Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 32 (6.8.1862)
- Date
- 1862-08-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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man diejenigenwelche in der That unsere schönen vaterländischen Gauen vepfuschen, das heißt, durch ihr Treiben und ihre Tendenzen verunehren, von dannen schicken müßte, dann wahrlich dürste auch derjenige seines Bleibens nicht mehr im Lande haben, welcher unsere politische Literatur mit sochen Erzeugnissen bereichert! Endlich, Herr Präsident, meine Herren! schließt das Gesuch, Angesichts der Verfassung und Gesetze drS Bundes, mit folgenden merkwürdigen Cchlußanträgen: Es sei ^Erstens, den Jude» weder daS KarrtonSnoch Ortsbürgerrecht z« ertheum; »Zweitens, die Juden von Oierendinze» und Leognau wie tisker als Einsassen dieser Gemeinden zu betrachten; btnfkcktlich Religion, Echvl- und Armenwesen mögen sie innerhalb der be, zügliiben Gesetzgebung «ine jüdische Genossenschaft bilden! »Drittens, es werde dem Gutfinden der Gemeinden anhrimgrstellt, ob sie an Juden di« Niederlassung ertheilen wollen oder nicht; Viertens, bet der Bllndesiekörde dabi» zu wirken, daß sie mit fremden Staaten keine Verträge abschließe, wodurch die Kantone. entgegen der Bundesverfassung, grntthigt würden, an nichtchristliche Avkländer die Niederlassung zu ertheilen. Was das erste Begehren betrifft, so ist gezeigt, daß die anglhörigen Israeliten bereits von Bundeswege« das Cantonsbürgerrccht besitzen, und von der zwangsweisen Erlheilung eines Ortsbürgerrcchtes ist im vorwürfigen Gesetze gar nicht die Rede. DaS zweite Begehren ist ebenfalls bereits von Bundeswegen insoweit entschieden und abgerviesrn, als es keine unvertreiblichen Einsassen eines Kantons mehr geben darf, indem solche als Kantonsbürger angesehen und behandelt werden müssen. DaS dritte Begehren ist nicht minder durch die Bundesverfassung erledigt und hatte somit ebenfalls unterbleiben können. Das vierte Begehren endlich steht v it den internationalen Handels- und DcrkchrSinteressen, sowie mit andern damit verbundenen Beziehungen der Eidgenossenschaft zu den fremden Rationen in so grellem Widerspruche, daß cs kaum mit dem gesunden Menschenverstände vereinbar wäre, ein derartiges Begehren an die h. Bundesbehörden richten zu wollen. Es hieße das soviel als: Es sollen hinfort von Seite der Eidgenossenschaft keine Handels- und VerkehrLvertrüge mit Staaten und Nationen abgeschlossen werden, welche aufgeklärter und verständiger als die Schweiz sind, und das soll geschehen auch auf die Gefahr hin, daß wir Handel und Industrie des Landes ruiniren und die Bevölkerung der Vcrdienfilcsig- 5rit und dem Elende preiSgeben. Das, meine Herren, ist in seinen Hanptmomenten das Gesuch, daS man Ihnen zur Berücksichtigung bei der Behandlung der Judenfrmge cingereicht hat. Sie sind nicht in der Stellung, ^es berücksichtigen zu können; Eie dürfen cs nicht, die Ehre und die bessere Einsicht erlauben es nicht. DaS Schriftstück ist zwar j von dem Comitä einer sogenannten Volksversammlung an Sie gelangt. Ich lege aber dessen Inhalt, i wie er ist, nicht dem gutmsithige», rr»gelehrtem Manne i der Versammlung zur Last, der, wie jeder Mensch, : in leidenschaftlicher Aufregung da- Seltsamste und Unmöglichste ja am liebsten glaubt. Verantwortlich für den betrübten Inhalt sind von de» Theilnehmern diejenigen, welche vermöge ihrer Bildung u»d ihres sonstigen Verstandes zu solchen Ansichten nicht hätten i stehen sollen; verantwortlich aber ist y-r allem der ' Verfasser, der gegen sein bessere-Wissen die! Hetzerei zusammenschrieb und dem Kanton damit eine« j neuen Beweis seiner demagogischen Schwarzkunst goch.! So, Herr Präsident, meine Herren! ist es, von i allen Seiten betrachtet, für den Kanton Aargau eine! Forderung der öffentlichen Wohlfahrt, eine Pflicht gegen den Bund, und endlich ein Gebot der Ehre,! in den vorwürfigen Gesetzesvorschlag ohne längere! Verschiebung einzulretcn und denselben zn beschließen.; Aber, sagt man, die Angelegenheit hat unsere i Bevölkerung bereits in eine gewisse Aufregung und Beängstigung verletzt! Ich gebe das zu. Dre angestammte Abneigung gegen die Israeliten, das unredliche (?) Wesen im Verkehr, wodurch so viele derselben sich und ihre Stammgenossen verhaßt wache», : endlich die Unkenntniß der Verhältnisse, um die es l sich bei der Sache handelt, das alles sind Momente, die, wie anderwärts, wo sich die Gesetzgebung mit i dem Thema zu befassen hat, die Menge beunruhigen > können. Ja, ich bin überzeugt, daß der Erlaß de-! Gesetzes gewissen Menschen dazu diene» wird, diese > Beunruhigung zur Erreichung anderweitiger, alter! LicblingSzwccke noch zu vermehren. Allem wird dieses aushörcn, wenn Sie die Angelegenheit für einmal verschieben? Ist nicht vielmehr anzuuehmen, j daß die Verschiebung gerade das Gegentheil von dem,! was man mit derselben beabsichtigt, zur Folg? haben - wird? Ich behaupte, wir hätten die Angelegenheit! noch vor einem halben Jahre mit viel wenigen» Aufheben, als heute, erledigt. Oder werden die Klagen ' über das Wesen und Treiben der aus dem Schacher i herumzichendkn Juden aushören, wenn wir .die Sache,! so wir könnten, im bisherigen Zustande auf sich be- I ruhen ließen? Keineswegs! — Wenn wir dann aber! den Gesetzesentwurf, wie er vorliegt, und wie er mit! weitern Anträgen begleitet ist, Punkt für Punkt sel- , der druchschcn, so muß Jeder, der sehen und die Sache redlich verstehen will, sich überzeugen, daß die Beunruhigung über denselben übertrieb?« und künstlich gemacht, ja ganz und gar grundlos ist, indem das Gesetz auch nicht eins einzige Bestimmung entj hält, welche entweder für die beiden christlichen Ge- . meinden Endingen und Lei gnau, oder für die übri- ,! gen Gemeinden des Kantons, oder für«oen Kanton! selbst irgendwie nach!heilig oder gefährlich wäre.