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Der Israelit · 1862-05-21 · Heft 21 (21.5.1862) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 21 (21.5.1862)
Date
1862-05-21
Page
– (sequence 2)
Language
German
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11Z2 ' '! Bei den diesmaligen Verhandlungen ist die gegentheilrge Ueberzeugung zu^uge getreten. Man hat es anerkannt, daß eine Religion, die im Stande war, ihre weit zerstreuten vereinzelten Glieder seit so vielen Jahrhunderten in religiöser Gemeinschaft zu bewahren. sie vor sittlicher Entartung zu schützen, die schönsten häuslichen Tugenden fortwährend zu erzeugen, eine sittliche Kraft in sich tragen müsse, die auch für die volle Entfaltung der Bürgertugenden zu den schönsten Hoffnungen berechtigen, und daß, wenn bisher eine Abneigung gegen die volle Gleichberechtigung der Israeliten bestanden, dieselbe in der „fremden Nationalität" und nicht in der 'Religion zu suchen sei, eine Erscheinung, welche anderwärts in ähnlicher Weise zu Tage trete. Diese richtige Auffassung bildet unstreitig den Glanzpunkt der 'Verhandlungen. Man verlangt nicht mehr für die Erlangung bürgerlicher Rechte das Aufgeben religiöser Verpflichtungen. Wie könnten auch solche Bürger dech Staate eine Garantie für ihre sittliche Denkart bieten, denen die religiös-sittliche Grundlagt fehlt? Durch seine Religion war Israel fähig, den Stürmen der Zeiten Trotz zü bieten. Inmitten der vielen Mißgeschicke, die eS betroffen, hat sie ihm seine Geistesfrische bewahrt; sie hat ihm Trost in den Tagen harter Bedrangniß und Aufmunterung in solchen HeidenStagen gespendet, wo andere Böller der Verzweiflung anheimfallend, Ihre Religion und ihre BollSthümlichkeit aufga'oen. Aber, / wie in den Tagen schwerer Heimsachung, muß sie auch in der glücklicheren Zeit der Freiheit dar Element seiner sittlichen Kraft bleiben, wenn die nun eröffnete Glück-periode zu einer dauernden werden soll. Diese glückliche Lösung der Dinge zeigt uns, wie der Geist der Wahrheit sich Bahn bricht, wenn ihn auch der Geist de» Wahnes und des JrrthumS zurückzudrängen sich bemüht. Wir sehen, oaß die ewige Weisheit Gottes über den Geschicken der Nationen steht und sie dem Ziele des göttlichen WeltplaneS entgegensührt. Wie m der physischen, so auch in der geistigen Welthaben die Dinge ihren allmählichen Entwicklungsgang. Das zu erreichende Ziel kann durch entgegenstehende und entgegentretende Einflüsse verzögert werden, aber die Zeit der Reife kommt herbei; sie ist, wie die ewigen Bahnen der Himmelskörper unabänderlich bestimmt. " Diese sittliche Entwicklung des geistigen Lebender Völker führt die Israeliten allmählich zu den ihnen lange versagten Rechten. Mögen sie darum in den Zeiten, wo ihnen die freundliche Sonne der Freiheit strahlt, das religiöse Element nicht zu vergessen pflegen, aus dem ihnen die sittliche Kraft gewachsen, und das Wort der h. Schrift wird sich de- «ähren: „Sie, die GotteSlehre, wird eure Weisheit und Vernunft bilden unter den Vollem." Sie hat Israel die jetzt von den Vollem anerkannte Sittlichkeit bewahrt und ihm deren Achtung irbgepöthigt; aber ohne Pflege deS Religiösen kann auch die Sittlichkeit für die Dauer nicht erhalten bleiben, und die anerkannteste Weisheit muß nach dem Ausspruche unserer Weisen schwinden, wenn ihr die Gottesfurcht nicht vorangeht. Die errheilte Gleichberechtigung und insbesondere die gewährte Freizügigkeit wird im Lause der Zeit in dem israelitischen Gemeindeleben Badengroße Veränderungen Herbeiführe» und auf die religiöse» Zustände nicht ohne Einfluß bleiben. Der wohlhabendere Theil der israelitischen Bevölkerung Badenwird nach den Städten, übersiedeln. Zahlreiche Dorfgemeinden werden dadurch so entvölkert werde», daß ihnen die Erhaltung der Einrichtungen deiSr. Gemeindelebens oft schwer werden dürfte. Möge» die Wegziehenden auch au dem Orte ihrer neue» Ansiedlung vor Allem dafür besorgt fei», die Beding««- ihrer glücklichen Existenz, die religiösen Einrichtung«» zur Bildung eines israelitischen Gemeindelebenz» gründen! GlwiäerrmM sujs verMeäene äas AelLgionsgejMieke oäer äie Nrsäitisn üdttksuyL detreKenäe rejsormMMe GalseKte» von vr. LIlÜssLotrnor. II. Herr Oberrabbiner Fasse! hat sich (B. CH. R:o 33. Jg. 61) veranlaßt gefühlt rücksichtlich der Wiederverehelichung einer Wittwe vor der vorgeschrlebenen Zeit seine Stimme zu erheben, und n'dn npdD nach der Zeit von 9 Monaten die Heirath zu gestatten. Da das bezügliche entgegenstehende Verbot de» kanntlich ein sehr strenges ist; so erscheint er um so dringender gÄoten, solche Gutachten ans ihre» wahren Gehalt znrückzusühre», selbst auf die Gefahr hin, wegen der Subtilität diese-, eigentlich dem herrschen Ausdrucke widerstrebenden, Gegenstandes ausführlicher und stellenweise dennoch vielleicht dunkel sei» zu müssen. So lange jedoch von der ä«deM Sette die Publizistik zum Medmm wichtiger religion-- gesetzlicher Themata gewählt wird; dürfen wkr nnK der heiligen Pflicht nicht entziehe», der gefährliche», zur Verletzung deS Gesetzeführende» Begriffsverwirrung auf demselben Terrain entgegenzutrete». Die Quintessenz des fragliche» Gutachtenbesteht in Folgendem. Herr F. thut die Gründe dar, weßhalb er gegen alle v'pvis einer Wittwe, dere» nach dem Tode de- Mannes geborene- Kind «och

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