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Der Israelit · 1862-04-09 · Heft 15-16 (9.4.1862) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 15-16 (9.4.1862)
Date
1862-04-09
Page
– (sequence 8)
Language
German
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4L0 Ettern des Mannes in dessen Gegenwart geflucht zu baden, 2) den Mann in der Absicht verleumdet zu haben, um seinen Tod zu bewirken, 3) die Sittlichkeit und die eheliche Treue verletzt zu haben. Ob die Frau den Zeugen widerspricht, ob diese glaubwürdig sind, rc. ist für diesen Fall ganz unerheblich, da selbst, wenn gar keine Zeugen da wären, allein in Folge der subjectiven Ueberzengung. des ManneS von der Wahrheit der Anschuldigungen Tnvy d. h. dem Manne die zu veranlassener Ehescheidung Pflicht wäre (Meharam Metrani HI. S. 126), und überall, wo.iw'Li.ib .-imv bedarf es der Einwilligung der Frau nicht. Etwas Anderes wäre eS, wenn es sich um die Verpflichtung deS Mannes, die Kethuba zu bezahlen, handelte, da müßte allerdings die Glaubwürdigkeit, Beschaffenheit, Fähigkeit rc. der Zeugen untersucht werden. Daß aber ein nrwv bpd vr, ein Scheidebrief selbst ohne die Einwilligung der Frau dieser in vorliegendem Falle eiagehändigt werden darf, ficht ganz außer Zweifel. — DK smrnksnijscüe GkeMeiäungLsngrlkgenkreil. Indem Herr Rabbiner I)r. Feilchenfeld in Düsseldorf uns ermächtigt seinen Namen unter die von uns in Nr. 13 veröffentlichte Erklärung zu setzen, theilt er uns zugleich die Abschrift seines Briefes, an Rab. Js Wise in Cinc-nnati mit. Wiewohl derselbe der Sache nach mit unserm Aufsatze in Nr. 13 übereinstimmt, verfehlen wir doch nicht ihn zu veröffentlichen, da auch er zur Klärung der Situation beiträgt. Werthgeschätzter Herr College! Ihr auch an meine Adresse versandtes, die von ihrem Gatten verlassene Frau Harriet Unger (früher verwittwcte Silbermann) betreffendes Circular ist nur kürzlich zugegangen. Die von Ihnen geforderte Einwirkung auf den p. Unger, daß er seiner treulos verlassenen Ehefrau nach jüdischem Gesetze den Scheidebrief auSfertigen lasse, werde ich gewiß, wenn ich in die Lage kommen sollte, bereitwilligst mit allen mir zü Gebote stehenden Mitteln versuchen, und würde dann nur die zulässige Art der Uebersendung solchen EcheidebriefkS Gegenstand der Erwägung und Erörterung sein. Indessen hätte ich gegenwärtig keine Veranlassung Ihnen diese Bereitwilligkeit schriftlich zuzusichern, wenn nicht Ihr Circular den merkwürdigen Zusatz enthielte: »Sollten Sie aber, H. C., »den A. Unger nicht aufsinden oder ihn zum Uebcr- »schicken des EcheidebricfeS nicht zwingen können, so »werde ich, wenn von Ihnen keine erhebliche »Einsprache geschieht, mich gezwungen fühlen »die Frau ohne Consent des Mannes als geschieden »und nach jüdischem Ritus zur zweiten Ehe berechtigt »zu erklären und in der Folge alle ähnlichen Fälle »nach diesem Pcäcedenzfalle behandeln," welchen folgenschweren unheilschwangeren Entschluß Sie darauf in sechs Zeilen näher zu begründen höchst unglücklich versuchen. Ob Sie ein nach Ihrer Darstellung unzweifelhaft zu Recht bestehendes Ehebündniß durch einfachen Machtspruch für gelöst erklären und nach dem Vorgänge zweier von der öffentlichen Meinung aller religiösen Israeliten gebrandmarkten »jüdischen Geistlichen" einen permanenten Ehebruch unter dem Namen einer zweiten Ehe sanktioniren wollen, da-, weither Herr College, könnte ich Ihnen und dem religiösen Gewissen der Betreffenden überlassen. Auch zähle ich mich nicht zu den hervorragenden Männern in Israel, die in schwierigen, zweifelhaften Fällen über die Rechtsbeständigkeit einer jüdischen Ehe ein entscheidendes Votum abgeben dürfen. Aber dieser Fall ist so einfach, daß man, um Ihrer Ansicht entgegenzutreten und dieselbe verwerflich und höchst verderblich zu finden, nicht in Israel hervorzuragen, sondern nur innerhalb Israels, auf dem Bode» der israelitischen GottcSlehre zu stehn braucht. Andererseits liegt nach Ihren angeführten Worten die Be-c sürchtung nahe, Sie möchten einmÄ alle Adressaten Ihre- CircularS, welche dasselbe nicht beantworte», als die darin knndgegebene Absicht billigend ansehen und darstellen. Und ich würde doch durch die kleinste^ selbst indirekte Mitwirkung zu dem Eingehn eurer derartigen ehebrecherischen Verbindung für immer mein Gewissen belastet und durch den entferntesten Schein solcher Mitwirkung ebenso meine Ehre nicht nur alS Lehrer in Israel, sondern als Sohn Israels schwer gekränkt suhlen, daher ich mich beeile, Ihnen die Erklärung zukommen zu lassen: - Ich betrachte die Harriet vereheL, Unger, so lange derselben nicht von ihrem gegenwärtigen Gatte» Adolf Unger, dem sie nach jüdischem Gesetze angetraut ist, auch nach jüdischem Se< setze ein tadelloferScheidebriefeingehändigkwordenist, im vollen Sknne de« jüdischen Gesetzes als Ehegattin des p. Unger, thun bis dahin mit aller Entschiedenheit, deren die Sprache fähig ist, Einsprache gegen zweit«Berheirathung der genannten Frau «nd werde in Zukunft jedeeheliche Zusammenleben derselben mit einem anderen Manne vor Empfang, des erwähnten ScheidebriefeS als süvbHast und ehebrecherisch und die ans fotchemehebrecherischeuBerhältnikfe stamme «den KinderalS x? ONWV betrachten.

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