Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 22 (28.5.1862)
- Date
- 1862-05-28
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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17S «urdk. Nach jüdischem Recht verjährt eine jede Schuld mit dem Ende deletzte» Tageder rivvv. Hi nun, da er sah, daß sich dadurch die Reichen von Darlehen an Arme zurückzogen, richtete es ein, daß auf Grund eineliegenden BesitzthumS de- Schuldners, weil nämlich dieses als unentziehbar schon als vom Gläubiger bereits vor »122V als Zahlung an genommen gilt, vom Gerichte die Erlaubniß erhält, die Schuld auch nach nv2v liquid zu machen. Ob dies auch für die Zeit der 'ii»i .iv2v gilt, darüber ist eine Meinungsverschiedenheit zwischen 22*21 und (Schemita IX. 16.) Diese Einrichtung wird nun nirgends als mit der Bestimmung der im irgendwie im Widerspruch gefunden, was auch gar nicht sein könnte. Denn nach 22*21 gilt dieselbe nur für '211 122V und subsumirt sich der allgemeinen Grundlage 112» 2.11 112» v.i, nach i2»"i wird sie wie unzählige andere aus die schon von »11p promulgirte Norm 'ps.i i"2 ips.i, die aber zu einem 'ii»i gestaltet (vgl. p» 64 b und alle 'iin»i '»iv»i das. und an v. a. O) zurrückgeführt, hat nur das Verdienst, diese „Wohlthat für Arm und Reich" zum Usus erhoben zu haben. — Nun gibt die .-uv2 für diese Erleichterung für Darlehengeber- und Empfänger den Grund an i'n »L2 die zugehörige '21 aber die Vorsorge, daß der Reiche sich der Sünde schuldig machen könnte, vor welcher Deut. 15, 9, gewarnt wird.; also 2 verschiedene Motive. Daher sehr richtig 2"2 ''122 daß letzterer Grund nicht ausschließlich sein könne, zumal ja sonst jene Einrichtung nach 22*21 als ä"O sogar unauflöslich sei. Das Hauptmotiv dazu war also die bloße wpn. —.12*22 (s.oben) Hierbei ist besondermerkwürdig, daß dort der angegebene Grund gleich als unstichhaltig gekennzeichnet ist „".-Hip 22'p dH.11 und "121 .iru.12 iiiivn 2"») deshalb heißt es dort: es wurde das Gespräch abgelenkt (in» ii°H i»'V.i), weil man den eigentlichen Grund nicht angeben wollte ('"vi vgl. 22 35 a). Endlich die oben auch schon erläuterte Bestimmung über das an .i"i gelegte Ei. Dieses Objekt gehört nur nach einer der in der ^22 erwähnten Ansichten hieber, nach welcher eS nämlich auf einer Desorgniß, welche jetzt aufgehört, beruhe. Nach den übrigen Ansichten daselbst jedoch ist es aus einer Vorsorge eingerichtet, welche noch heute nicht aufgehört hat. 'on'i nämlich stellt.iL'2 als in unmittelbarer Verbindung mit der Aufnahme des Zeugnisses über Sichtbarwerden deS Mondes dar, und in so fern hat wirklich nach ,2"'i der Grund aufgehört (211p 'iivre 12'2 '-iw»), nach »1» 21 und P2vw 21 jedoch nach denen das Motiv selbst nach r"2'i wegen des „bald zu erbauenden P2s.i2"noch nicht aufgehört bat und auch so sogar nach »'21 vgl. ''vi das. Schlagw. rH '2 gehört es, nur insofern es "222121 ist, hierher?) 1) Es ist mir wirklich nicht vrrstäudlich, wcShalh M. A. IX. Durch diese Untersuchung wird , det Grundgedanke unserer Gloss. *r»v 121 Lara» z» «kennen daß eS entweder ganz ohne Grund oderss gut wie ohne Grund (weil nämlich der angegebene gleich ursprünglich, als nur ostensibel gekennzeichnet ist) hiugestellt worden. 2 derselben (1D2 und iv'in) liegt «ine Vorsorge (.mH zu Grunde; darauf die fernere'oben ermähnte Annahme der '.»nn», daß da- Motiv de- '22v '1 oft eine 1112 sei. . . Diesen Borsorgnissen nun stehen die B-ssrgnisse gegenüber, Einrichtungen nämlich, die weniger positive Entschließungen, positives Hinznthueu der Rabbinen, als vielmehr dasjenige waren, wojeder Einzelne thun mußte, wenn Zweifel über Verwechselung mit Verbotenem in ihm aussteigen. ES ist dieein einfaches Gerechtwerde» gegen religiöse Scrupel (vvn), welcher deßhalb, weil keine Pietät gegen positive Einrichtungen (1122 -H) damit verbunden iß; als mit dem Wegfall des Motivs weggefallend angenommen wird. Da nun wie wir bei 12*22 sehe» "22w '21 zuweilen in der Form eines vvn hvo) gehüllt ist, so ist in solchem Falle da- Kriterium allerdings schwer zu finden; und deßhalb bemerk dieses gerade rücksichtlich der Verbote von ru»2r und 2bi, welche beide durch dieselbe Form dt- Motiv- O22) eingeleitet, ja von den 2^n sogar noch kategorischer in der mvo hingestellt ist als m*22. Daher hat diese Behauptung dep2*vn nur auk solche '22V '1 Bezug, welche in die Form devvn gekleidet sind, nicht aber auf solche, die ganz axodictisch, oder durch eine .ii'N motivirt werden. . . AuS dieser langen Abhandlung, die ich nicht so gelegentlich veröffentlicht hätte, wenn ich nicht der Hoffnung wäre, daß sie auch wenigstens einen geringe» selbstständigen Werths habe, geht nun hervor, daß Herr F. (immer noch den wirklichen Wegfall de- Grundes vorausgesetzt) hier, wo es sich ausgesprochener Maßen von einer .ii'U und nicht von eine« vvri handelt s>*2vr» am ganz Unrechten Orte angeführt und in Wahrheit kann, was von den '*221 als 'Q2v '1 ganz apodicti'ch oder als 1112 hingestellt worden, nur durch l'222 ^112.1 1*2 aufgehoben werden. Verfasser stellt jetzt ein anderes Krterinm, ei» stärkeres wie er eS nennt, auf, wenn nämlich der H2dri selbst bei Wegkall des Grundes Ausnahme hinstellt, so sei dieß ein Beweis, daß der Grund entscheiderü». Vergebliche Mühe! Liegt der Einrichtung ei» vvn zu Grunde; so brauchen wir bei Wegfall des Grunde» der nachweislichen Ausnahmsfälle nicht; wenn einen*»; so helfen diese uns nichts. Speciell nun für unfern Fall 7. 1H'2 damir zu rrchlfrrNzeu sucht, daß dir Grund des Zusammenhang» mit der durch 12**1 aufgehobenen ."UPI nicht «2» g'mein verständlich sei; da doch nach dem Schlüsse der »»12 der Grund noch gar nicht aufgHört hat.