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Der Israelit · 1862-08-20 · Heft 34 (20.8.1862) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 34 (20.8.1862)
Date
1862-08-20
Page
– (sequence 4)
Language
German
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268 - Wollen aber die Israeliten sich diese Nachgiebig teil, diese kleines!) Convemen: nicht gefallen lassen, >'o! müssen sie sich doch als Bürger de-Z christlichen Staats ' verbairdes dazn bequemen, wenigstens die gesetzlichen! Bürgerpflichten auch am Sabbath M erfülle-. Der israelitische Nehrmann kann nnd soll an seinem Sabbath nicht feiern, und dann am christlichen Sonntag die Dienstpflicht thun, während das ganze Corps seiner christlichen Kameraden am Samstag die Dienstpflicht thut nnd am Sonntage ruht. Der Israelit darf sich im republikanischen Waffenklcide weder am Tische noch im Dienste von seinen christlichen Kameraden sondern und abschließen. Er muß sich dem Gesetze fügen, vor dem Alle gleich sind. — Es kann und wird fürder nicht geduldet werden, daß die jungen Israeliten, welche die Höhen: Lehranstalten des Kantons besuchen, alle Wochen am Sabbath eine eigene Schulordnung für sich in Anspruch nehmen, und dem Lehrer, Inspektor oder gar Examinator das Schreiben verweigern. Dürfen sie am Sabbath die Füße brauchen, um in die Schule zu gehen, und dürfen sie in der Schule Auge und Ohren brauchen, um den Unterricht zu genießen, und dürfen sie selbst die edelsten Organe und Vermögen, die Sprache und den Verstand, in Thätigkeit setzen, um zu antworten und an den Unterrichtsvechandlungen Theil zu nehmen, — Alles ohne Sünde, — so ist es ihnen vernünftiger Mise Wohl auch erlaubt, die drei nächsten Finger der rechten Hand zum Schreiben in Thätigkeit zu setzen?)' Die Sonderbarkeit, am Samstag in der Schule zu erscheinen und an: Unterrichte Theil zu nehmen aber nicht z u schreiben, stört nicht nur die vorgeschriebene Schulordnung, sondern, was noch wichtiger ist, sie macht das israelitische Bekenntniß mit solchen Wiedersprüchen in der: Äugen der christlichen Mitschüler lächerlich, ja leicht noch mehr als lächerlich, und wirkt so auf die religiöse Pietät der Jugend entschieden nachtheilig und verderblich eim- - Ich verlange, aber von den Israeliten zur socialen Vereinigung mit unserm Volk und Land noch mehr! Ihre Bildung muß auch eine andere, dem Wesen, den Sitten, den Berhältmsten unseres Landes angemessenere und ähnlichere werden. Ich spreche hier zunächst nicht von ihrem abso nderlichen, alle ähre Stammgenossen bei uns kennzeichnenden Sprachidiome, obwohl es Ausgabe der Schulbildung sein muß, auch diese nicht unwichtige Scheidewand zu beseitigen. Die Israeliten müssen mehr thun. Ihre einseitige und fast ausschließliche Beschäftigung mit dem Handel und Schacherthum muß sich allmählich mit andern Gewerbsthätigkeiten in ein richtiges Bechättniß setzen. Anm. der Red. Was Arber» im Sinne der Sabbatruthe heißt, darüber steht wobt nur der jüdische» Religio» selbst da» Uüheil -»! - Ihre Jugend muß sich mehr den verschiedenen Rich-- rügen des Handwerks und der Industrie, muß sich mehr v?r Kunst und Wissenschaft zuwe'tden, und wie der Landbau das Grundgeschäft jedes Volkes ist, so muß auch der Israelin nach der Weife feiner palLstinischen Altvordern wieder zum Pfluge greifen und dem Landbau dienen. Denn vor Allem wird es der Umgang mit der Natur sein, rvelcher den im einseitigen Schacher und Handel versunkenen und verkommenen Juden von seiner listigen nnd unredlichen Gewinnsucht zurückörrngt. Denn Gott der Herr läßt auf dem Felde keine List und Schlauheit mit sich treiben; nur Fleiß und Redlichkeit hat da sein Wohlgefallen.*) Das, Herr Präsident, meine Herren! ist die Naturalisationsgebühr, welche ich von den Israeliten verlange. Ich glaube, es ist die einzig wahre nnd wirkliche, die einzig gerechte und äquivalente. So die vorliegende Angelegenheit betrachte^ komme ich mit meinem besten Wissen und Gewisse» zu dem Schlüsse: Es sei in dir Ordnungsmotion auf Verschiebung nicht einzutreten, sondern der Entwurf in Berathung zu nehmen und mit dem allerdings beruhigenden Zufatzautrage der Herren Baldinger und Hab er st ich zum Gesetze erheben. Ec fordert nach keiner Seite hin etwas Ungebührliches oder anderweitige Interessen Gefährdendes, und hakt sich mit seinen Bestimmungen in den Grenzen der gegebenen Verhältnisse. Bon der bereits mehrfach erwähnten Androhung einer Abberufung des Großen Rathes, wenn er das Gesetz beschließt, spreche ich nicht. Ich theile hierin einfach die Erklärung, welche Herr Fe er-Herzog am Schlüsse seines ausgezeichneten Votums ausgesprochen hat: „Es könnte dem Arrgauifchen Großen Nathe keine größere Ehre widerfahren, als wenn ec wegen Erlaß eines Gesetzes über die Einbürgerung seiner Israeliten abberufen würde." Bor di ser Auszeichnung, Herr Präsident, meine Herren! so hoffe ich, wird Sie die Einsicht und der gesunde Sinn des Aargauischen Volkes bewahren^ indem es nie unter eine Fahne geht, auf welcher das Brandmal der Entehrung steht.**) Mir den in diesem Absätze ausgesprochener» Forderung» des verehrten Herrn Redners «klären wir unS vollkomm» em» verstand««. Nedaeiio». **) Da dieDiskusffon de- Großen RatheS über die Einbürgerung der Juden beim Lotte vielfach auf- Gröbste entsteh und infolge dessen eine möglichste Belehrung deS Publikumüb« die Frage wünscbbar, ja norhwenoiz geworden ist, indem ma» von gcn-iff.r Seite den h. Große» «ath Wege-» feiner sachbezüg. licken, so zu sagen ernmürhigen Schlatznahme auf ebnes« unverdiente als unwürdige Weife zu verurtheiler» sucht; so glaubte, rch cS der Ehre der h. Behörde schuldig zu sein, da» meinerfeibk als Stellvertreter der Direktion deS Innern in der Sache abgegebene Votum nach den vorher hingeworfenerr Akotlzea möglichst vollständig a-i-zuführen. Ich that diesewirklich um s« unge»

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