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Der Israelit · 1862-04-09 · Heft 15-16 (9.4.1862) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 15-16 (9.4.1862)
Date
1862-04-09
Page
– (sequence 10)
Language
German
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M Giltigkeit einer israelitischen Scheidung-unerläßlichen Bedingungen in der von Unger - erfolgten Uebsrsendung eine- Briefes obigen Inhalts kaum zwei oder drei oberflächlich erfüllt find; keine einzige aber nach Vorschrift deS Gesetzes constatirt sein dürfte. UebrigenS wird und darf es jedenfalls, selbst die Nichtigkeit dieser Ihrer unrichtigen Behauptung zugegeben, nicht Ihre Absicht sein, eine durch einen p7.->iv Vivs Lä angeblich geschiedene Ehegattin zur Schließung einer zweiten Ehe zuzulassrn. Scheinen Sie doch übrigenselbst zu fühlen, daß der vom Schiffe gesandte Brief kein Scheide« drief ist, da Sie die Frau „ohne Consent de- Mannes" für geschieden erklären wollen. 7? . 6: („das Ende bewies, daß er sie nicht heirathen, sondern betrügen und berauben wollte, also nie die Absicht hatte, sie zu seiner Ehegattin zu machen"). LaS Ende beweist — nicht einmal, daß er jetzt nicht zu seiner Frau zurückzukehren beabsichtigt. Kann das Schreiben nicht eine ^ieere Drohung enthalten, um die Frau zu irgend welchem Zwecks einzufchüchtern? Kann oer Manu überdies nicht in den sechs Wochen des Ehestandes seine Absichten geändert haben? ÜeberdieS sollte ich Sie wiederum nicht daran erinnern müssen, daß eine nachträglich selbst unzweideutig ausgesprochene Absicht für die Beurteilung einer früher bedingungslovollzogenen. Handlung in keiner Weise maaßgebend sein dürfe. - - : Von den sechs in Ihrem Rundschreiben angeführten Gründen ist also kein einziger im Entferntesten geeignet, die Rechtsbestandigkeit. der in Rede stehenden Ehe abzuschwächen und die oben erhobene Einsprache gegen jede zweite Eheschließung Seitender Harriet Unger bevor sie von ihrem gegenwärtigen Galten durch Empfang eines ln jeder Beziehung tadellosen P77721 7^2 vz oder durch, die gesetzlich coustatirte Nachricht von seinem Ableben geschieden ist, dürste Ihnen und jedem Unbefangene» als ebenso berechtigt wie pflichtmäßig erscheinen. Die Frau ist nach Ihrer Darstellung in hohem Grade bedauernswert. Aber weit entfernt, auf eine durchaus unzulässige Aenderung unserer göttliches Ehegesetze hinzüweisen, sollte der traurige Fall nur vor dem leichtsinnigen Eingehen von Ehedündnisien ohne vorherige genaue Prüfung warnen ' und abschreäen, und dieser Warnung Worte zu geben, ist eine heilige Pflicht der Rabbincn zumal in solchen Ländern, in welchen „derartige Fälle durchaus nicht vereinzelt dastehn." » Es ist wahrlich der Spaltung und der Zeriffenheit gegenwärtig genug in Israel vorhanden, und man sollte die gesetzestreuen Israeliten nicht durch mutwillige principielle Aufhebung oder Verletzung unserer heiligen Ehegesetze zwingen, sich von einem Theile ihrer Brüder und Schwestern wie von der Gemeinschaft mit Ehebrechern ebenfalls prinejpjfll abzusondern. Der Allgütige verleihe meinen schwache» Worten und denen gleichdenkender Männer überzeugende Kraft, um Sie und Ihre Gesinnungsgenossen von einem so folgenschweren Frevel gegen unsere offenbarte Religion zurückznhaltenl . Mit diesem aufrichtigen Wunsche zeichne ichr Düsseldorf, den 26. März 1362. Mit collegkalischer Hochachtung ' n Ihr Ergebener'l > vtz W. Mchnch».-''!. " Rabbiner hies. Synagogen - Gemeinde. Grtkockore-lsr. MrlsnjstLtt / Spenden zur Herstellung und Verbreitung wohl! feiler hebräischer und hebräisch-deutscher Bibeln: . r A. M. Cohn in Altona bei Hamburg 1.U 45 kr; L. E. Oppenheimer auS Würzburbeim Aufrufe zur Thora in Heßdorf IS kr.; Gesammtsumme 7143 fl. 59 kr. ' . r r> - 'l : ' . k - " .7 > : ' -77""- ' ' 'r^ ' / Hr« judlschrr Amen- und WgkwshmnM m IrruIllUm. V 7' , Durch Lehrer I. Li pp mann von HergerShaufen im Kreise Dieburg Abraham Sigel 18 kt,; Israel Kahn 13 kr.; Abraham Götz is.13 Ls,; Aron Neihs 9 kr.; Abraham Götz IV 16 kr.^ Jcidel Kahn 9kr.; Salomon Morgenstern 9 kr.; Jacob Reihs 9 kr.; Lazarus Rer HS 9 kr.; Uaak Strauß 9 kr.; Daniel Sigel lSkr.- GötzSigek 9 kr.; Salomon Sigel 13 kr.; EliaS Sigel 1^ kr; Götz Götz l. 12 kr.; Götz Götz U. 9 kr.; Ha» jnm Kramer 9 kr; Jacob Götz 9 kr.; Jstd. Kahrt 24 kr.; Jößel Strauß 9 kr.; Abraham Götz M 18 kr.; Herz Lehmann aus Reinheim 12 k^^ Löb Mainzer aus Bickenbach a. d. Bergstrgßß 6 kr.; Lehrer Lippmann 18 kr. Zusammen L U 15 kr.; abz. Porto 5 fl. 3 kr. Durch Rabbiner Weißkopf aus Wallerstein: von Kleinördlingen wms nmpOv 2 fl. 51 kr. Durch Rabbiner L. Wißmann in Schwabach: . M- SolomanM Nvz p'-isd 2 fl. 42 kr.; M. Löwenthal Vsr 57 kr.; ein Ungenannter 2 fl. 42 kr.; ditto 18 kr»;

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