Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 1 (7.1.1863)
- Date
- 1863-01-07
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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3 Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben." Da vielleicht noch Andern wie H. M. die Deutung dieses Verses nicht zugänglich ist, so wollen wir dieselbe hierhersetzen. Das C 27 des dritten Buch Mösts handelt närnlich von der Schätzung, dh., wenn Jewand dem Heiiigthume Etwas spenden will, so kann er diese Spende an irgend eine Person knüpfen nach einem von der Thora bezeichneten Census, der nach Alter und Geschlecht der bezeichneten Person wechselt. Hat nun Jemand sein Gelübde an die Person eines zum Tode vcrurtheilten Verbrechers geknüpft, so ist dieses Gelübde bedeutungslos, da der zum Tode Verurtheilte schon als Todter betrachtet und daher der erwähnte Census nicht mehr auf ihn Anwendung finden kann- (Siehe die ganze Ausführung in Thorath Kohanim zur Stelle und Talmud Babli Tract. Kethuborh Folio 37 l>.) Daher muß die Uebersetzung so lauten: Jeder zum Tode Verurtheilte, der den Tod erleiden soll von Menschenhand, soll nicht'gelöst werden; er wird dcs Todes sterben." Nach der Ansicht eines andern Talmudlehrers am angeführten Orte, Rabbi Chananja ben Akabja, kann die erwähnte Schätzung, so lange er noch ttbt, an «ihm Statt haben. Nach Rabbi Chananja ist der Sinn des in Rede sichenden Verses der, daß der zum Tode durch Menschenhand verurtheilte Verbrecher sich nicht von der Todesstrafe loskoufen kann. Demnach muß die Übersetzung wie folgt lauten: „Jeder des Todes Schuldige, der da getödtet werden soll von Menschen, kann nicht losgekauft werden; er soll getödtet werden." Herr M. ist Luthers Uebcrsetzung gefolgt, welche durchaus nicht dem Sinne des Bibelverses entspricht. Philippson und seine Genossen in ihrer hochtönenden „israelitischen Bibel anstatt" sind hier wie an vielen andern Stellen blindlings Luther gefolgt, wiewohl sie in der Vorrede versprechen, der Tradition Rechnung zu tragen, und übersetzen: „Aller Bann, der gebannt wird am Menschen, kann nicht losgetaust werden; getödtet soll er werden." Das hebräische Wort kann durch das deutsche Wort „Baun" nicht genügend wiedergegeben werden; die Grundbedeutung desselben ist „absondern" „verändern des gegenwärtigen Zustandes in einen andern," sei es vom Unheiligen znm Heiligen, wie Micha c. 4. v. 13 OpLI 'nvnnni und ich werde weihen dem Ewigen ihre Beute, oder vom Leben zum Tode, wie Josua c. 10 v. 40 .-.vL^.-r sn und alle Menschen tödtete er; ebenso II. V. M. c.22. v. 19 ri2n wer Göttern opfert außer dem Allmächtigen allein, soll vertilgt werden. Sonderbarer Weise übersetzen hier Philippson und Genoffen richtig, was von der Consequenz und dem Wissen derselben eine nicht allzugroße Vorstellung gibt. Auch nach der Erklärung des Nachmanides zur Stelle hätte wenigstens zur Vorbeugung von Mißverständnissen durch eine Anmerkung Rechnung getragen werden sollen.*) Man sieht daraus wie uothweudig eine traditionelle Bibelüberi setzung ist/und wir freuen uns unseren Lesern! mittheilen §u können, daß mit dem Drucke von Seiten der orthodoxen Bibelanstalt unter göttlichem! Beistände recht bald begonnen werden wird. Doch kehren wir zu unserm Herrn Marr (iQ bitter) zur rück. Wellten wir rll den Unsinn, all das Thörichte I widerlegen, was Herr M. sich zu drucken erlaubt hat, so würden wir ein großes Buch zu schreiben gezwungen sein. Wir wollen nur noch ein Beispiel seiner Unwissenheit, oder vielmehr seiner böswill-gen Verlenmdungs- und Lästerungssucht, anführen. H. M. schreibt S. 30. „Das andere eklatante Beispiel ist das Jephta's. der seine Tochter in Folge eines Gelübdes umbrachte. Und dies „ward eine Gewohnheit in Israel." Nach H. M. ward also das Opfern der Töchter zu einer Gewohnheit in Israel. Wir wollen ganz davon absehen, daß wie bekannt, nach der Ansicht vieler Exegeten, die Tochter Jeptha's niemals geopfert worden, sondern, daß die Erfüllung des Gelübdes darin bestand, daß die Tochter Jephta's unvermählt in der Abgeschiedenheit leben mußte (siehe den Commentar des Rabbi David Kimchi zur Stelle), wir wollen ferner davon absehen, daß das Verfahren des Jephta zur selben Zeit und später von den Weisen Israels mißbilligt wurde, wir wollen nur auf den Schlußsatz reflectiren, der eine böswillige Entstellung enthält und wollen zum Beleg einfach Luthers Uebersetzung hierherstellen : „Und nach zehn Monden kam sie wieder zu ihrem Vater. Und er Ihat ihr, wie er gelobt hatte, und sie war nie keines Mannes schuldig geworden. Und wMd eine Gewohnheit in Israel, daß die Töchter Israels jährlich hingehen, zu klagen die Tochter Jephtahs, des Güeaditers, des Jahres vier Tage." Was also ward eine Gewohnheit in Israel? Doch nichts Anderes, als daß die Töchter Israels hingingen, um zu klagen um die Tochter Jephta's Wir glauben, daß dieses eine Beispiel schon genügen würde, die Charlatanerien und Abscheulichkeiten der Marr'schen Broschüre ins rechte Licht zu stellen. Die Marr'sche Broschüre hat vielfache Entgegnung gefunden, so in einem gut geschriebenen Schriftchen von Salinger in Göttingen; ferner Or. M. Freistadts Christenspiegel. Herr Or. F. widerlegt den „Hamburger Haman" siegreich, indem er einfach den Maaßstab der unumstößlichen Gesetze des Denkens an die Marr'schen Phraseologie legt. Wir begnügen uns folgende Stelle zu citiren . *) Vergleich« Meekl.-burgs 2N2.1