Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 15-16 (9.4.1862)
- Date
- 1862-04-09
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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11V hinlänglich genug sie zu versehen pflegte. Auch habe ich es oft gehört, wie sie ihren Gatten «nd dessen sämmtliche Familie sehr gröblich öffentlich beleidigte, ahne daß ihr die mindeste Veranlassung hiezu gegeben worden wäre. Als A. letzthin abwesend war, erzählte sie Jedem mit auffallender Freude, daß ihr Gatte in B. als Spion gehängt worden, hinzusügend, daß sie nun auch ohne Scheidebrief heiratben könne. — Abends weilten gewöhnlich bei ihr auch bis spät in die Nacht lärmende GenSd'armen, so daß ich mich veranlaßt fand, die Mutter des A. H. daraus aufmerksam zu machen, ihr bemerkend, sie möge eineihrer Kinder dahin schicken, sich davon zu überzeugen. Als A. nach Hause gekommen war. lehrte R. ihr fünfjähriges Kind B. Schimpf- und Spottlieder auf den Vater A H. singen, welche dann von allen Gassenbuben nachgesungen wurden. — Zeuge W. G. Als A. im Jahre 1859 abwesend war, kam ich eines Tages zu R. in ihre Greislerei. Da erzählte sie mir mit herzlicher Freude, daß ihr Gatte A. in B. als Spion eingefangen worden, und daß man ihn hängen würde, denn sie komme jetzt vom Stuhlrichteramte, wo man sie über die frühere Ausführung ihres Gatten ausgefragt, und sie seine Ausführung als sehr schlecht bezeichnet hatte. — Zeuge D. K. Im Monate Jänner 1859 war ich in S.., da begegnete mir R. H. geb. S. Auf meine Frage, wohin? antwortete sie: sie gehe zum Stuhlrichteramte, ihren Gatten A. H. anzuzeigen, daß er als Spion in die Fremde gereist , weil er sie verlassen und von seinem Bruder S. sie abhängig gemacht habe. — Sie erzählte mir ferner, daß ibr Gatte A. bei seiner Abreise im October 1858 freundlichen Abschied von ihr genommen und ihr versprochen, bald möglichst Geld zu schicken, mit dem Bemerken, daß falls dieß nicht bald geschehen sollte, sie von seinem Bruder S. das Nöthige bekommen würde, bis er irgendwo eine gute Anstellung finden und sie sodann zu sich nehmen wolle. — Da .jedoch sie eS sich nicht gefallen lassen kann, dort etwas sich zutheilen zu lassen, wo sie sich selbst nehmen sollte, so müsse sie ihrem Gatten zeigen, was sie kann. — Einige Monate später ging ich an ihrer Greislerei vorüber, da erinnerte sie mich an das, waS sie mir in S. gesagt hatte, und erzählte mir mit ersichtlicher Freude, daß ihr Gatt; A. in V. als Spion eingefangen worden, und fügte bei : seine Ellern, diese Hunde, können jetzt laufen um Zeugnisse, ich habe bereits veranstaltet, daß sie keine bekommen sollen Einige Tage später freuete sie sich herzlich über die / angeblich erhaltene Botschaft, oaß ihr Gatte in V. , als Spion erschossen worden, und sagte frohlockend: Nun bin ich frei und kann auch ohne Scheidebrief heirathen. — Auch kann ich e» bestätigen, dass N. eine leichtsinnige «nd verschwenderisch^ D«so»A. Als Beweis hlefür diene folgende rhatfache: Ich Jahre 1856 oder 1857 kauft; LH.ftiner GE R. einen Damenmantel um 40 fl. «üb einigt Monate später ersuchte sie mich, dtese« MantH M meine Schwester ihr abzukaufe«, 20 ff., binnen Jahresfrist auSzuzaklen,g«be» «oM — Auf die Frage, warum sie diese» Manttl kaufe» «olle? erwiederte sie; «eil die W. eine» schönem habe — Sie wolle daher)kese» verkauft«, daM ihr Gatte einen anderen schöneren ibr Laufe. Mer ich wollte nichts mit ihr zu thun haben, Und kaufte ihn dann, wie ich vernommen, der Balh darauf sah ich wirklich, daß sie eine»' andere« hatte.-7 Zeuge I. B. constattrt Ehebruch?"* - - E Zeugin V. deßgleichen. - ' - '''>; L rn .n Zeugin M. B-, ehemalige Dienstmagd der E H. ebenfalls. - ' - .. .k». .. .t'. R. H. geb. S. leugnet aber alle gegen gebrachten Beschuldigungen und führt z» diesem Behufs mehrere Zeugen an, welche allesammt daria sich, einigen, daß sie von all dem ihr zur Last Gelegte» Nichts gesehen und Nichts gehört haben. Nicht minder erklärt R. die Zeuge» S. K— E. E., I. B. und M. B. für unzulässig, und zwar: S. K—n. sei ihr feindlich, indem er fie eiumäl .... schimpfte; E. E. sei ihr neidisch, weil sie in ihrer Nachbarschaft Kerzen verkauft; I. B. sei ihr feindselig, weil sie von ihm den Rest von 80 fl fordert^ und M. B. dämm nicht zulässig, weil fle eine ..... und Diebin sei.—*) Göncz,!Abaujvar - ..rj Tohias Horovitz, Sub-RaMuer? Nachbemerkung der Redacliam Von dem Herrn Einsender um unser ÜrtheL l» vorliegender Angelegenheit ersucht, können «kr n«L um so kürzer fassen, da die Entscheidung derselben ausdrücklich im Schulchan Aruch verzeichnet stehL — Es handelt sich darum, ob der Mann berechtigt ist, wider den Willen der Frau ihr den Scheidebriq eiazuhändigen. ru'-w, d. i. nach den Bestimmungen der schriftlichen und der mündlichen Lehre, bedarf eS bei Scheidungen der Einwilligung der Man nicht. Für den größten Theil unseres ErdtheilS jedoch ist der rnn maaßgebend, welcher bestimmt, daß, biaus einige Ausnahmen, die Einwilligung der Fra» bei Ehescheidungen nothwendig ist. Zu den Ausnahmen gehört der vorliegende Fall nach Eben Hasser Kap. 119 tz. 6, daselbst, Kap. 115, Z. 4 ebenfalls weck die Frau beschuldigt ist, 1) de» Anmerkung. Ueberall haben wir die unästhetische» and obsrön^n Ausdrücke und Schilderungen mit.bezeichnet.