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Der Israelit · 1863-01-28 · Heft 4 (28.1.1863) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 4 (28.1.1863)
Date
1863-01-28
Page
– (sequence 4)
Language
German
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40 deckt die Blöße des sündigen Treibens. Aber es werde auch vernommen der Ruf des Mahners, er werde beherzigt, er werde befolgt, er werde zum Weckruf für alle Schlummernden; denn nicht ist Zeit zu ruhen im trägen Schlummer, das Leben gleicht einem ewigen Kampfe — wohl dem, der Gotteswort zu seinem Schlachtrufe erkiest! (Schluß folgt.) Die Karlsruher Wirren. (Fortsetzung und Schluß.) Welchen Antheil diese Zeiterscheinungen — vorzüglich letztere — an den Reformbestrebungen nehmen, wird sich Herausstellen, wenn wir unfern Gegenstand schließlich IV. Vom Standpunkte -es Neligionsgesetzes beleuchten. Man erwarte nicht, daß hier die für uns Autorität habenden Kasuisten zitirt werden sollen Diese sind ja von unfern Gegnern in den Ruhestand gesetzt und ihr Amt ist angeblich von Namen bessern Klangs bekleidet. Auch sind die Gründe gegen die Kultn.sreform schon oft genug — auch in diesen Blättern — zur Sprache gekommen; Wiederholung wäre überflüssig. Hier soll nur der Werth des Kultus nach dem Wärmemesser des Einflusses, welchen das isr. Neligiousgesetz auf den Israeliten übt, bemessen werden. Gestehen wir uns, auch der Gottesdienst der Orthodoxen hat die beseligende Wirkung nicht mehr, wie er sie bei unfern Vorfahren hatte. Es fehlt in unsrer Zeit überhaupt an Religionsinnigkeit, an Neligionsfreudigkeit, an Durchwebung aller menschlichen Regungen mit den Lehren der Religion, wie es bei unfern Vorfahren war. Das materielle Streben, beflügelt von dem Alles beherrschenden Luxus und von der nicht zu befriedigenden Genußsucht, absorbirt einen großen Theil der Re ligiosität, selbst Derjenigen, die noch zu den Religiösen gehören.*) Welche Wirkung kann aber erst eir Gottesdienst haben, der von Reformern eingeführt und besucht wird, die in unsere Antipoden sind und selbst von rnd'Q) — Gemeinsinn — eine Mainz tesucke;?r würde dort die' alte Innigkeit nicln vermissen. Eigenschaft, die zwar auch sie bethätigen — in so ferne sie ihrer Reformmanie entgegentritt, sich lossagen? Sonst könnten sie ja eine Radikalreform nicht durchsetzen wollen, nachdem die Orthodoxen Konzessionen machen wollten, dabei aber im Falle der Nichtannahme ihre Trennung ankündigten. Nicht nur das Studium der Thora als Thora ist denselben eine terra incoAnita: sie treten ihm sogar feindlich entgegen; sie treten sogar dem Thora-Inhalt vielfach faktisch entgegen; sie scheuen sich nicht, selbst dasjenige Religionsgesetz, welches doch neben ihrem und unserm bxirr" geschrieben steht, jenes göttliche Gebot, durch welches das leiblich schwache Israel geistig stark sich fühlen soll und welches ihm, als Zeichen seiner Gottangehörigkeit, gleichsam ein Diadem um die Stirne bindet — das heilige Gesetz der pbsr, — in ihren Alltagstram hinab zu ziehen und mit Geringschätzung von ihm zu sprechen. Ja, ihr habt Recht, wenn ihr saget: uns gelte dieses Gebot so hoch, wie der Glaube an Gott. Wir sagen noch mehr und scheuen dabei weder euer mitleidiges Achselzucken, noch euer höhnisches Gelächter. Wir sagen: nicht nur das Gebot der sondern alle Gebote und Verbote , wie sie die Thora enthält und wie sie die Tradition erläutert, gelten uns so hoch wie der Glaube an Gott; denn der Glaube allein macht den Israeliten nicht selig, sondern die gläubige That, die Erfüllung der Gottesgesetze, weil sie Gottesgesetze sind. Uns gilt daher ein vx -w-m .-IL7O — habe es zum Gegenstände im' ,L'X ,7>NIQ nr>/-nrn nrwL?.-? u. m. dgl. gerade so viel als -rtz , gwn -wp cw.-ixi ,vw-> g>r> r-rv gpib rwTin u. s w. — Uns sind die äußern Religiouspflichten ebenso Aussprüche der höchsten Weisheit, wie die innern und wie die moralischen.*) Denn die Unterscheidung zwischen Wesen und Form, zwischen Religionsgesetz und Ceremonialgesetz, zwischen Religion und Kirche, wie sie sich bei andern Glaubensbekenntnissen vorfindet, hat im isr. Glauben keine Berechtigung. Der Kultus bildet daher nur einen Ring an der großen Kette der äußern Gottesverehrung; Gottesdienst ist nicht nur das Gebet, wäre es auch das öffentliche, sondern hauptsächlich die Befolgung der von Gott geoffenbarten Gesetze. Höchste Inkonsequenz ist es daher, den ganzen Komplex des jüdischen Gottesdienstes fallen 'zu lassen und aus den Trümmern nur einen gehaltlosen, aber glänzenden Scherben aufzusuchen, welchem man den Namen Kultus beilegt, den man mit allen thun- *) Llsn mnn ist für uns nicht m-'nder Wort Gottes als O'pbx (vgl. Keine

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