Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 19 (7.5.1862)
- Date
- 1862-05-07
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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M- -.V ' r 147 den Gründen der Schonung materieller Interessen. Auch Kusel legte eine kurze Verwahrung zu Gunsten dieses principiellen Standpunktes ein. Die einstim mige Annahme wurde dadurch erzielt, daß sich der Abgeordnete Federer vor der Abstimmung entfernte. Die Kammer selbst war wohl Durch dieses glänzende Schlußergebniß ein wenig überrascht. L!- K"' Grwiäerungrn nu§ vcrftllieäene üss ReligionsgeMUcke oäer äie Trrlüition üderdauxt detreßenile rHonniWcke Gulnckten ' von Vr. äk. LlNässLsiunor. (Fortsetzung.) Wir bekommen aber bei dieser Stelle noch einige schöne 212-2 zu kosten: „Da srdip doch den Grund augibt, >2L>'d ipL' rn-.p 2'p2V '^22, so fällt der Grund weg, wenn man schon vorher die an gelegt hat." Ich habe einmal von gewissen Gnaden Mitteln gehört, welche nach einer außerjüdii'chcn Ansicht von besonders heil. Männern aufgesammelt sein sollen/ woran man nachher noch lange zu zehren habe; der Verfasser denkt sich wahrscheinlich das vorliegende Verhältnis ebenso, die pd'22. sind nämlich gsiichiam eine a eoalo Zahlung. Hätte aber unser würdigem Herr Verfasser es der Mühe werth gehalten, die '2"r> falls ihm solche bekannt sind, nachzuschlagen, so würr e er gefunden haben, daß vrrlaugt, man scll, während man agt. diese .2122 thatsäch lich aussühren. Ja richtig, ein paar gelehrte Anmerkungen werden uns noch zum Besten gegeben. Bezah 9. b. wird für l'b'2r> die Zeit '121122er '-r2'L-2 verlangt und zwar nach/'!72, weil man sie vor r?"p legen soll. Dies ist wahrscheinlicher, meint der Versager als der Grund der „'2 (siehe 2"2 (?) zum 2'2) weil bei pb'2!i, — ir<2i steht" was nicht im Talmud vorkömmt." Ja dort wohl, nicht aberMena-hoth 35 b. und an vicsin andern Stellen In Anmerkung 2 wird Das lustige Gnadenmittel auch noch mit d m Grmrde des '"1 nänilich ^121 .212:2 x^2 .2bip 2'-j-.2 ibx2 in Uebereinstimmung gebracht, indem er die j'^22 schon gelegt, somit die 22:2 und die L'22: schon früher gebracht seien. Lauter Spiegelfechterei: Ich habe wohl Menachoth 15 b. gefunden i2L-»r k'22 O2X v'2''' 2pi '^22 i:-.bi 2122 aber nicht umgekehrt. Vergl. NI P22P2 PN i2V1 2^12.2 2'' ^>.2 p.2"p 22 2"2 2 22"- 71t 2X und 22:2 2i< s'--p2 t'rr 2'22t.-t cn ober nicht v'22:.2 2X 22P2 Iirr s^u.2 hicnach fällt die ganze fettgedruckte Schlußfolgerung des Verfassers, bei welchem rr sich noch den Schnitzer zu Schulden kommen läßt. daß er das per?, nicht aber die w2->2, welche aber nach Sch. A. 56, 3 u. 4 in gleicher Linie stehn, vor Tag beten lasten will, ganz weg. Dieses fettgedrurtte Resultat (?) bietet schließlich einige niedliche Gelegenheiten zur Bemerkung. Unser neuer Judeuthümker schreibt nämlich nach dem empfohlenen s"p vor Tag noch einmal ein v"p vor, (Was soll dies zweite, ist etwa das erste nur wvp gewesen? bei diesem soll man ja aber die Absicht haben «ich t r-rn' zu sein) „und was er sonst noch will» so gut er dies auf der Reise kann" (etwa o"2 und '22'r-i^2s nach eigenem Privatvergnügen.) Man kann nach Obigem erwägen, welche Begriffe der Verfasser von Sch. A. haben muß, wenn er fährt: „Dieses Abhilssmittel darf jeder vor Tag- Reisende nach den strengsten kasuistischen Vorschriften .... in der Praxis anwenden." — Der gelehrte Herr O.-R. empfiehlt sein „Aushilfsmittel" noch durch ein Paar andere hebräische Wörter: »Nimmt man noch dazu, daß nach Talmud und Sch. A. min k.incn Augenblick seinen Gedanken von den w lange sie anliegen abwenden darf 2irk« 2.12 12x2 2-22^, daß daher (?) 12^2 pr^ '2t 2pvv2 L.-.2 -122 22L'1'2, so ist gar kein Zweifel mehr darüber , daß Der Reisende verpflichtet ist» die vor Tag an und ab ulegen." Nichts über die Entschiedenheit; nur schade, daß die Argumentation nicht so ganz prägnant ist, nämlich: re) daß man keinen Augenblick 2P2.2 2222 haben dürfe, ist nicht ganz riä.tig. Es iei denn, daß unser gelehrter Herr Rabbiner im V» sitze einer s.hr gründlichen Antwort auf die Frage des '"2 wäre, warum den dann '8255 rwv erlarrdt sein könne. Aber auch in diesem günstigen Falle bliebe immer noch die Untersuchung des rr'V übrig, wie man demnach dieser Annahme in den p^'2.2 den TageLbeschästignrgen nachgehen dürfe, wie dies dcch eigentlich ursprünglich der Fall war und wie f.rncr nach Sabbath t>>7 zu schließen, selbst wichtige, die ganze Aufmerksamkeit erfordernde Unterredungen mit denselben gestattet seien. Es ist daher keine Frage, Daß der Herr O N. mit diesem kernen Augenb.ick in seinem religiösen Elser ein Bischen zu weit g> gangen (-22 -P212.2 ^2) und wie *2'v gründlich beweist, wohl nur eine ununterbrochene Sorglosigk it von der Dauer eines Zeitraumes wäh? rend dessen inan 100 Ellen gehen könnte npi.2 2222 wird. Anderrrsiits ist derselbe aber bei dem Angriffe des -P222 wieder nicht weit genug gegangen 2^022 darf nur in einem körperlichen Ungernache z. V selbst Kälte und übermäßige Hitze bestehen. Anderseits wird O2'^i'2 icrp2 von den Gloff. dahin erklärt, -^'2 2r7'2 2k^-:rr Verfasser verweist zwar auf 2'2, '2' 'b.2 2"s, und ickweiß nicht, ob das etwas bedenken soll, oder nur als Flttterwerk dasteht. Da cs für die Untersuchung van- Interesse ist, will ich