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Der Israelit · 1863-03-25 · Heft 12 (25.3.1863) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 12 (25.3.1863)
Date
1863-03-25
Page
– (sequence 5)
Language
German
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141 Ungenannter 2 fl.; S. A. Straus 1 fl.; Moses Schloß 30 kr.; Lazarus Kahn 30 kr.; Salomon Straus 30 kr.; Jacob Thalheimer 12 kr.; Lehrer Klein 1 fl.; zusammen 5 fl. 42 kr. — Ein Ungenannter 43 fl. 45 kr. — Gesammtsumme 8336 fl. 10z kr. Hm Milcher Amen- und MserMhnungen jn Jerulnlem. Wir sind so glücklich unfern geehrten Lesern mittheilen zu können, daß wir dieser Tage wiederum die bedeutende Summe von 1195 fl. 27 kr. an das Centralcomit« nach Amsterdam geschickt haben, wovon für obigen Zweck 1100 fl. 54kr., so daß sich die Gesammtsumme der von uns dafür gesammelten und übermittelten Gelder auf 5838 fl. 53 kr. beläuft. Gebe der Allgütige weiteres Gelingen. Ein Ungenannter 2 fl. — M. St. aus A. 4 fl. (Durch I. Manasses, Vorsteherin Heinsberg 1 Thaler f. d. A. d. h. L. — Deßgleichen durch Sam. Krämer in Hüttenheim; Beides wLiiO-Gelder).— Bei einem Sium des E Geber gesammelt durch E. Herzfeld in Preßburg: E. Geber 1 fl. ö. W.; D. Freund 50 kr.; Lemberger 20 kr.; W. Prager 18 kr.; Ungenannter 32 kr.; zusammen 2 fl. 20 kr. ö. W. — Durch Religionslehrer Jos. Klein in V eitshöchheim: von ihm selbst 1 fl. 33 kr.; Ungenannter 2 fl.; Adler Wittwe 1 fl. 45 kr. zusammen 5 fl. 18 kr.—Ein Ungenannter in Nördlingen 1 fl. — Zeitungsnachrichten n. CorrespondenM. Preußen. Berlin, 14. März. (Sitzung des Hauses der Abgeordneten.) Der Ober-Rabbiner Sutro in Münster hat, wie in früheren Jahren, so auch jetzt wieder um volle Ausführung des Art. 12 der Verfassung petitionirt. Die Commission beruft sich auf die frühern Verhandlungen und Beschlüsse des Hauses und wenn sie von dem gegenwärtigen Ministerium auch keine Abhilfe erwarten kann, so will sie, „um die Continuität der Rechtsanschauung im Volke zu constatirendoch nicht unterlassen, zu beantragen: „Die Petition des Ober-Rabbiners Sutro in Münster in Anerkennung der fortdauernden Beschränkungen der Anstellungsfähigkeit der Juden in den Ressorts des Justiz- und Cultus-Ministerium als verfassungswidrig der königlichen Staatsregierung wiederholt zu überweisen." Für den Commissionsantrag spricht der Abg. vr. Ko sch und der Abg. Or. Techow. Der Abg. Reiche nsperger (Beckum) beantragt die motivirte Tagesordnung: „Jn Erwägung, daß der Gegenstand der Petition durch frühere Beschlüsse des Hauses bereits seine Erledigung gefunden hat, geht das Haus über die Petition zur Tagesordnung über." Der Regierungscommissar tritt dem Vorwurfe der Verfassungswidrigkeit entgegen. Der Antrag der Commission wird dann mit sehr großer Majorität angenommen. Berlin, Adar. Jedes freudige oder trauervolle Ereigniß, das unsere Lehrer und Vertreter erfahren, läßt uns nicht unberührt oder darf uns wenigstens nicht unberührt lassen. Es kann daher nicht ungeeignet erscheinen, dergleichen Fälle in die Gedenkbücher der Zeit, die Journale, zu registriren, umsomehr wo es sich darum handelt, theilnehmende Freunde und Verehrer zum stillen Mitgefühl aufzufordern! Oir-r vz, -2. Ein höchst betrübendes Ereigniß derart ist der am 22. Adar (13. März) erfolgte Hintritt der höchst achtbaren Frau Mutter unseres verehrten und vielgeliebten Rabbiners Herr vr. M. Sachs. Seit acht Jahren des Augenlichtes beraubt und seit dem Tode ihres seligen Gatten im Hause ihres theuern Sohnes, ersetzte ihr dieser das Tageslicht, wandelte er ihr sein Haus in ein Paradies, wo Liebe und Zuvorkommenheit im reichsten Maße ihr Leben verschönerten und erheiterten. Mit tiefbewegter Stimme, in erschütternden und erhebenden Worten, kraft- und gehaltvoll, gab ihr Sohn, der gediegene und meisterhafte Redner, vor ihrer Bahre zu Hause in Gegenwart der versammelten Menge seine Empfindungen kund. Kein Auge blieb trocken; jeder der Anwesenden begriff recht wohl den unersetzlichen Verlust und verstand, den Seelenschmerz des edlen Mannes, der in

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