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Der Israelit · 1862-05-28 · Heft 22 (28.5.1862) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 22 (28.5.1862)
Date
1862-05-28
Page
– (sequence 7)
Language
German
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18 k.; Emanuel Oppenheimer 1 fl. 10 K.; Ungenannter 32 kr.; zusammen 4 fl. Durch Lippmann Massenbacher in Fürth: Frau Wetzlar das. 8 fl.pabz7 Porto 7 fl. 41 kr. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. -Deutschland. Frankfurt, 6. Mai. DtlS Pflegavs des Almosenkastens der iSr. Gemeinde veröffentlicht soeben den Bericht über seine Wirksamkeit im Jahre 1361. Hiernach hat der Capitalstock durch mannigfache Geschenke und Legate, deren Verzeichmß beigedruckt ist, einen Zuwachs erhalten, wofür das Pflrgamt seinen lebhaften Dank ausspricht. Die Gaben zur sofortigen Vertheilung betrugen 3838 fl. gegen 5906 im Vorjahr. Diese Mindereinnahme, welche auf einen Thcil der Wirksamkeit des PflegamtS einen lähmenden Einfluß übte, wird von demselbem mit dem tiefsten Bedauern verzeichnet. Regelmäßige Unterstützungen wurden zum Betrag von 3520 fl. (gegen 3081 fl. im Jahre 1860 und 2844 fl. im Jahre 1859), außergewöhnliche Unterstützung hiS zum Belaufe von 500 fl. gewährt. Die regelmäßigen Beiträge zum Almosenkasten, durch welche ein Häupttheil seines Wirkens bedingt wird, ergäben 2096 fl. ES. ist zu hoffen, daß sich diese Summe in Zukunft durch rege Teilnahme aller Gemeindemitglieder bedeutend steigern wird.' --7-/.,"- - .7 Karlsruhe, 10. Mai. Zn der ersten Kammer hat Geheimerath Fromherz den Bericht über das NiederlaffungSgesetz erstattet. Zn der Anleitung bedauert derselbe, daß seit 46 Jahren die oftmals und feierlich zugesagte Regelung der allgemeinen deutschen Niederlassungs-Verhältnisse keinen Schritt ihrer Erfüllung näher gerückt ist. Der Einzelregierung bleibt unter diesen Umständen nichts übrig, als mit der Specialgesetzgebung selbstständig voranzugehen. Zweck des Gesetzes ist, für jeden Inländer und Ausländer das Recht der freien Niederlassung und des Aufenthaltes im Großherzogthume als unveräußerliches Grundrecht zu gewähren und zugleich gesetzlich die Bedingungen festzustellen, unter denen allein im einzelnen Falle die Ausübung dieses Rechtes versagt wLcden kann. Die bedeutendste Folge deS neuen Gesetzes ist die den Israeliten gewahrte freie Niederlassung in jedem Orte de- Lande-; diese Folge U es, wie der Berichterstatter (der übrigendie Halle Gleichstellung principiell anerkennt) dazw bemerkt! allein, welche »voraussichtlich das Gesetz beim Volk unpopulär und mißliebig machen wird." Ein Übermäßiger Andrang nichtbadischer Israeliten, mürbe nach deS Berichterstatter-Meinung auch hier durch Wahs rung der Reciprocität gewährt.*) Die wichtigste von der Commisston der ersten Kammer an der von be» zweiten Hause beliebten Fassung vorgeschlagene Lene derung besteht in Anführung der Reciprocität -ege« Nicht-Badener, jedoch nicht als principielle Beschränk ung, sondern als Ermächtigung an die Regieruszur Wahrung der Interessen des eigenen Landes und ihrer freien Hand. Diese Aenderung wirb von der Kammer auch angenommen. In namentlich« Abstimmung erfolgt einstimmige Annahme de- Gesetzes Bamberg. 14. Mai. Rabbiner S. M Ros senfeld, längerer Zeit Herausgeber einer Wochenschrift („Füllhorn"), Verfasser eines AndachtsbnchS (»Stunden der Andacht") und anderer Schriften, ist im Mt« von mehr als 80 Jahren mit Tod abgegangen. (KI.) 7 OesterreichLscher KaiserstaaL AuS Mahren, 10. Mai. Am 27. ÄpriL sind die Deputirten der iSr. Gemeinden Mährens auf Veranlassung der beiden Bürgermeister zu Rikolsbmg und Proßnitz Ln Brünn zu dem Zwecke zusammengetreten, um die Autonomie der Gemeinden in Betreff der Verwaltung deS m. j. L. M. FondeS höhem Orts zu erwirken. Diese Versammlung Kat jedoch nur zweimal getagt, und für den ferneren Betrieb der Sache einen Ausschuß gewählt. Wir können diesen Schritt der Gemeinden nur mit dem bestem Erfolg segnen. . Ich erlaube mir jedoch die Bemerkung, daß eS allerdings an der Zeit gewesen wäre, bei dieser Gelegenheit auch auf die geistige Autonomie der Ges *) Dir Herren Badenser tarnen ganz ruhig sein, d» fast überall in deutschen Landen unser« Glaubensgenossen «manctpirt sind, so liegt keln Grund vor, daß diese ihr Vaterland verlasse»^ auch da, wo dies noch nicht geschehe», wie z. B. ta Mecklenburg, ist dir Auswanderung von Seite» der Israeliten >>ar vnbrdr»» tend.

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