Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 12 (25.3.1863)
- Date
- 1863-03-25
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Beilage z« Nr. 12 des Zsraelit Feuilleton Die verlorenen Mn Stämme. (Schluß.) Die Benei Israel haben in den Synagogen keine Sepher Thora oder Gesetzesrollen, erkennen jedoch die göttliche Autorität aller Bücher des alten Testamentes an. Sie wurden erst später mit den Namen der meisten Gottbegeisterten Verfasser der jüdischen Schriften bekannt, und nicht ohne Zaudern erkannten sie die späteren Propheten an. Von den arabischen Juden empfingen sie die hebräische Liturgie der Sephardim, welche sie beim Gottesdienste gebrauchen. Wenige Abschriften von dem Cochinrituell, ungefähr gegen das Ende des 17. Jahrhunderts in Amsterdam gedruckt, finden sich bei ihnen. Eine aus dieser Anzahl hat eine Abschrift von einem der Thargumim, aber ich weiß nicht, ob man irgend welchen Nutzen daraus gezogen. — Pergamente, kleine Stellen aus der heiligen Schrift enthaltend, werden oft an verschiedenen Theilen des Körpers getragen Es ist zu bemerken, daß sie fast allgemein den Gebrauch der Zauberei aufgegeben; wozu sie durch das heidnische Beispiel in mancher Beziehung gebracht worden waren. Wenn ein Bcschneidungsfcst in irgend einem Torfe, worin die Benei Israel nicht zahlreich sind, gefeiert wird, so besuchen sie alle das Hans und werden mit Confect und frischem Obst bcwirthet. Die Beschneidung selbst besorgt der Kadhi an dem vom Gesetze vorgeschriebenen Tage. Die Beschneidnng wird als das äußere Zeichen eines Sprößlings von Abraham angesehen; geistliche Belehrungen finden dabei nicht Statt; es sei denn bei solchen Individuen, die mit christlichen Missionären Verkehr haben. Der Zeremonie wohnen viele Leute bei, welche gastfreundlich bewirthet werden, und beim Rebensaft das Wohl des Kindes ausbringcn. Ter Kadhi erhält von 8 Annas bis 2 Rupens als Belohnung für diesen Act. Zuweilen werden auch den Kindern kleine Geschenke gegeben. Die Benei Israel heirathen im Allgemeinen so früh wie die Hindus. Die mit der Verlobung verbundenen Anordnungen besorgen die Ellern. Die Hcchzeitsfeierlichkciten dauern nicht, wie bei den alten Juden, 7, sondern nur 5 Tage und haben in einigen Beziehungen einen heidnischen Charakter. Am ersten Tage darf der Bräutigam nicht ausgehen, badet, feine Hände werden mit Mendi Blättern roth gefärbt und die Vorderseite seines Turbans mit gelbem oder weißem Papier geschmückt, welche blätterartig geschnitten sind, während er von seinen Ver-! wandten besucht wird, welche das Freudenfest zu; feiern beginnen. Am zweiten Tag werden seine Nachbarn ohne I Unterschied eingeladen, an der Bewirthung im Hause! des Vaters Theil zu nehmen, während er selbst i sein Haar zu ordnen und sich aufs Schönste zu! schmücken hat. Hierauf wird er zu Pferd an einen gottesdienst-! lichen Ort geführt, wo von dem Kadhi dieHochzeits- > gebete und Segenssprüche gesprochen werden. Von , hier wird er in das Haus der Braut geführt, wo er von dem Vater empfangen wird und bei den ver-! sammelten Gästen Platz nimmt! Kleidungsstücke und Schmucksachen werden dieser! durch ihren Vater im Namen des Bräutigams überl reicht, die sie sogleich in Gebrauch nimmt. Das! glückliche Paar nimmt alsdann auf einem mit einer i reinen Decke überzogenen Ruhebette Platz. Alle Anz wesenden stehen vor ihnen. Der Kadhi nimmt einen Becher mit Wein, welches als Zeichen für den Ein-! tritt in den Bund Abrahams betrachtet wird, spricht j den Segen darüber und gibt denselben in die Hände zuerst des Bräutigams und hernach der Braut, welche! ein wenig davon trinken, nachdem sie über ihr gegenseitiges Einverständniß mit diesem Ehebund und über die Bereitwilligkeit zur gegenseitigen Pflichterfüllung befragt sind. Der Ehevertrag wird dann vorgelesen, > und nachdem er von den Betreffenden und drei! Zeugen unterschrieben ist, vom Bräutigam in die Hände der Braut gelegt. Sie hält das eine Ende desselben, während er das andere hält und erklärt ihn als gesetzlich vollzogen. Er legt ihn alsdann zusammen und gibt ihn der Braut zur Aufbewahrung." OllrvuLolo.) Psalm 142. Stand' nicht Gott auf unsrer Seite, Spreche Israel vereint — Zog' er nicht mit uns zum Streite, Wenn sich stolz erhob ein Feind: Würd' lebendig uns verschlingen Seine Grausamkeit und Wuth, Würden wir mit Wellen ringen, Uns ertränkte wild die Fluth. Tech der Herr, der rwig währet, Schützte uns, — ihn preisen wir, — Und wir blieben unversehret, Wurden nicht ein Raub der Gier.