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Der Israelit · 1862-11-12 · Heft 45 (12.11.1862) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 45 (12.11.1862)
Date
1862-11-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
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-misch chatten soll und könnte; so darf nicht geschwiegen werden. — . : Jn Nr. 9 der „Neuzeit" veröffentlicht der Herr Obherrabbiner Faffel ein ^Gutachten rücksichtlich der Frageoh ein Uebertreter des Ceremomal-Gesetzes nach jüdischem Codex eidesfähig sei oder nicht. Das Gutachten beginnt mit echt pastoraler Großsprecherei, welche Mr die Alt- und. Neuorthodoxen einschüchternd sein soll. Die banalen Phrasen find zu bezeichnend, als daß^ ich unterlaßen sollte, sie abzudrucken. „Die Heuchelei und das Muckerthum in der jetzigen Judenheit hat gewiß schon viel Unheil angestiftet, aber schwerlich ein so großes als das, welches aus den folgenden Facten sich entwickelte." Also Heuchelei und Muckerthum! Wenn die unerschrockenen gesetzestreuen Rabbiner in B. und P. nach unzweideutigen Grundsätzen des Talmuds und der Codices Rechtsgutachten abgeben, so sind sie Heuchler, also sind consequenterweise auch Talmud und Codices Heuchler, denn die Rabbiner sind nur Organe des jüdischen Gesetzes, gerade wie die Landesrichter nur die Organe des Landesgesetzes sind. Also Talmud und Codices sind Heuchler! Schöne Hochachtung vor denselben! Worin besteht nun aber diese Heuchelei? Wir armen, dummen, gesetzestreuen Menschenkinder können uns leider keine Heuchelei ohne zu Grunde liegende Lüge, welche um das Wohlwollen Anderer zu erlangen gesagt wird, denken. Welche Annehmlichkeit, welches Wohlwollen erwächst dem gewissenhaften rücksichtslosen Rabbiner aus Der Abgabe des Rechtsgutachtens,. daß. wer einen -M'-r Übertritt ^02 sei? Welchen persönlichen Unannehmlichkeiten setzt sich derselbe im Gegentheile aus, welchen Verdrießlichkeiten seitens der jüdischen Pfaffen, welche jederzeit aus schwarz weiß machen können, welche die Gesetzesübertreter, noch immer ermüthigen, welche in ihrem Hochmuth sich über .Gesetze und Lehre stellen und "immer ein Allerweltsvotum bei der. Hand haben: „selbst wenn es wahr ist, daß die Rabbinen das und das meinen, so müssen die Rabbinen der heutigen Zeit-dies (für die gegenwärtige Generation) außer Kraft setzen." Wir könnten leicht" und ganz gerecht die Sache umdrehen, aber —. wir wollen nicht Gleiches mit Gleichem Vergeltern. Also, die Rabbinenwelche die Bestimmung des .ganz einfach-für maßgebend halten-- gehören dem Muckerthum an^ (natürlich cynsequenterweise Wider das .Gesetz -selbst.) Wir Mollen uns auch hier einmal bas Vergnügen machen, den Herrn Oberräbbiner beim Wort zu hatten und über das Muckerthum einige Aufklärung geben. Das Mucketthum ist, ziemlich synonym mit dem Pietismus und. haben wir nüt letzterem: (denn Muckerthum ist mehr eine..breitgedroschene Redensart als. concreter Begriff) zu betrachten. Die-Wiege des Piettsmus ist Leipzig und das Geburtsjahr desselben ist 1689, deffen Widergeburb vor ungefähr 25- Jahren. Oberstes Krincip dieser Religionssefte ist, daß der Gkmche dys kräftigste Mittel der geistigen Wiedergeburt sei, Wodurch die Heiligkeit erst bewirkt werde. Die Pietisten schwelgen in uEare», religiösen Gefühlen und sondern sich von andern confessionellen Parteien ab, indem sie ihre religiöse Meinung für die allein wahre und berechtigte halten. Ob nun diejenigen zu den Pietisten oder Muckern gehören, denen der metaphysische Glaube als solcher relativ sehr wenig gilt, desto mehr aber die klare Lehre (.^ich und die ganz bestimmte und concrete nma, oder diejenigen, deren nmn und »MLO eine wächserne Nase hat, welche nach allen Launen, Herzenswünschen, Lüsten und Trieben zu drehen und zu wenden ist, und die, wenn sie endlich doch nicht mehr gedreht und gewendet werden kann, kraft des obersten Imperatives „selbst wenn es wahr ist rc. rc." dreist abgebrochen wird, die Quintessenz der Religion aber in den Andachtsübungen, den Predigten, den Confirmationen mit ihrer: „Ich glaube wahrhaft und treu rc." besteht; welche von beiden Reiligionsanschauungen zu dem Muckerthum gehöre, wird der Leser selbst beurtheilen können. Die dem Gutachten zu Grunde liegende Facta nun bestehen aus 2 Fällen, indem nämlich der RaW. in B. einen Juden nicht zur Eideleistung zulassen wollte, weil dieser den Sabbat durch sog.^) (sie!) Arbeit verletzt hatte und daß der Rabb. S. in P. einen geachteten Or. der Medizin nicht wollte schwören laßen, weil derselbe die Speisegesetze nicht streng beobachtet. „Ein derartiges Verfahren ist geeignet, schädliche Spaltungen und unheilbringende Schismen hervorzurufen und ich fühle mich verpflichtet, dem entgegenzutreten, indem ich offen und unumwunden vor aller Welt erkläre, ein Verletzer der Cermontalgesetze ist darum nicht verd ächtigt, die Sünde des Meineids oder der falschen Zengenschaft zu begehen." Wir unsererseits fühlen uns verpflichtet, aufs allerentschiedenste diesem Grundsätze entgegen zu treten und offen und unumwunden zu erklären, daß wenn auch Tausend und aber Tausend schädliche Spaltungen und unheilbringende Schismen entstehen könnten, kein Jota vom Gesetze und der traditionellen Auslegung zur Erde fallen darf, ja wir fühlen uns gedrungen zu erklären , daß der H. Oberrabbiner nicht einen einzigen Fall anzugeben im L) Wie sprechend ist dies „sogenannte" Arbeit. Alf» ist dem auf dem Standpunkte des rabbtnischen Judenthums stehen wollenden Rabbiner F. die keine MrrW, was sie sogar den O'drip ist, oder würde es ihm einen Unterschied ausmachen, wenn die Betreffenden etwa Steine am geschleppt, daß ihnen der Schweiß Herunterrinne? Wir gestehen, Herrn F. ftr diese Enthüllung dankbar zu sein.

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