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Der Israelit · 1863-01-14 · Heft 2 (14.1.1863) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 2 (14.1.1863)
Date
1863-01-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
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15 fen, gegen die Ansteckung der gesunden Körpertheile sorgfältig gewirkt werden. Dazu ist Jeder berufen, der sich selbst als einen Theil des gottbcrufenen Jsraelkörpers betrachtet. In dieser Lage befindet sich auch Einsender dieses (der kein Karlsruher ist) dem Streite gegenüber, welcher in der Jsraelitengemeinde der bad. Residenzstadt zwischen Konservativen und Reformern sich entspannen hat, indem Letztere einen Umbau der Synagoge verlangen, verbunden mit einer durchgreifenden Kultusreform, worein Erstere selbstverständlich nicht willigeil. Eine Gemeindeabstimmung ergab 6t für und 53 gegen den Umbau. Das hieraus zu ziehende Resultat machen aber die Konservativen aus anderweitigen Gründen streitig, und so liegt die Sache noch in der Schwebe. Fassen wir nun das Ansinnen der Reformer von seinen verschiedenen Seiten aus und zwar: I. vom Standpunkte des Rechts. Wir fragen: unter welchem Nechtstitel können die Reformer die Konservativen aus ihrem (der Konservativen) eigenem Hause hinaus werfen? Sollte hierbei der status ^uo nicht wenigstens so viel Berechtigung haben, daß Diejenigen, welche ihn aufrecht erhalten wollen, ihn zu verlassen, nicht genöthigt werden? Die Konservativen erheben kein Zetergeschrei, wenn Jene, denen der bisherige Ritus als ein solcher erscheint, welcher „weil er dem Bewußtsein und den Geboten der Gegenwart nicht mehr genügt," auch „an den höchsten und heiligsten Feiertagen des Mosaismus" der Synagoge entsagen und ihr religiöses (?) Bedürfniß anderweitig zu befriedigen suchen. Wir achten jede redliche Ueberzeugung, besonders wenn sie opferfähig ist, und räumen gerne Jedem das Recht ein, nach seiner Fa9vn selig zu werden Wir bestreiten aber Jedem das Recht (?), Andersdenkende maßregeln und zum Aufgeben des eigenen Bewußtseins, oder zu Doppelgängern verurtheilen zu dürfen. Bildeten diese auch eine fast verschwindende Minorität — wie dieses ja in Karlsruhe nicht der Fall ist — ihre Gewissensfreiheit müßte ihnen gewahrt bleiben, und wer sie ihnen verkümmern wollte, der gehe vorerst mit seinem Gewissen zu Rathe und befrage es, ob Trennung nicht an ihm liege, anstatt solche von der andern Seite gewaltsam herbei zu führen. Würde man einer Majorität in Religionssachen das Recht vindiziren, die Minderheit Niederhalten, beengen und bedrücken zu dürfen, so brauchte man ja nur um einen Schritt Weiler zu gehen, um die ^utos-cka-ko des Mittelalters und sämmtliche gegen Juden noch in der neueren Zeit gegoltene Unbilden zu rechtfertigen. Auch wir sagen ähnlich einem reformistischen Zeitungskorrespondenten: In demselben Augenblicke, in welchem endlich der Sieg der Gerechtigkeit für Alle, der Sieg der Gewissensfreiheit, zur gesetzlich vollen Anerkennung durchgedrungen ist, erlaubt sich diejenige Partei der jüdischen Glaubensgenossenschaft, welche sich selbst die gerechte, die gebildete nennt, das Alte, das Bestehende niederzureißen und dabei einen Druck, einen Gewissenszwang gegen Diejenigen auszuüben, welche im rechtlichen Besitzstände sind. Die Trennung, welche die Konservativen im Falle des Nichtreussirens zum Voraus erklärten, ist weder Trotz, noch Liohui.g; sie ist vielmehr das letzte Mittel zur Rettung der eigenen Ueberzengnng, wenn olle andere Versuche dieser Partei, sie ihres Weges gehen zu lassen, fruchtlos bleiben; sie ist der leizte Schritt derselben, weil das Bestehende sie vollkommen befriedigt und nur der Gewalt zu weichen beabsichtigt, indeß die Trennung der Reformer erster Schritt sein sollte, weil sie es sind, die sich mit dem Bestehenden nicht befreunden „können" und weil der Fehdehandschuh von ihnen hingeworsen wurde. Trennung ist, kurz gesagt: die Pflichterfüllung der Lelbsterhaltung. Nur in letzter Linie kann ja eine Trennung angestrebt werden; denn sie kann nicht so wohlfeilen Kaufs erworben werden, wie jene Reform, welche nach dem Vorhaben der 61 aus dem Säckel der Gesammtgemeinde bestritten werden soll. Es gehört gewiß Glaubensstärke und Ueberzeugungstreue dazu — besonders von einer kleinen Genossenschaft — die enormen Kosten eines gesonderten Kultus auf sich zu nehmen; und anstatt sie deßwegen hochzuschätzen, sollte sie mit Vorwürfen überschüttet werden? Nein, der abgeschossene Pfeil prallt ab an dem Schilde der Unparteilichkeit. Und wenn man nun noch die Stirne hat, den Konservativen den Glauben an eine Alleinseligmachung anzudichten, so sagen wir ebenfalls, daß es zwar ein Leichtes ist, in das Tageshorn zu stoßen und die allbekannten Töne in die Welt zu senden; allein die Reformer sollten so gewissenhaft sein, nicht mit einem Extrazuge ihre Himmelfahrt vollbringen und den Konservativen dabei nichts Andres gestatten zu wollen, als das Legen der Metallschienen und — das Nachsehen. Wären Jene von ihren Reformideen so durchdrungen und für dieselben so opferwillig, wie die Konservativen für ihre Ideen es sind, so müßten sie den Streit auf keine andere Weise beigelegt haben wollen, als wie es die Ministerialverordnung vom i4. April 1819. (Regierungsblatt Seite 85) will, wonach, wenn ein Besitzer eines Synagogenplatzes eine neue Anlage der Plätze sich nicht gefallen lasten will, das Eigenthum aller jener Plätze, deren bisherige Eigenthümer mit der neuen Einrichtung nicht zufrieden sein wollen, gegen Rückerstatlung des auszumittelnden gegenwärtigen Werthes des Platzes, aufhört. Das wäre der friedliche Weg gewesen, welcher

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