Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 13 (26.3.1862)
- Date
- 1862-03-26
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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98 Aussicht steht, in unserer Zeit, in welcher es Nabbincn, zwar G. s. D nur wenige, aber doch immerhin einige gibt, welche dir Gesetze unsrer heiligen § Religion ganz oder theilweise als antiquirt betrachten, ist eS von der höchsten Wichtigleit, ein mit zahlreichen Unterschriften der Gesetzeslehrer in Israel bedecktes Gutachten abzugeben, daß eine Abänderung oder M rdificirung der jüdischen Ehegesetze nicht möglich, und wenn sie dennoch geschieht, durchaus widerrechtlich ist. Ehe wir jedoch dieses Gutachten fornm- , liren und Ihnen zur Zustimmung vorlegen, erlauben wir uns, Ihnen mitzutheilen, was uns gerade jetzt ' zu diesem Schritte veranlaßt. Es geht uns von Herrn Jsaac M. Wise, N^b- , biner zu Cincinnati in Amerika, folgende Zuschrift zu: Nev. Or. Lehmann, Rabbi rc. in Mainz. An die Hochw. Herren Nabbincn und die Wohlgebornen Herren Redakteure und Herausgeber jüdischer Zeitschriften in Europa. Hochgeehrte Herren Collegen! Im Namen der Humanität und speciell im Namen eines betrogenen WeibeS wende ich mich vertrauensvoll an die hervorragenden Männer in Israel mit nachfolgender Bitte, der ich aber folgende aus hundert ähnlichen Fällen vorliegende Thatsache zu besserem Verständnis vorausschicken muß. Die Wittwe Harriet Silbermann aus Chicago, im Staate Illinois, in den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika (rr^pnOi rw .i'n vermählte sich am 28. Adar 5618 A. M. mit einem Manne, genannt Adolph Unger, (L.n-,2x . p;rch der vorgab, aus Slavonien zu sein, wahrscheinlich aber aus dem Herzogthume Posen ist. Derselbe wohnte bei der genannten Frau, (lebte aber nie ehelich mit ihr) bis ungefähr den 8. Jjar desselben Jahres, dann verließ er sie und nahm mit sich Maaren nebst einer goldenen mit Diamanten besetzten Uhr im Werth von 500 Dollars vo» der Frau, und schrieb ihr vom Schiffe, das ihn über den Ocean bringen sollte, daß er nach Slavonien zurückreise und, nie wieder zurückkehren «olle. Wahrscheinlich aber ist er nach dem Herzogthum Posen gegangen, wo er ebenfalls eine Frau schon früher gehabt haben soll, also außer 'ü'ii'ii lastet auch das Verbrechen der Bigamie auf dem genannten Adolph Unger. Besagte Fraü Harriet Silbermann wurde dem! Staatsgesetze gemäß von ihrem betrügerischen Gatten geschieden und zwar von der dazu authorifirte» Behörde. Da sie aber nicht nach dem jüdischen Gesetze! geschieden ist, verweigert man ihr natürlich die jüdische Trauung mit einem zweiten Manne. Das Staatsgesetz legt dieser zweiten Ehe keine Hindernisse in, den Weg, das Gewissen der Frau aber erlaubt ihr nicht anders als nach jüdischem Ritus ein Ehebüudniß zu knüpfen. Der vorliegende Fall, wie schon bemerkt, steht durchaus nicht vereinzelt in unserem Lande da. Er ist eine heilige Pflicht, Mittel zu finden, auf solche Weise betrogene Frauen ihrer Verbindlichkeiten gegen Betrüger zu entheben. Deßwegen bitte ich die geehrten Herren Redakteure und Herausgeber jüdischer Zeitschriften in Europa, diesen Fall der Oeffentlichkeit vorzulegen, den obengenannten Betrüger bloßzustellen und ihn ausfindig zu machen. Die Hochw. Herren Rabbinen aber bitte ich, den Adolph Unger aufsuchen zu lasse» und ihn nach jüdischem Gesetze zu zwingen, einen Ächeidebrief seiner obengenannten Frau in -unp'o durch den Boten ('U7 nhv) a rrvirr -..12 'tvn'Oi'v rmr» nbn '2L arr meine Adresse zu schicken. Diese Bitte stelle ich «m Sie im Namen einer betrogenen und verlassene» Frau. Sollten Sie aber, hochgeehrte Herren, den genannten Adolph Unger nicht aufsinden oder ihn zum Ueberschicken des Scheidebriefes nicht zwingen können, so werde ich, wenn von Ihnen keine erhebliche Einsprache geschieht, mich gezwungen fühlen, die Fra» ohne Consent des Mannes als geschieden und nach jüdischem Ritus zur zweiten Ehe berechtigt zu erklären und in der Folge alle ähnlichen Fälle nach diesem Präcedenzfall behandeln, weil 1) der Mann verheirathet war und seine Frau noch lebte, er al»o kein Recht zu einer zweiten Ehe hatte; 2) der eigentliche Ehestand nach jüdischem Gesetze, wie oben bemerkt, noch gar nicht angefangen hatte; 3) das Synagogengesetz mit dem Landesgesetze in Einklang gebracht werden muß; 4) mir keine Mittel zu Gebote stehen, eine» Menschen, der in einem andern WelttheiLe lebt oder vielleicht schon tobt ist, zu zwinge» simx l'smj; ' 5) der Brief, den er ihr vom Schiffe schrieb, daß er sie verläßt, um nie wiederzukehreu,., vrn'inri als Scheidebrief zu betrachten ist; und 6) das Ende bewies, daß er sie nicht heirathe», sondern betrügen und berauben wollte, als» nie die Absicht hatte, sie zu seiner Ehegattin zu machen. 2 Um Ihre thätige Mitwirkung in dieser Sache und um Ihre geehrte Antwort bittet ergebenst Zhr Gehorsamster Jsaac M. Wise. Rabbiner zu Cincinnati, Redact. JSraelite u. Debora. Adresse: Cincinatt, Ohio, U. S. Office JSraelite.