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Der Israelit · 1862-08-20 · Heft 34 (20.8.1862) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 34 (20.8.1862)
Date
1862-08-20
Page
– (sequence 5)
Language
German
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269 Herr Landamman« Welti. Herr Präsident, meine Herren! Es sind in einer Weise von meinen Herren Vorrednern Gefühle erzeugt worden, wie ich es nicht könnte. Ich fasse daher lediglich den Nechtspunkt ins Auge Man würde sich sehr irren, wenn man glauben wollte, es sei das erste Mal, daß die Judenfrage zur Sprache komme. Schon 1622 waren es acht Familien, welche in der Grafschaft Baden um beträchtliche Schirmgelder von den Landvögten zurückgehalten wurden und ihnen die definitive Duldung in den Dörfern Oberendinaen und Leugnan angewiesen ward. Dieser Judenschutz wurde, wie gesagt, verkauft und blieb ein fortwährendes Schutzverhältniß. 1809 wurde den Juden, welche sert zwanzig Jahren in Endingen und Lengnau angesessen waren, neuer Schutz und Schirm verliehen und man unterwarf sie den gleichen Landesgesetzen, wie alle andern Kantonsbürger. Sie bezahlten Militär- und Polizeisteuern, sie mußten zum Straßenunterhalt beitragen u. a. m. Sie wurden dadurch heimathberechtigt, und diese Berechtigung haben wir auch heute noch. Durch das Niederlassungsgesetz von 1846 wird den Inden das freie Niederlaffungsrecht im Kanton ertheilt. 1648 wurden die Kantonsregierungen um das Rechtsverhältniß der Juden im Kanton durch die Bundesbehörden befragt. Es zeigte sich, daß der Aargau in Beziehung auf Artikel 51. des Bundesgesetzes, wonach jede Beschränkung der Juden in Beziehung auf Niederlassung in andern Kantonen fallen gelassen wurde, viel zu leicht, befunden wurde. Die alten Gesetze und Verordnungen wurden aufgehoben von dem Tage an, an welchem die Bundesverfassung in Kraft getreten. Der Große Rath hat sich also nicht sehr beeilt mit Vollziehung dieses Gesetzes vom Jahre 1856. Es sind mehr als 14 Jahre verflossen und noch bestehen diese Gesetze. Ich denke, wir kommen nicht zu früh. Wir können nicht beschließen, was wir wollen, es ist schon beschlossen durch die Bundesversammlung; wollten wir das Gegentheil, so wäre es eine Auflehnung gegen die Eidgenossenschaft. Ich mache Sie auch auf diesen Nechtsprmkt aufmerksanl. Es fragt sich noch, ob dieser unser Gesetzesvorschlag nur im Einklang steht mit der Bundesverfassung; glaube aber, daß die Inden das, was wir ihnen jetzt bieten, mit Dank annehmen. Ich bedauere übrigens, daß sich die braven und biedern, duldsamen und friedliebenden Einwohner von Endingen und Lengnau, die schon seit Jahrhunderten beisammen gewohnt haben, trotzdem so etwas noch nicht vorkam, sich haben hin^iß. n lagen, die Leuggerer Petition, deren Tendenzen beweint und ans dem Kanton verbannt sein sollen zu unterzeichnen. Ich behauptetes ist nicht wahr, daß sie damit einverstanden waren. Der einzige und wahre Grund, wie Herr Steigmeier heute erklärt, sei kein anderer, als die Gemeinden vor Rechtsverletzungen zu wahren. Weniger kann man die Juden als Heimathlose behandeln, da sie schon von Alters her in diese beiden Gemeinden eingetheilt sind. Man muß sie dort belassen. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspoudtuzeu. Deutschland. Frankfurt a. M Herr Rabbiner L. Stein ist nunmehr definitiv entlassen; die Trauungen in der Gemeindesynagoge vollzieht bis zur definitiven Wiederbesetzung des RabbinatS Herr Provinzial-Rabbiner Felsenstein aus Hanau (Kurf. Hessen). Die Bacanz ist in mehreren Blattern ausgeschrieben. Mannheim, 6. August. Morgen findet die erste Ziviltrauung nach dem neuen Gesetze statt. Der Prediger der deutschkatholischen Gemeinde, Hr. Scholl, heirathet eine Israelitin Die Proklamation geschah durch den Oberbürgermeister vor der Freitreppe des Nathhauses, die Trauung vollzieht der Stadtdirektor. Preußen. Jnowraelaw, 3. August. Der unerbittliche Tod hat unsere Gemeinde eine tiefe Wunde geschlagen. In der Nacht zum 2. d. M. verschied nach mehrwöchentlichem Leiden der Kaufmann Herr Louis Levy in einem Alter von 66 Jahren. Wahre Menschenliebe, Wohlthätigkeit gegen Aeine und Rothleidende und herablassende Bescheidenheit waren die Zierde seines Charakters. Eine Reihe von Jahren Vorsteher der hiesigen indischen Gemeinde, hat er durch seine Verwaltung des oft mit Schwierigkeiten verbundenen Amtes und durch seinen Emllnß bei deni hohen Behörden die Liebe der Geimindemitglicder, namentlich der Armen, sich zu verschaffen gewußt. hindcrtcr, als ich erst später erfuhr, daß es von Zeiten der ü'onzrn Herren :>i,dner nicht in d csen Umfange gcschrb. Gerne wäre ich thre^. Btisvicle griolzt. A. Keller.

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