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Der Israelit · 1862-11-19 · Heft 46 (19.11.1862) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 46 (19.11.1862)
Date
1862-11-19
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1 s65 wir uUs^ihn chenWöNRÄliW verwirren,' VM diesem aM.triWabAUAÄ-iLs ÄnL für^n-n Geltende nichk zü^- - ÄWrnfaM-M ein viel MchMes SM.gehäWWnnGOiMMeses^'öffeügelaffÄieni-WkiM zips die gleiche darauf entschieden von ^-hmzügefügte Rechtsbestimmüng daß'dieses „Höhere-ünd'MM dere" nur von 2 Religionsgesetzen derselben. Art bestimmend sei, niemals aber' bei zwei verschiedenen Satzungen. Allein das ganze Gebäude fällt züsämmen, 'dort ist von wwn die Rede/ hier aber vom biblischtalmudischen Begriffe des 4) Verf. hat wahrscheinlich j,vergessen" (?) ebendäselbst '"n p'Ä zu vergleichen, welcher darauf aufmerksam macht, daß alle dortigen Bestimmungen Nur vom MO'U gellen, Während es von ffvQ 'U^ gelte ^"1^? 'ü ''2U slQO pav; hiermit fällt das ganze Kartenhaus des „Gutachtens" zusammen, 5) ebendaselbst wird aber auch dessen ganzer Beweis - von der übrigens der Ansicht des ii" ufolgt, welche aber der des -Qnv Und n"' und auch entgegenstehtzerstört Wir könnten auch noch auf den Unterschied zwischen r>2'' ONO und eingehen; allein es ist genüg, wir müssen förtfahren. Wir müssen fortfahren, sagten wir, ja eine traurige Nothwendigkeit zwingt uns, aber das Herz erbebt uns indem wir? förtfahren, das Blut steigt uns ins Gesicht, und die Feder erzittert uns in der?Hand. /'„In den Zeiten des^Maim. und Jos. Caro mit einer Differenz von circa 400 Jahren (?) galt in den Augen der jüdischen Welt das Aasverbot wichtiger als der Meineid, aber jetzt?" Was soll' man dazu sägen? Welches Wort wählen wir für' diese unfern Alten in's Gesicht geschleuderte Blasphemie? Mit welcher Kraft spricht sich schon der Talrnüd Jebäm.. 39* Joma 85* über das furchtbare Verbrechen des Meineides aus, was alles'von Maim; uüö sammtlichen Gloffatoren recipirt ist:'? Nur' eine Stelle möge Ser' diesen Blasphemien gegenüber citirt werden:) Meim. Edut XII: 1) Wer nach? der Aüssckge' zweier Zeugen ein Geb'ot üb'erträt,' ist e rd e s un s a h rg, j e d o ch nur w en p.'di es es V erbot ' in d e n Äu g en d e r' jü d is ch en 'W eltal.lgemein als Sünde bekännt'ift 'z: B. "wer fälsch "geschworen^ geraEöder gestohlenö be v v ö n einem- Aase? aß. " Verlassen Wir^dwse drückende Atmosphäre.? Hr.. F.? fährt-.fort:' eE nötöMcher - M nrtent '(MÜmär)' ME gechiß?in Bezug''/auf?. daK 'Objekt seiner Renitenz am 'Wenigsten-glaubwürdig^erscheinen',-selbst? wenn >ew seiner Angabe beschwörö, dieses wird) l schön / im^Talmud" ausgesprochen-'' doch MMMr^nvrr>den'iiEibißineKt.''geg'Ln Renitenten äan/Ä)eil r dies'^ inl^seiner - Zeitnicht Mr^ eim so ar'KsuVergehen' gälb2?2 VeLf.ahat)stch hiebei' fölgende ^FlüchtkKeiten)b) ^Schulden ckou^ men lassen r daß ein ReniMO auch näch einsm abgelegten Eide keinen Glauben Mrdientfieht nHH im TalmubMsünLerrvkKp2) öniTiO spricht nicht von einem Mumar, sondern nur von einem nivn; - sollte dem Vers, dieser Unterschied abhanden gekommen sein, so.sollte mir 'dies sehr, leid sein. 3) was rückstchtlich einer erst von ^227 statuirten Bedenklichkeit zugesteht, hat.' dadurch noch keine Anwendung auf talmudische öder? gar biblische Bestimmungen; 4) selbst was erleichternd vom fQ-vr gilt, gilt dadurch noch nicht vom^irri; 5) das ganze Kartenhaus fällt auch hier wieder dadurch zusammen, daß hier nur von?iD'rr, nicht aber vonpäo, wo das Verbot 'wi NNri b-r gilt, die Rehe ist. Noch eine Batterie: „Trotzdem ein Götzendiener eidesunfähig, so läßt Hagaoth Aschearr zu Gitin 9" den Eid bei einem redlichen Götzendiener doch zu." Nun hat aber zufällig jede Sache zwei Seiten; die andere NM- - die? rechte nämlich, erwidert. FölgeMs: 1) wbm' 'rr OL7U 'Ev angeführt von n''v Anf.) hat ausgesprochen, daß Götzendiener nicht -11^2 eidesunfähig sind, wir es also hier nur mit einem zu thun haben, wozu sich wohl auch 'iwrt bekennt, was selbstverständlich eine gewaltige Bresche in die Argumentation schießt. 2) Doch ist von der Grundsatz, 'p->2 aufgestellt; 3) Maim. Ed. XU. 4. der Götzendiener wegen Mangelhaftigkeit des Prädikates i'kirr also ausschließt, sowie auch alle übrigen Gkoss. einschließlich spreche ihnen wirklich die Eidesfähigkeit strikt ab. ' „Wenn nun die beiden Rahbinen, schließt der Hr. OLerr., selbst einseben werden, daß die in Rede stehenden, das mosaische Ceremönialgefetz übertretenden Personen ehrlich , redlich und 'einer, falschen EidesablMung nicht verdächtige Personen sind, so sei es? Heuchelei (?) und ein Nichteindringen in. den Geist des Gesetzes (das sind so recht die banalen ^rafteffekte) - wenn sie derartige Individuen? zur. Eidesleistung'nicht zulassen." Wir glauben mit dem Wiederabdruck dieser einen, auf dem Böden des talmudischen Jüdenthums stehen. sollenden Rabbiner angehörigen Sentenz genüg.gethän zn haben. . . . - .Wir ziehennun das ResiunsunWehaupten trotz, allem: Pathos, daß auf talmudischem Judenthume unzweifelhaft feststeht r.: m urrhzwurwer! breF Ko kt.Fo ^abew.Mtll FeineÄ. WM e^rn.NöTew gLdHiMn./., i/.L2>:WeNn solche Zeügen?bei pmipu undpM^r zugezüHsn; hcvben diofe Hktzchst?w4chtigsn

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