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Der Israelit · 1863-03-18 · Heft 11 (18.3.1863) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 11 (18.3.1863)
Date
1863-03-18
Page
– (sequence 8)
Language
German
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130 und aus den Hallen der Gesetzgebung; ein neuer Frühling erwacht und seiner milden Sonne Strahlen wärmen und beleuchten alle Menschenkinder ohne Unterschied. Ruhig und friedlich leben die Israeliten im Kaiserstaate Oesterreich, wie überhaupt in allen Staaten Europa's. Sie dürfen jetzt überall wohnen, ungestört Handel und Gewerbe treiben. Sie brauchen sich jetzt nicht mehr ihres S amens zu schämen; sie werden vielmehr als die Sprößlinge der Patriarchen, als Stammgenossen von Propheten, Dichtern, Königen und Helden geschätzt und geachtet. Auch in Oroshaza ist der Wohnsitz den Israeliten schon seit mehreren Jahren gestattet und eine Gemeinde zu bilden erlaubt. Bis August 1862 war Oroshaza nur eine Filialgemeinde; indem sie noch keinen selbstständigen Rabbiner hatte. Sie war daher bis vor Kurzem dem Csabrer Rabbi untergeben. Es war ein Glück für die hiesige Cultusgemeinde, daß sie gebildete und einsichtsvolle Männer zu ihren Mitgliedern hat, welche die Nothwendigkeit einer organisirten Schule und eines tüchtigen Rabbiners, der zugleich ein strenges wachsames Auge über die Schule haben soll, ein gesehen haben. Sie haben daher vor allem im vorigen Jahre eine dreiklassige Gemeinde-Hauptschule gegründet; dann vom Csabaer Rabbi die Resignation eingeholt, und einen selbstständigen Rabbiner ausgenommen. Die Gemeinde hat seit dieser kurzen Zeit sowohl in Betreff der Schule als auch in der Regelung der Gemeindeangelegenheilen einen derartigen Aufschwung gewonnen, daß sich dieselbe zu den vorzüglichsten Gemeinden rechnen darf. Besonders hervorzuheben sind die Verdienste der gegenwärtigen Repräsentanten, H. Singer, Paul Fischer, Vr. Lichtmann, M. Auspitz, D. Weinberger, L. Pollak, die sie sich um die Schule erworben haben. Der Allmächtige segne die Schule, lasse sie erblühen und heilbringende Früchte tragen. Gott segne das rastlose Bestreben unseres biedern Vorstandes des Herrn Moritz Auspitz. Möge ein glücklicher Erfolg jede Arbeit krönen, die in dieser Gemeinde und Schule zu unserm religiösen Heile vollbracht wird. vr. F—r. Gratz. In der hiesigen Handelskammer kam Sonntag wieder die Judenfrage zur Sprache. Von einem Mitglieds der Handelskammer wurde der Antrag auf „Entfernung" eines israelitischen Geschäftsmannes von Gratz deßhalb gestellt, weil er nicht besonders gute Loden verfertigte und die heimische Industrie diskretire (!) Auch sei er Kridatar. Das Comitö, welches diesen famosen Antrag zu prüfen hatte, berichtete, der betreffende Jsraelite ffei kein Kridatar und im Gewerbegesetze könne kein Anhaltspunkt zu dem beabsichtigten Vorgehen gegen denselben gefunden werden. Wir können es nur mit Anerkennung hervorheben, daß die Kammer, in welcher bekanntlich das judenfeindliche Element ziemlich stark vertreten ist, sich jetzt einer vernünftigeren und zeitgemäßeren Auffassung der staatsbürgerlichen Rechte der Juden zuneigt, was sie durch Genehmigung des Comiteberichtes bewies. In derselben Sitzung kam auch eine antijüdische Eingabe der hiesigen Tuchmacher-Innung zur Sprache, welche sich darüber beschwert, daß die politischen Behörden den Israeliten Aufenthaltsbewilligungen geben, welche regelmäßig verlängert werden, und daß sich jüdische Geschäftsleute im Besitze solcher Bewilligungen in Unternehmungen einlassen, welche bei der Unsicherheit ihres Domicils in Gratz vom volkswirtschaftlichen Standpunkte nicht gebilligt werden können. Die ehrsame Innung stelle an die Kammer deßhalb das Ansuchen, dieselbe möge eine Petition an den Landtag richten, daß die Judenfrage ehestens definitiv geregelt werde. Treffend bemerkte Herr Stoklasa, das Gewerbegesetz gestatte Jedermann die Ausübung eines Gewerbes ohne Rücksicht auf die Religion. Ueber die Eingabe der Tuchmacher-Innung wurde zur Tagesordnung übergegangen. (N. P.) Rußland. Petersburg. Eines unserer Hauptpreßorgane bringt die Judenfrage in Anregung und weift die Nothwendigkeit der Gleichstellung derselben mit allen übrigen Unterthanen nach, indem es auf die Beispiele in Frankreich, Belgien, Holland, Amerika und Canada hindeutet, das schöne von Polen gegebene Beispiel der Judenemancipation hervorhebt und Paris, London und Hamburg nennt, wo keine Spur von Abneigung gegen die Juden vorhanden sei. Dagegen schildert es die verkümmerte Existenz der Juden in Rußland, wo sie nur in den westlichen Provinzen für beständig sich ansiedeln dürfen. (Hierbei eine Beilage.) Verantwortlich? Redaktion von vr. Lehman«. — Verlag der Le Roux'schen Hofbuchhandlung. — Druck von I. Gott-leben in Main».

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