilt in Preußen neben der Verfassungs-Urkunde zur Zeit noch das Gesetz über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847, das namentlich hart den Ausländer trifft, der nach §.71 ohne Genehmigung des Ministers des Innern weder naturalisirt noch als Gehülfe und Lehrling angenommen werden darf. In letzter Zeit kamen öfters deßhalb bei unseren Kriminalgerichten Anklage-Fälle zur Verhandlung und es half den Angeklagten nichts, daß sie sich regelmäßig mit Gesetzesunkenntniß entschuldigten. Wurde doch hier erst im vorigen Monat ein christlicher Lichter¬ und Seifenfabrikant, der ohne ministerielle Erlaubniß den russischen „Hebräer" Marcus Heßner als Lehrling ausgenommen hatte, zu 20 Thaler Geldstrafe verurtheilt. Franzosen und Engländern gegenüber dürfte indeß die ohnehin verfassungswidrige Bestimmung nicht so leicht zur Anwendung kommen. Al. älmviü. Königsberg, 24. März. Die Synagoge feierte hier wie im ganzen Preußenlande den Hubertsburger Frieden und den Geburtstag des Königs gleich andern Religionsgesellschaften, obgleich ihr dazu keine offiziellen Aufforderungen zukamen, wie sie