Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 12 (19.3.1862)
- Date
- 1862-03-19
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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92 Lehrer wohl vorübergehend daran beschäftigt werden, aber nicht definitiv. Die entscheidende Frage für den vorliegenden Fall ist, ob die Realschule^ in Posen ''testung-mäßig einen bestimmten konfessionellen Charakter hat. Die Petenten und die Kommission leugnen dies, ich behaupte es. Wie ich da mit meinen früheren Erklärungen in Widerspruch sein soll, geht über meine Begriffe. Ich werde den aktenmäßigen Nachweis führen, daß die posener Realschule eine Simultanschule ist. Eine besondere Stiftungsurkunde existirt allerdings nicht. Aber eine Reihe von Dokumenten stellt unzweifelhaft festf, daß die Kommune im Vereine mit den Staatsbehörden diesen Charakter der Schule sanktionirt hat. Bei den ersten Anträgen hat es sich lediglich um einen christlichen Charakter gehandelt und von Berücksichtigung der jüdischen Bevölkerung war durchaus nicht die Rede. Die Schule ist nach der Instruktion für Realschulen vom 8. März 1833 gegründet, und dieser handelt in §. 4 ausdrücklich von dem christlichen Charakter der Realschulen. In dem ersten Lehrplane, der nach Auftrag des Magistrats ausgearbeitet ist, wird als das Ziel der Schule eine feste religiöse, sittliche Erziehung bingestellt. Als Mittel hiezu wird der Religionsunterricht der evangelischen und der katholischen Konfession (von dem jüdischen Religions-Unterrichte ist nicht ein Wort gesagt) und ein Geschichts-Unterricht auf christlicher Grundlage hingestellt. ES heißt: das Ziel desselben sei, das Walten Gottes in der Geschichte nachzuwsisen und zu erziehen; — wie vortrefflich ist dies gesagt zur Dickdung Andersgläubiger, und dies kann allein die christliche Religion (Sehr gut!); denn der Atheismus sowohl wie das Judenthum ist verfolgungssüchtig. (Bravo rechts; lebhafter Widerspruch links.) Es traten nun weitere Verhandlungen über den Unterhalt der Schule ein, welcher zuletzt von der Stadt allein übernommen ward. Von dem konfessionellen Charakter ist dabei nicht die Rede. Ein Stadtverordneten-Beschluß vom Jahre 1852 beharrt bei der früheren Praxis, und ein Magistrats-Beschluß, der die gesammten Fonds aus den Mitteln der Stadt ganz bewilligt, vom Jahre 1853, ebenfalls. In diese Zeit fallt die Anstellung eines jüdischen vr. Löwenthal auf den Wunsch des Magistrats; die Regierung bot dazu die Hand, indem sie die Beschäftigung in religiös-indifferenten Gegenständen provisorisch zuließ, und der Magistrat beruhigte sich hierbei. Erst nach Eröffnung der Schule wurde das Bedürfniß eines vollständigen Lehrplanes empfunden. Der vom Magistrat entworfene Lehrplan war mit dem früheren völlig konform. (Der Minister erläutert den Lehrplan.) Der Geschichts-Unterricht soll zum Beispiel danach auf religiöser Grundlage ertheilt werden, und der Religionsunterricht nach dem Bekenntnisse. Für das religiöse Bedürfniß der Schüler mosaischen Glaubens solle angemessen gesorgt werden. Darum kann der jüdische Neligionslehrer nicht von der Schule angestellt werden. So habe es sich auch mit dem früheren Lehrer Hr. Deutsch verhalten. Dieser jüdische Religionsunterricht würde nicht beaufsichtigt und bilde auch keinen Theil des Examens. Seit jener Zeit ist nichts vorgekommen, was den Charakter der Schule verändert hätte. Eine Schenkung von 50,009 Thalern zur Erbauung einer neuen Realschule zu Posen widerspricht diesem Charakter nicht; die entgegenstehende Behauptung ist falsch; jene Schenkungs- Urkunde enthält die Bestimmung, daß die Schüler vhne Rücksicht auf Religion zugelaffen werden (große Verwunderung links). In die Anträge des Magp strats auf feste Anstellung des vr. Jntrofinski konnte ich nach allen vorangegangenen Verhandlungen und den vorhandenen Dokumenten nicht willigen. Meine rechtliche Überzeugung ist die, daß ich nicht befugt bin, einen jüdischen Lehrer an dieser Schule anznstellen, daß die Beschwerde der posener Stadtbehörde unbegründet ist, und daß ich eine Abhilfe nicht in Aussicht stellen kann." Die Argumente des Hrn. von B^H. sind eigenthiimlich. Das Judenthum fei intolerant, und daher dürfe kein Jude als Lehrer angestellt werden. Herr v. B.-A ist somit au» purer Toleranz — intolerant.' Doch davon wollen wir hier nicht reden; e» ist eine andere Behauptung des Herrn CultuSministerS, die uns mit schmerzlichem Erstaunen erfüllt. Herr von B.-H. hat gesagt: „denn der Atheismus sowohl wie das Judenthum ist verfolgung-süchtig." — Wie schmerzlich muß einen jeden Juden schon eins solche Zusammenstellung berühren. Atheismus und Judenthum, die größten Gegensätze, die es gibt, stellt der Herr Cultnsminister nebeneinander, üm sie in gleicher Weise anzuklagen! Fühlt derselbe den» nicht, welch' eine Beleidigung eine solche Zusammenstellung für uns enthält, und wodurch hat da» Judenthum diese Beleidigung verdient? Die älteste, positive Religion, deren Geschichte fast vier Jahrtausende umfaßt, die in diesem langen Zeiträume die begeistertsten Anhänger zählte und zahlt, welche Leben und Lebensglück freudig für dieselbe Hingabe^ eine Religion, die ihre Bekenner keinen Augenblick verläßt, sondern sie leitet und führt ununterbrocheu von der Geburt an bis zum Grabe, vom Aufstehen bis zum Niederkegen, eine solche Religion wirft Herr von B.-H. zusammen, mit der frivolsten Form demenschlichen Denkens, mit der zügel- und schrankenlosesten Gestaltung menschlicher Willkür, mit der beklagenswerthesten Verirrung demenschlichen Geistes, mit dem Atheismus . Wir wollen nun allerdings Herr» vou B.-H.