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Der Israelit · 1862-04-02 · Heft 14 (2.4.1862) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 14 (2.4.1862)
Date
1862-04-02
Page
– (sequence 6)
Language
German
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i ras Zeitliche Hkstgnrl. Wir wären in der Lage, dieser einfachen' Nachricht einige interessante Notizen über die Wirksamkeit dieses herrlichen Tempels während seiner kurzen Lebensdauer hinzuznsügerr. Allein! wozu über ein iodtgeborneS Lind einen auSsühr- > lichrn Nekrolog schreiben? Genug, es hat nicht gelebt; ist nicht gestorben und ist — eine Leiche Doch ein anderes erfreuliches Histörchen glaube, ich Ihren geehrten Lesern nicht vorenthalten zu dürfen. In Gyönk — im Tolnaer Comitate — besitzt die iSr. Gemeinde kein eigenes BethauS. Die menschenfreundliche Grundherrschast jedoch ließ vor etwa 3V Jahren ihren iSr. Unterthanen auf eigene Kosten eine recht angemessene Synagoge erbauen. Die Juden hatten hiefür alljährlich einen ganz unbedeutenden Pachtschilling zu entrichten. Run geschah eS aber eines schönen Tages, daß Herr L. seine Wiederwahl zum Cultusvorstand nicht durchzusetzen vermochte. Der titel- und amtsnärrische Herr L gelobte seiner Gemeinde Rache und Verderben. Er verstand es auch, sein Wort redlich einzulösen; er eilte zur Grundherrschast, kaufte den Tempel und kündigte der Gemeinde die Pacht! — Gewiß genial! Einem künftigen Geschichtschreiber — um einmal Im gelehrten Tone des Ben Chananja zu sprechen -- dürste sich bei dem Versuche, zwischen Großwardeiner und Gyönker Tempelgeschichte einige Parallelen aufzustellen, als räsuwö der bekannte talnmdische Satz ergeben : «um;ni '«">2 .ir 'ki »ch, nr '-<-2 m 'rn —! p'mdi o«n ni'» pum : pvv »nv.i — den 8ukrtt. Aposkag, im März. Ein gewisser ReiSmann, sprachlich aufgelöst, ein ehrenhafter reisender Man» gefällt sich darin in Nro. 6 de- «Israelit,* die hierdestehende zweiklasfige Schule nieder zu reißen, indem er ihr Existenz und Bestand, somit jede ersprießliche Lhätigkeit abspricht. Der betreffende PaffuS lastet: Dpostag, eine im Schwinden begriffene Gemeinde «. s. w. Die Schule ist bloß dem Rame» «ach eine solche. Eine knrze, im Allgemeinen gehaltene, ebenso dunkle wie unklare Grsbschrist, «elche, gegm die Regel, kein Wort des Lobesondern nur Tadelnde- «NthÄt. . Die Neisenotizen des Herrn NeiSmaun führe« aber der Betrachtung noch ganz andere Stoffe zu. Dieselben enthalten verschiedene Beurtheilungen über die ehrw. Rabbiner unserer Gegend, betreffend de» religiösen Standpunkt, den Bildungsgrund, die talmudrsche Tüchtigkeit derselben u. s. w. DieK wird nun so leichthin und willkürlich gehandhabt, daß dadurch dem Eingeweihten ein gewisses Lächeln gewaltsam abgezwunge» Wird. - - ES ist überhaupt eine fatale Sache um die Geschichtschreibung über lebende Personen und vorhandene Zustände und Verhältnisse. Mindestens sollte» sich solche Männer davon zurückhalten, denen die Bedingungen fehlen, die zur Abgabe eines diesfällige« selbstständigen competenten Urteilschlechterdings erforderlich find. Doch sind dienur Rebenbemerkuugen, vnS kömmt es hier hauptsächlich darauf an,, unsere Schule gegen ungerechte Angriffe zu schütze» und zu verteidigen. Unsere Schule ist nicht nur eine solche de« Name«, sonder» ihrem innerste» Wese« nach: sie ist eine solche, vermöge ihrer Einrichtungen, Bestrebungen und Leistungen; steift eine solche,-vermöge der Kräfte, die in ihr mit aller Liebe, Hingebung und Aufopferung wirken; sie ist eine solche vermöge der Oberleitung, der sie «»vertraut ist. Unter den Auspicieu unseres ehrw. Herrn Raddiner- Basch, der am 12. Mai 1858 mittelst hohen Statthalterei-DecreteS zu» Local- und Bezirksdirektor ernannt wurde und nebenbei bemerkt ein tüchtiger Talmudist und Schulman» ist, «erden in derselben alle bezüglichen Gegenstände der Volksschule von den gefertigte» Lehrer» nach einem bestimmt formnlirten Echulplane gelehrt: Die Unterweisung im ung. Gprachkache beginnt schon bei der erste» Abteilung der Elementarklasse und erstreckt fich natürlich aus alle übrige» Abheilungen. Besondere Sorgfalt und Pflege wird dem Mische» Elemente zngewendet, Grammatik, 'V>, 'po, undsen» find obligate Gegenstände des Unterrichtes. Die SonntagSschule gedechet vortreWch. Die der Schule bereitentwachsene männliche und weibliche Jugend bis zpm 15. Lebensjahre erscheint in derselbe» regeb» mäßig, bei welcher Gelegenheit unser Herr Rabbiner de« Bibelunterricht für die mLnnliche u»b da» Religionsunterricht >sür die weMche Jugend handhabt. Solche Thütsache» könne» dmcheineu bloße» Me«

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