Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1862-04-09 · Heft 15-16 (9.4.1862) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 15-16 (9.4.1862)
Date
1862-04-09
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2446951-2447036-2447052--01242-2456484
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

117 kommen sollte, in welchem Falle sie ihn auch all sei» nm ferneren Verpflichtungen ihr gegenüber erhebt. — Der so künstlich hergestellte häusliche Friede dauerte aber nicht lange. Die Gattin sing bald ihr altes Trüben wieder an und betrug sich dann noch schlimmer als zuvor, so daß A. hierüber in außero - deutlichen Kummer verfiel und auch im Vermögen zu Grunde ging. — Im Sinne drs erwähnten Vertrages stand ihm zwar das Recht zu, seine Gattin zu verabschieden, da dies jedoch, bei ihrer Nichteinwilligung, bloß gerichtlich zu erlangen gewesen wäre, zog es Ä. vor, seiner Gattin vor der Hand zu weichen, und begab sich im Oktober 1853 nach T., allwo er in Condition trat, währenddem sein Bruder S. zu Hause die Gattin sammt ihren zwei Kindern mit allem Nörhigen versorgte. Hiebei hatte A. — laut Angabe und thnl- «eisen Eingellehens der N. laut Aussage des D. K. — eine doppelt Absicht: Erstens hiedurch hin? Gattin R. eher zu einem eu, oder aber zur vollkommenen B. sserung bewegen zu können und zweitens auf diese Art einiges Geld zur Renovirung seines Geschäftes sich zu erwerben. Als er jedoch auch da durch fälschliche Verleumdungen seiner Gattin von der k. k. Polirei beunruhiget wurde, ging er im Mai 1859 nach B in I. in der Hoffnung, im k k. Lager dort einige Geschäfte zu machen; allein auch da erreichten ihn die unablässigen Verfolgungen seiner Gall in, denn nachdem sie ihn bereits früher als Spion an geschwärzt hatte, wurde er als solcher Ln V. arretirt und obwohl nach mehrtägiger Haft für gänzlich schuldlos erklärt, mußte er sich doch in seine Heimath zurück, begeben. — Zu Hause wieder angelangt sah er sich endlich veranlaßt, beim k. k. Landgericht zu K. um Trennung nach mosaischem Ritus anzusuchen; nach ungefähr N/r jähriger gerichtlicher Verhandlung hörte die k. k. Civilproccß-Ordnung in U. auf; es ist aber die neue noch nicht allenthalben gehörig eingesührt, laut welcher im Sinne erlangter Landesverfassung die Entscheidung hierüber ohne Zweifel den ehr n. Herren Rabbinen überlaßen werden wird, denen allein in jedem Falle die Entscheidung über Zulässigkeit ritueller Scheidung mittelst w" zusteht. — Die Hauptgründe auf welche das Ansuchen um Trennung sich stützt, sind folgende: 1) Untugendhaste und vrrschwen j derische Lebensweise. — /Im Sinne des 2) Unablässige außerordent iche öferwähnten Verfentliche Beschimpfungen undt trageS. — unausstehliche Kränkungen. —' 3) Beschimpfende Verfolgung verbunden mit der Absicht» der: Zur Sinns des Tod des Gatten zu vewirken. Gesetzes. 4) Ehebruch. — zu deren Bewahrheitung mehrere Zeugen gerichtlich abgehört worden sind und die eidlichen -krssagH eimger derselben in gedrängter Kürze hier folge»— K. K. LandeSaericht S. 12. Sedtember 186ß.^ Zeuge S. K -n. Ich war in der Handlung der Brüder S. und A. H. in G. vom 15. Juli 1857 bi- 1. Juli 1860 in der Lehre und hatte Lek L H durch 1* r Jahre meine Kost, habe daher oft gehSH wie die Gattin R. ihren Gatten A. ohne Veranlassung außerordentlich gekränkt, geschimpft und beleidiget hatte. Sie war immer trotzig und zLnkisK unordentlich in der Haushaltung und machte auf ihre Pnson allzugroßen Aufwand, war vom Geschäfte durchaus mcht bestritten werden konnte. Und «erm A. sie darauf aufmerksam machte, schimpfte fft mH arger, sowohl über A. selbst, als über dessen greife Eltern, selbst auf öffentlicher Gaffe. Sie gab de» A. alle erdenkliche Schimpf- und Spottnamen, dessen ehrwürdigen Vater schimpfte sie einen....... und desten achtbare Mutter alte .... — R. hatte beim Hause eine GreiSlerei. die A. ihr separat eingerichtet hatte. Die hiezu erforderlichen Artikel würden aus dem Compagnie-Geschäfte geholt, und Hobe ich es nie gesehen, daß R. hiefür etwas eingezahlt hätte. Auch in den Geschäftsbüchern fand ich »ie etwas hievon cingebucht, während dem dieausgefolg- Len Artikel gehörig eingebucht waren. Außerdem mußte ihr noch sehr oft auch baares Geld in die Haushaltung gegeven werden, und dennoch geschah eS mehrmals, daß die Frau R. weder kochen noch backe» wollte, selbst dann nicht, wenn das hiezu Erfordert liche ihr separat zugeschickt wurde. Eines Tages gab sie mir und Herrn A. H. zum Mittagessen Kaffee? Lohnen, Pfefferkörner und Zwirn auf Teller augeordnet und auch damals hat ihr A. H. Nichtz» Leide gethan, sagte Nichts, sondern nahm , ein Stück Brod und gmg wieder in's Gewölbe. — Sie aber schmauste recht gut, wenn A. H. nicht zu Hause war. — Als später A. H seine Heimath verließ, erhielt dessen Gattin R. alles Nötyige von Herr« S. H., was ich selbst allwöchentlich ansfolgte; aber, sie begnügte sich nie damit, sondern zankte und schimpfte fort' Einige Monate später hörte ich, «kd sie mit voller Freude erzählte, daß ihr Gatte A. H. in V. a's Spkn gefangen wurde, und fügte ernsthaft hinzu, sie müsse es noch bewirken, daß er gehängt werde—Auch lebte R. unsittlich, indem sie... (Es folgen nunmehr die einzelnen Angaben de-Zeugen welche Ehebruch constatiren). ' - Zeuge S. K—r. Ich bin mit A.H. seit seine« Kindheit und mit seiner Gattin N. seit ihrer Heiratb gut bekannt, kann daher mit Gewißheit sagen, daß A. ein sehr freundlicher, ordentlicher Mann, R. hl«-« gegen eine wahre Lantippe ist, beim sie ärgerte und kränkte ihren Gatten bis zum Tode. Auch war flr immer verschwenderisch, mußte AfleS was gut und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.