Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 1 (7.1.1863)
- Date
- 1863-01-07
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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10 gesetzten Kollegen die gebührende Anerkennung nicht ferner vorenthalten bleibe, und so stellte der akademische Senat den Antrag an die Staatsregierung, den vr. Herz zum Professor sxtraoräinar!u8 zu ernennen. Dieser Senatsbeschluß wurde, wie in Ihrem Blatte bereits mitgetheilt, einstimmig gefaßt; auch sämmtliche theologische Professoren stimmten dafür — eine Thatsache, die wohl am Besten beweist, in welch hoher Achtung der Betreffende bei allen Mitgliedern der Universität steht und wie die Ueberzeugung von der Unabweisbarkeit des zu seinen Gunsten gestellten Antrags eine allgemeine war. Doch der Erfolg entsprach diesen Prämissen nicht: der Antrag auf Ernennung des Or. Herz zum außerordentlichen Professor wurde nicht genehmigt; dagegen wurde, als im Juni dieses Jahres zahlreiche Gehaltsaufbesserungen an der Universität verliehen wurden, in dem deßfallsigen allgemeinen Dekret dem vr. Herz unter Erhöhung seines Funktions-Gehaltes beiläufig der Titel eines „Ehren - Professors" verliehen. Der Eindruck, welchen diese Entschließung hier machte, war ein doppelter: als zuerst bekannt wurde, Herz „sei zum Professor" kreirt, war die Freude allgemein, und in der Studentenschaft wurde die Absichtlaut, dem hochgeachteten Lehrer als Zeichen der Theilnahme an seiner vermeintlichen Ernennung eine Ovation darzubringen; wie man aber nachderhand den wahren Sachverhalt erfuhr, und daß statt des Wesens nur der Schein, statt des Kernes die leere Schale gewährt worden sei, da war die Verstimmung nicht minder groß. Nicht einmal in den offiziellen Blättern, wie sonst in solchen Fällen ausnahmslos üblich, wurde die Titelverleihung publizirt! Betrachten wir das ganze Verfahren näher, so ergibt sich ein offener Widerspruch. Durch Verleihung des Ehrentitels soll dem damit Dekorirten doch ohne Zweifel eine Auszeichnung zu Theil werden, und die Regierung gibt dadurch ebenso wie durch die Gehaltserhöhung deutlich zu erkennen, daß sie mit seiner Wirksamkeit und seinen Leistungen an der Universität wohl zufrieden und daß ein Anspruch auf Beförderung begründet sei. Nicht minder läßt man ihm auch für die Zukunft freien Spielraum zur Fortsetzung seiner Lehrtätigkeit, ja muntert ihn ganz entschieden dazu auf. Allein man ist weit entfernt, ihm eine irgend feste, gesicherte, wenn auch bescheidene Stellung zu geben, man ernennt ihn nicht zum wirklichen Professor, wie es die Universität beantragt hat, sondern ertheilt ihm einen Titel und läßt ihn in einer Funktionsftellung, die ihm für die Zukunft nicht die mindeste Garantie einer gedeihlichen Wirksamkeit bietet, ja ihm sogar jeden Augenblick entzogen werden kann, so daß seine Lage in dieser Beziehung ebenso prekär und rechtlos ist, wie bisher. Die Antwort, warum es so geschehen, haben wir oben gegeben: weil Herz Jude ist und als solcher nicht angestellt werden soll. Unter diesen Umständen wird man es begreiflich finden, daß er, wie nunmehr in verlässiger Weise verlautet, den Entschluß gefaßt hat, einer Wirksamkeit, die nach 15 Jahren des erfolgreichsten Strebens keine bessere Würdigung hat finden können, zu entsagen und sich anderwärts einen Beruf zu gründen, der dem gereiften Manne den Vortheil einer gesicherten Zukunft verheißt. Um von der Universität den ihr hiemit in unmittelbare Aussicht gestellten Verlust abzuwenden, hat der Senat am Ende des vorigen Sommersemesters in einer zweiten, gleichfalls mit Einstimmigkeit beschlossenen, Eingabe an die allerhöchste Stelle seinen Antrag auf Ernennung des vr. Herz zum außerordentlichen Professor auf's Dringendste wiederholt. Eine Entscheidung darauf ist bis jetzt nicht erfolgt. Der Ausgang wird darüber belehren, ob man in Bayern, das in gar manchen Beziehungen des öffentlichen Lebens den meisten deutschen Staaten rühmlich vorangeht, in der Frage der Anerkennung wissenschaftlicher Kapazität ohne Ansehen der Konfession mit den übrigen wenigstens gleichen Schritt halten, oder ob man unerschütterlich bei Grundsätzen beharren will, welche die Zeit zu den Antiquitäten geschrieben hat. Ja, wollte man auch nur ganz exzeptionelle Fälle gelten zu lassen, so ist es doch klar, daß, wenn je einer, der besprochene sich zu solcher Behandlung eignet; ein Fall, dem selbst sämmtliche Mitglieder einer theologischen Fakultät von anerkannt positiver Richtung das Zeugniß voller Berechtigung nicht versagen konnten. (N. K.) Oesterreichischer Kaiserstaat. Aus Ungarn, Ende Dezbr. Geehrter Herr Redakteur! Ist Ihr geschätztes Blatt auch kein Fachorgan für medizinische Wissenschaften, so dürfte doch nachstehender Krankenbericht für Ihre geehrten Leser