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Der Israelit · 1862-11-12 · Heft 45 (12.11.1862) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 45 (12.11.1862)
Date
1862-11-12
Page
– (sequence 5)
Language
German
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-mitsäuchzlgcmKLcheeiü und? unumwunden^ gaiMMMo wie der He-rr Oberrabbine^, daß^wi^indem^wir M klärest em Verletzer, des. MqsaiH^Zeh^M^eW. sei ^DS sehr. wohlMssen, Nß derselbe' ebenso wenig meineidig sein wird) Wie'jeder'andere; n-wsH nmp!? --DS' ist er-aber dennoch,- weil er - zu der Klasse gehört- - von denen es heißt: -ip MN. rMr>-ich. M-> ist >DS wie 2np, nicht wegen Verdächtigung des Meineides ,- sondern weil Gott es so angeordnet.hat, worüber wir nicht weiter zu klügeln habend) . . Das erste Motiv des Herrn Obberrahbiner nun ist jene tabula rasa: selbst wenn es wahr wäre, daß unsere rabbinische Satzungslehre den Uebertreter des einen oder andern Zeremonialgesetzes eines Meineids verdächtigt, so müßten die Rabbiner der heutigen Zeit einen solchen Ausspruch für die gegenwärtige Generation außer Kraft setzen . . . . . "Ueber das Prineip selbst brauche ich kein Wort zu verlieren, es richtet sich dies selbst; denn damit kann man alles Unbequeme über Bord werfen, wovon man durch Tausende von arAumsutis aä bouüusiu die Folgerichtigkeit Nachweisen kann. Wir erinnern nur erstens wieder, daß die Verdächtigung von Meineidsverdächtigung eine bodenlose Lüge und Beleidigung gegen Gott .niim ist, zweitens, daß die vier Worte „für die - gegenwärtige Generation" wohl aus einer gewissen Schüchternheit oder aus dem sehr bequemen, in einem für gewisse Personen sehr wohlthuenden schlafeinlullenden höchst philosophischenGrundsatz 'O'2 si'ri' - pi geschrieben und "gesperrt abgedruckt worden sind. Wir müssen uns jedoch ein wenig bei demselben aufhalten. Richtig, wir haben mitten im Satze abgebrochen. Verfasser fährt fort: „Und sich dabei stützen auf folgende Worte des Maimonides: Erkennt ein Beth din, daß es nothwendig fei, einen Satzungsaüsspruch zeitweilig aufzuheben, um dadurch viele zu retten, daß sie nicht noch tiefer ins Verderben versinken, - so muß es thun, was die Zeit erfordert. So wie ein Arzt eine Hand oder einen Fuß abschneidet, um den übrigen Körper zu retten« (Mamrim II. 4.). Denn Pie gesagt) wenn man-jeden Uebertreter des Sabbat- und desSpeisegesetzesals einen unglaubwürdigenZeugen unfähig, zur Eidesablegung, sonach als einen vollständig gebrandmarkten Menschen erklären würde, müßten nicht die Consequenzen furchtbar und'schrecklich fein?" (Schluß folgt.)! 4) Alles dies, geht aus.und dem -Grundsätze hervor;-vgl. weiter unten's>7NN '2 N^.-I' '' PID O2Q1 M VMPÄ 'TlMNTI NNZ- NIV^O; also nicht weil derselbe verdächttg ist, sondern weil es 2M2.-I Nltt ist. - ' -; r JerMkM!: HerMänu aus- Mlainzl beim-' Aufruf zur:Thöra 36 kr^L dessen Söhne: Les, Martin, und Siegmund 15 Sbgr. — Bei der Beschneidung, des Sohnes von Hugo Bo-ndi in Mainz: gesammelt 7 fl. 30 kr. — Bel der goldnen Hochzeits-Feier deK M. B.; M.'scheu Ehepaares in Männh e im gesammelt 8 fl. — Durch Rabbinatscandidat Immanuel Adler in Schermbeck: von ihm selbst 20 Sbgr.; Ungenannter 5 Sbgr.; Heimann Anschel I Thlr. 5 Sbgr.; Moses S chönbach 5 Sbgr.; Ungenannter 17 Sbgr.; Frau Goldine Jonas 15 Sbgr.; Jordan Metzger 7j Sbgr.; Emil Benjamin 20 Sbgr.; Frau Jtzig 15 Sbgr.; Sakomon IM Sbgr.; zusammen 5 Thaler; abz. Porto 8 fl. 21 kr. — Durch Religionslehrer Moses Seligmann Sonn in Steinach: in der Chebrat Bechurim gesammelt: 11 fl. 18 kr.; von Mehreren beim Aufruf zur Thora 5 fl 42 kr.; zusammen 17 st.; abz. Porto 16 fl. 40 kr. — Durch Vorsteher H. Sonnenberg in Mommenheim (bei Mainz) H. Sonnenberg 1 fl.; Michel Wolfs 1 fl. 12 kr.; LippmannWolsf 12 kr.; Michel Lob 24 kr.; Gerson Wolfs 24 kr.; Hermann Lo b 12 kr.; Elias Löb 24 kr.; Lehrer daselbst 18.kr.; Josef Wolfs 30 kr.; Leßer Wolsf 18 kr.; Gottschalk Wolfs 15 kr.; Moses Wolfs 6 kr.; Elias Wolfs 12 kr.; zusammen ^4 fl. 27 k:. ZeitungsLachrichte« und Correspondenzm. Deutsch la«d. MannHeim, 30. Oct. Da das, Hierbleiben des Herrn vr. Jastrow von der Entscheidung eines Schiedsgerichtes abhängig gemacht wurde, solches aber wie'wrr bestimmt Horen, erkannte, daß vom Gesichtspunkte des Rechtes und der Moral die Begründung der Warschauer Geltendmachung abzuweisen > ^dagegen Jastrow's Verbleiben hier durchaus gerechtfertigt sei, so - dürfte diese Angelegenheit als entschiedenen betrachten sein. . -

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