Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 7 (18.2.1863)
- Date
- 1863-02-18
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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84 lesen wurde, benachrichtigte die Versammlung von den Gründen dieses Austrittes. Das unparlamentarische ja unanständige Benehmen einiger Redner, die Beleidungen, mit denen sie das jüdische Volk und seine Vertreter überhäuften, habe sie zu diesem Schritte getrieben, den sie um so gerechtfertigter halten, als das Statut Bestimmungen enthalte, zu deren Entscheidung der Gemeinderath incompetent sei. In allen andern Angelegenheiten hingegen würden sie die Rechte ihrer Wähler wahren. In einem zugleich übergebenen Proteste legen die Gemeinderäthe mosaischer Confession Verwahrung gegen alle zu Ungunsten der Juden ausfallenden Beschlüsse der Stadtvertretung ein. Die Versammlung beschloß den Protest gar nicht zur Verlesung zu bringen, die beiden Schriftstücke vielmehr den Protestirenden zurückzustellen, und dieselben mit Berufung auf die Geschäftsordnung zum persönlichen Erscheinen aufzufordern, da heutzutage in allen parlamentarischen Körperschaften die Meinung der Majorität entscheide. (Dies „heutzutage" scheint allerneuesten Datums zu sein, da, soviel wir wissen, noch im vorigen Jahre die Polen auf der rechten Seite des Reichsrathes ganz anderer Meinung hierüber waren.) Zum Schluß der Debatte erhielt der Berichterstatter Or. Rayski das Wort. Derselbe erklärt sich mit allen confesfionellen Bestimmungen des Status einverstanden, mit Ausnahme jener, die die Zahl der jüdischen Gemeinderäthe auf 15 fixirt. Die Besorgniß, daß die christliche Hauptstadt einer christlichen Povinz einst in die Verwaltung einer jüdischen Majorität übergehen werde, könne Redner nicht theilen. Dagegen müsse die Bestimmung, welche das Bürgermeisteramt der christlichen Bevölkerung reservirt, solange aufrecht erhalten bleiben, als die Ausschließung der Juden von allen Aemtern nicht durch ein Reichsgesetz aufgehoben werden wird. (Wo es gilt, liberal zu sein, macht unserm Gemeinderath Niemand die Initiative streitig ) Schließlich geht Referent auf das Gebiet der hohen Politik über, was wir von demselben als gediegenem Juristen, in einer vorzugsweise vermögensrechtlichm Streitfrage nicht erwartet. Keiner unter den israelitischen Gemeinderäthen habe ihnen zu Herzen gesprochen, keiner habe sich erklärt, daß er Pole sein oder seine Kinder hiezu erziehen wolle, sie hätten die , ganze Sache vielmehr als eine Geschäftssache behan-! delt. (Was der Streit um das Stadtvermögen anderes als eine Geschäftssache sei, ist nicht recht klar.) Redner fürchtet nicht die Drohungen der Juden, daß sie sich in die Arme des polenfeindlichen Elementes werfen würden (eine Drohung, die sie, nebenbei gesagt, nie verlauten ließen, die aber eben in das Concept des Herrn I)r. Rayski paßte), da trotz der Germanisirungsversuche der 40 Millionen (?) Deutschen und ihrer jüdischen Bundesgenossen heute im Lemberger Gemeinderäthe selbst von den Deutschen Polnisch gesprochen werde. Ein deutscher Minister (Bach) habe den Juden ihre Rechte genommen; ein polnischer (Goluchowski) habe sie ihnen wiedergegeben. (Dies ist allerdings wahr, aber nicht im Sinne des Redners. Nicht Bach und nicht Goluchowski haben dies gethan, sondern die Zeitverhältnisse, deren Produkt sie waren, und am wenigsten ist es Graf Goluchowski, der von den teilnahmsvollen Gesinnungen der Polen gegen die polnischen Juden Zeugniß gibt — siehe Grundbesitzfähigkeit.) Schließlich weist Redner auf die Juden im Königreiche Polen hin, die durch ihren Anschluß an die Nation sich die Liebe und Achtung des ganzen polnischen Volkes erworben hätten. Dem Anträge des Referenten gemäß, wird der Nodäkowski'sche Antrag auf Verschmelzung der christlichen und jüdischen Gemeinde mit allen gegen Eine Stimme (die des Antragstellers) und der Antrag der israelitischen Gemeinde auf Streichung der unzeitgemäßen confesfionellen Bestimmungen einstimmig abgelehnt. Hiemit war die denkwürdige dreitätige Debatte zu Ende, und die Schlacht geschlagen, in der Vorurtheil und Intoleranz alle ihre Geschosse gegen die siegreich vordringenden Tendenzen der Neuzeit zu Felde führten. Nicht die polnische Nation ist es, die wir für die sich selbst richtenden Reden ihrer unberufenen Anwälte verantwortlich machen. „Es ist eine Schmähung der polnischen Nation," sagt Lelewel, „wenn man behauptet, sie stehe der vollen Gleichberechtigung der Juden im Wege. Im Wege stehen vielmehr die böswillige Bigotterie und der erschreckte Sinn der Finsterlinge. Nichtssagend sind die Deklamationen dieser Individuen, die sich als Repräsentanten des menschlichen Geistes oder bürgerlichen Jn- InrffrL grbnden, und angesichts der Welt den polnischen Namen verunglimpfen." Dies sind die Worte,