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Der Israelit · 1863-01-21 · Heft 3 (21.1.1863) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 3 (21.1.1863)
Date
1863-01-21
Page
– (sequence 8)
Language
German
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32 Grunde gelähmt aus dem Kampfe geht, weil seine Umgebung auf beiden Hüften hinket. Und der Morgen ist noch lange nicht aufgegangen! — Wie nun, wenn man höhern Ortes in Schulangelegenheit zur endgiltigen Entscheidung drängen und eine Gemeinde mit der Bitte hervortreten wird, daß man sie der Duldung einer Schule in ihrer Mitte überhebe? Aber der Fall ist möglich, was werden die Richter entgegnen? und welchen der Ringe werden sie für den echten erkennen? Was, meinen Sie etwa auch, daß man hiebei die vox poxuli als vox äei wird gelten lassen? Und doch hat die heil. Thora mit unzweideutigen Worten das 'inx .-inri -rs> (Exod 23. 2) geschrieben. Und wenn eine solche Gemeinde keine Schule mag, deren Familienväter in gedankenloser Nachäfferei am Weihnachtsabend ihren Kleinen funkelnde Christbäume anbrennen — traurige aber gutverbürgte Facta! - oder, wenn eine andere Gemeinde im schroffsten Gegensatz zu der frühern, keine Schule mag, weil ihre Mitglieder in dem Joch des heidnischen Aberglaubens und der nichtjüdischeu Unwissenheit waten — wird man solchen Gemeinden Gehör schenken und das lebensfähige Kind mit dem Bade verschütten? Meine Frage fußt auf leidiger Erfahrung. Mögen Sie nicht glauben, daß ich grau in grau zeichne, denn sonst müßte man Ihnen vor allem gründlich erklären, wie es anders vor zwei Jahren kam, als nur ein bischen sogenannte freie Luft über das Land fuhr, daß die meisten jüdischen Schuten Oberungarns recht über Nacht dahin welkten; Institute, die bis dahin blüheten, geknickt vor dem frischen Hauch der Freiheit (!) sanken! Und wie es weiter kömmt, daß für die noch spärlich fortkränkelnden Schulen nur das Proletariat der Gemeinde einen armseligen und von dem doppelten Schmutz des Körpers und der Seele behafteten Continent bvn Krö mul Arö stellt, während die Notablitäten und Maadors auf die Benützung der Schule verzichten? Ja, so ist es und es ist recht traurig, daß dem so ist. Und mdem ich es niederschreibe, fühle ich zwiefach das Schmerzliche der Thatsachen. Aber ich habe das np des Weisesten der Menschen vor Augen und breite es, vor der O.ffentlichkeit aus mit dem Bewußtsein und der redlichen Absicht, daß solche Streiflichter mit der Zeit bas Dunkel zerstreuen und klären helfen LtzivrieL Inivv. Holland. Amsterdam, im Januar. Unsere Gemeinde hat einen großen Verlust erlitten; am 29 Dec. v. I. starb Herr vr. Samuel Israel Mul der, der sich weit über die Grenzen seines Vaterlandes hinaus eines allgemein geachteten Namens erfreute. Er hat als Inspektor der isr. Schule in den Niederlanden eine segensreiche Tbätigkeit entfaltet, ebenso als Schriftsteller und Bibelübersetzer. Er erreichte ein Alter von 70 Jahren. (Auch uns ist in dem Verstorbenen ein persönlicher Freund dahingegangen, dessen Verlust wir tief beklagen. Die Red.) Italien. Interessant ist ein Erlaß des bischöflichen Vicariats von Velletri im Kirchenstaate, durch welchen einem Israeliten, der wahrscheinlich zu den früher Ausgewiesenen gehört, die Aufenthalts - Erlaubniß ertheilt wird: „General Vicariat Velletti Nach Ansicht und Richtigfinden der von dem Gesetze verlangten Pässe, wird dem Israeliten N. die Erlaubniß ertheilt, für die Dauer von .... Tagen sich in dieser Stadt aufhallen zu dürfen, und zwar zu dem einzigen Zwecke, einen biederen und ehrlichen Handel da zu treiben; dabei wird ihm aber für die ganze Zeit seines Aufenthaltes aufg> geben, sich spätestens eine Stunde nach Sonnenuntergang in die von ihm erwählte Wohnung zurückzuziehen, um solche vor Sonnenaufgang nicht mehr zu verlassen; gleichzeitig wird ihm der Zutritt in jedes Kloster, Couservatorium oder heiligen, der Episcopal Jurisdiction unterliegenden Ort untersagt; ebenso der Gebrauch jedes vertraulichen oder familiären Ausdrucks beim Reden und Handeln mit Christen. Die Uebertretung einer oder der anderen besagten Vorschrift wird unnachsichtlich mit Gefängniß und Geldstrafe von fünf Thalern zum Nutzen der heiligen Sache bestraft. Velletri, am Sitze des Vicariats, den .... 1862. I. Vesir ex oktieio, General-Vicarius (Stempel des Vicariats von Velletri). Giov. Jeffenschi, Crim.- Secr. des Bisthums."

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