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Der Israelit · 1862-10-29 · Heft 43 (29.10.1862) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 43 (29.10.1862)
Date
1862-10-29
Page
– (sequence 3)
Language
German
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If-H-rmWtl H-o-ll-ak.W-.kr.;, Jscck Boks 50 kr.; Matjas K.ö-rösi 50 kr.; Martony Weis 50kr; Marton^iPorges 30-kr.; zusammen 7 fl, 30 kr. -T- Durch H. I. Oppenheim in Luxemburg: Heinrich Schloß 3 Frs.; von ihm selbst 2 Frs.; I. Ackermann 1 Fr.; Mayer Gumpel 1 Fr.; I. Kr one aus Wresch en 1 Fr.; S. Israel 1 Fr.; Adolph Ackermann 1 Fr.; zusammen 10 Frs. — Äurch A. Steinhäuser, Lehrer in Neustadt in Mecklenburg 4 Thlr. Zeitungsnachrichten und Correspouderize». Deutschlanv. Hswburg , imOctbr. Wenn wir heute Ihnen — jedoch nicht verbürgte Thatfachen mittheilen, so z geschieht es in der Absicht, zu zeigen, wie weit unsere Herren,, die die Fahne der Gewissensfreiheit aufgepflanzt, die Definition dies es vieldeutigen Begriffes aufgefaßt, wissen wollen. . Herr, Dr. Me, Direktor der isr. Freischule, hat sich, zum zweitenmale verehelicht und zwar mit einer' — Christin^ Wenn der gute Mann schon lange damitumging und so ziemlich auch seinen Zweck erreichte , diese Schule ihres religiösen Charakters zu entkleiden, so hat es doch Sensation genug erregt und wie wir hören, soll ein nichts -weniger als den religiösen Principien huldigendes Mitglied des Vorstandes dieser Schule seine Entlastung in Folge dessen eingereicht, Haben; ferner, will man — doch gebe ich dieses nur als on. äit — den; Beitrag, den diese SHülevon, her Gemeinde jährlich erhält, zurückziehen und schließlich den Director verabschieden, wenn er nicht so klug- .ist und vorher seine Entlastung fordert, um-in-aller Rühe und Gemüthlichkeit Mit seiner NeuvermähltenGattin, zu leben und sich des großen Triumphes zu erfreuen-,L-den.-eps dem- Principe der Gewissensfreiheit errungen. Wenn. uns auch -diese-That des Herrn, vr. R. doch.nicht gewundert,-, so.- können wir andrerseits durchaus, uys nicht vMst^d^-HedMm .-bcheeurchey/ wie,, hiesige . Estern, hie^ vollständig - dem orthodoxen Judenthum; angehören wollen, -choch, so pflichtvergeffen find,, ihre Kinder einer Schule anzuvertrauen, die unter solcher Leitung steht, während ihnen doch die andere Gemeindeschule Alles dies bietet, außerdem aber den jüdischen Unterricht allen Anforderungen der Neuzeit gemäß im größten Umfange liefert. Doch — los extrsmes 86 touobent! Aus Ma-e», 8. Okt. Dem Gewerbegesetz, sind die Gesetze über Niederlassung und Aufenthalt, über, die Rechte der Gemeindebürger bezüglich der Beschränkung des Rechts zur Verehelichung , und über die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten auf dem Fuße gefolgt. Ohne diese Gesetze wäre selbstverständlich die Gewerhefreiheit ein Unding; sie find die natürliche Folge des Gewerbegesetzes. Nunmehrdarf keinem Inländer die Niederlaffung oder der vorübergehende Aufenthalt an irgend einem Orte des Großherzogthums versagt oder durch lästige Bedingungen erschwert werden, ausgenommen in den gesetzlich bestimmten Fällen (Mangel an Nachweis des Heimathsrechts, oder Unterhaltsmitteln u. s. w.) Das Gleiche ist den Angehörigen deutscher Bundesländer, sowie Angehörigen auswärtiger Staaten gestattet. Bezüglich des Bürgerrechtsantritts wird erfordert: das zurückgelegte 25. Lebensjahr und der Besitz eines den Unterhalt einer Familie sichernden Vermögens oder Nahrungszweiges. Der §. 58 des Bürgerrechtsgesetzes, welcher die Israeliten seither von den Wohlthaten dieses Gesetzes ausschloß, ist aufgehoben und findet daffelbe, sowie die Bestimmungen der Gemeindeordnung vom 15^ Okt. an, an welchem Tage auch die anderen obengenannten Gesetze in Wirksamkeit treten, auf die Israeliten Anwendung. Hinsichtlich der Theilnahme an dem Gemeinde- und Allmendgut und des Anspruchs auf Armenunterstützungaus Gemeindemitteln treten jedoch einige Be? schränkungen ein> welche aber bis zum 1. Januar 1872 gänzlich Men, falls nicht -.ftüher zwischen den christlichen, und israelitischen Gemeinden eine Verein-? Larung stattfindet. Es ist dies eine Maßregel der Klugheit und Billigkeit, und deren Anwendung namentlich in d en Orten von wohlthätigem Einfluß^ wo viele arme alte Bürger fast nur vom Allmend-- genuß leben. Somit.hätten wir durch diese fteisinnigen Gesetze wieder eine bedeutende Abschlagszahlung auf die Verheißungen des 7. April 1830, und wir stehen jetzt noch fester „im Vertrauen zn einer Zm

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