Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 28 (9.7.1862)
- Date
- 1862-07-09
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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, 1 I - . .? - - - ehrenhaste Schlußnahme, so können sie sehen, wie die Wühlerei zu nimmt. Schleuniger hat zuecmnuc der Versammlung in Leuggern bciqewohntdis Petition geschrieben, aber nicht unterschrieben; im Kaps hat .er die Petition unterzeichnet, und vor einigen Slun? den hat er einer Versammlung in Döttingen präsldlrt. Warten Sie zu mit ihrer Schlußnahme, verschieden Sie die Sache, so wird man Ihn,n das als Schwache ja geradezu als Angst auslegen, und Sie werden es noch dahin dringen, daß jener Mensch mit dem Pferdefuß auch noch mit seinem Janusgesichte zur Thüre des großen Rathes hineinschaut, denn so weit und noch weiter geht, das Ziel der Unverschämtheit. » Wie man jetzt die Juden unterdrücken will, denn .die Gleichberechtigung mcht beschließen, ist neue Unterdrückung, so wird man auch wieder — wie gegenwärtig im Tycol — gegen die Protestanten auftreten, die Ehen der Katholiken mit denselben verbieten, und die Sprößlinge solcher Ehen kaum i,n Lande dulden wollen. Darum heute schon eine ehrenhafte freisinnige Schlußnahme! Denn lieber unterm, Fuß der Heidmrosse zertreten und zerstampft werden, als daß einer der lebendigen Christen ehrlos uns beschimpfe. Man theilt Befürchtungen, die keineswegs vorhanden find, und cS ist lächerlich und doch traurig, wenn 180,000 in guten Schulen, erzogene und meist so herangebildete Christen vor etwas mehr als tausend Juden Furcht haben sollten. Gewiß nicht, gewiß ebensowenig als vor einem Bstschäftler, der aus den vltramontanen Rüstkammern die Werkzeuge zu seinem unsauberen Treiben hat, so daß mau ercöthen möch'e, wenn man bedenkt, was hier den 170 kerngesunden Männern de- Großen RatheS zugemuthet werden will, und daß man von gewisser Seite wagt, zu behaupten, die Juden find nicht, wie sie sollten und wie wir sie wollm, deßhalb wollen wir, daß sie bleiben, wie sie sind. Hieraus sehen sie, daß andere Gedanken und Absichten und zwar schmähliche im Hintergründe sich befinden. Deßhalb beschließen wir sofort, beschließen wir im Vertrauen aus den gesunden Sinn unseres Volkes ehrenhast, so bestehen wir ehrenhaft, und werden, wenn alles verloren geht, doch ehrenhaft sterben. . Ich stimme gegen den Antrades Herrn Steigmeier, somit gegen Verschiebung. Herr Fürsprech Haberstich: Tit! Auch ich erbebe mich gegen den Antrag des Stetgmeier. Derselbe scheint -war reiner Form nach den Erlaß des Gesetzes nicht in Frage zu stellen, denn wenn auch heute nicht, ,so wäre es immer.noch möglich, in einer späteren Sitzung dasselbe zu beschließen. Allein der Antrag . bezweckt seinen Motiven zufolge die Verwerfung . .. de- Gesetzes, ähnlich wie. im englischen Parlamente ,,. »die Lesung nach 6 Monatenals Formel gebraucht wi^,^ Gesetz zürückzuache».' Es ist bereits von den Herren Vorrednern so viel Treffliches über die Angelegenheit gesagt worden^ daß Ich mich darauf beschränke. Sie dringend zu ersuchen, heute die Angelegenheit zu berathen und das zn beschließen. was die Pflicht, die Ehre des Aargau's uno die Politik fordern. Ich ersuche Sie, in dieser Frage sich nicht durch Sympathien oder Antipathien bestimmen zu kaffen. Wohl hat vielleicht jedes Mitglied der Versammlung Wahrnehmungen an einzelnen Israeliten gemacht, die schwerlich Zuneigung und Ergebenheit erzen«» können-, und auch mich vermöchte vielleicht dieser Gefühl kaum zu bewegen, der Emanzipation das Wort zu reden. Allein der Gang der Geschichte erlaubt uns nicht, die gleichen Forderungen an die Juden zu stelle», wie gegenüber einem freie» Volksstamme. Der Fluch Jahrhunderte langer Knechtschaft läßt es als unbillig erscheinen, jetzt schon vom ganzen Stamme jene mannhaften Charaktere z» fordern, wie sie die volle Freiheit und das Bewußtsein gleicher Berechtigung Allee allein zu erzeuge» vermögen. Jh betrachte die Emancipation der Jude» als eine Pflicht des Aargau'S. Der Art. 4 der B»ndesoerfäffung erklärt, daß alle Schweizer vor de« Gesetze gleich seien, gleich gehalten werde» müssen. Beschlüsse der Bundesversammlung verpflichten »nS, den Israeliten die politischen Rechte z» gewähren Und was will der Gesetzesvocschlag, wie er »ns »erliegt? Ec gibt den Juden nicht-, als diese politisch.'n Rechte, die wie gemG BundeSverfsssung und Bundesbeschlüssen ihnen z» gewähre» schuldig sind. Er gibt ihne» nichts weiter; als Wahl- und Stimmrecht, wie es ihne» gedSHH wenn sie vor dem Gesetze uns gleich sein solle». GS ist also die Pflicht des Aargau'S, davorgeschlrgene Gesetz zu erlaffen. Wir dürfen nicht ander-» Auch die Ehre der Kantons fordert diese» GMß. Mir will eS scheinen, daß esich heute nicht sowohl um die Juden handle, al» vielmehr»« eine Prüf»»-, die der aargauische Große Rath z» bestehe» habe, indem er die Frage lösen soll: oh so viel Einsicht, so viel Toleranz im Lande vrchandea sei, die Juden als gleichberechtigte Mensche» »ad Bürger »«- zuerkenue»; ob die staatliche Entwicklung aus jene Stufe gelangt sei, um da, wo es sich um staatsbürgerliche Nähte handelt, von dem Unterschiede der Religion abzufehsn. Ich «Achte frage» rc ob der Aargau jenen Namen in der Eidgenossenschaft verdiene, den er bis dahin getragen, wen» wir heute nicht rüf sein sollte», die Frage z« beantworte», ob man den Israeliten Wahl- und Stimmrecht gebe» wolle? ' - - ' - . -m. r '. r Ich warne wiederholt davor/ Sympathie» oder Antipathie» in die Lösung dieser Fra^. hinein z«