Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 12 (19.3.1862)
- Date
- 1862-03-19
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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91 Alles gegen denWillen und gegen das Gutachten des würdigen Rabbiners, und so Vieles,-das sind Mißstände, welche der nicht mehr zu rechtfertigenden Allgewalt eines Vorstehercollegiums entspringen, das, wie wohl ean der Spitze einer überwiegend orthodoxen Gemeinde steht, dennoch antijüdische Maaßnahmen vornimmt, also nicht der Ausdruck der Gemeinde ist, diese daher auch nicht vertreten kann. Aber auch die Neformpartei, die Angehörigen des Tempelvereins sind mit der Beschaffenheit der Gemeinde-Vertretung und der Verwaltung unzufrieden, und diese sind es, welche augenblicklich zu einer Andersgestaltung die Initiative ergriffen haben. Der Hamburger Reformtempel hat die großen Erwartungen nicht erfüllt, welche seine Gründer vor fast einem halben Jahrhundert daran geknüpft haben. Jene Gründer sind unterdcß gestorben; ihre Kinder, natürlich in demselben Verhältnisse fortgeschritten und noch immer fortschreitend, stehen kaum noch dem Namen nach im Judenthume; ihnen ist auch der Resormtempel nich's als — überflüssig. Daher steht der Tempel in H. fast das ganze Jahr hindurch leer; noch weniger sind die Kinder und Enkel jener Gründer bereit, Geldopfer für etwas „Neberflüssiges" zu bringen, und so lag der Tempel-Verein schon wiederholt in den letzten Zügen und fristet überhaupt nur noch ein Scheinleben. Dieses denkt man nunmehr dadurch zu restauriren, daß durch Auflösung der Ge.meinde auch das Geld, welches die Mitglieder des Tempelvereius an die Gesammtgemeinde bis jetzt zahlen müssen, einzig ihrem Vereine zufließe. Sie erstreben daher eine völlige Auflösung der Gemeinde und die Ueberlassung der Ausübung des jüdischen Gottesdienstes rc. an einzelne private Gemeinschaften. Es wirst sich nunmehr die Frage auf, ist diese angestrebte, völlige Auflösung wünschenswert, räthlich? Wir haben bereits oben dargethan, daß nach unserer Ansicht die Sonderung der religiösen Parteien, die Ausscheidung der schädlichen Elemente nur wohltätig wirken kann. Etwas Anderes ist es aber um die völlige Trennung, um die gänzliche Auflösung der Gemeinde. Nachdem die inneren Bande, welche früher die Juden mit einander verknüpften, bei der weitgehenden Verschiedenheit der religiösen Ansichten und dem denselben entsprechenden Leben fast ganz gelockert sind, soll da nun auch das einzige, lose, äußere Band der Gemeinde gewaltsam zerrissen werden? Die orthdox-iSr. Neligionsgesellschast in Mainz befindet sich durch die Ungunst der Verhältnisse fast in derselben Lage wie der Tempelverein in Hamburg, und doch hat die erstere eff sich' zum unwandelbaren Grundsatz gemacht, niemals eine gänzliche Trennung anzusireben und hat sogar diesen Passus an die Spitze ihrer Statuten gestellt. Urd das mit Recht. Sollen wlr etwa, an einer Wiedervereinigung der augenblicklich Getrennten verzweifeln, sollen wir nicht vielmehr die Rückkehr unserer im Jrrrhum befangenen Brüder zur echten, alten Glaubeils- und Gesitzestreus innigst wünschen und von Gott erstehen? Nun denn, wenn dem so ist, so ziemt es uns nicht, den Riß zu erweitern. Wir können es daher nur billigen, daß von entgegengesetzter Seite eine Petition eingereicht wird, welche folgendermaaßen lautet: An ein wohllöbliches Vorsteher-Collegium der Deutsch-Israelitischen Gemeinde, hieselhst. Angesichts der augenblicklich vorvereiteten Supplik wegen Auflösung und Liquidirung ver Gemeinde fühlen die Unterzeichneten sich gedrungen, zu Händen eines verehrlichen Vorsteher-Collegiums folgende Erklärung abzugeben: „Wiewohl wir der Überzeugung sind, daß eine radikale Umgestaltung unserer Gemeinde-Verfassung ein so allgemein gefühltes Bedürfmß ist, daß demselben jedenfalls in kürzester Zeit Rechnung getragen werden muß, so wollen wir dennoch uns auf's Lllerentschiedenste gegen die in jener Supplik angestrebte totale Auflösung der Gemeinde aussprechen. Nach unserm Dafürhalten würde das gewünschte Ziel der Reorganisation unserer Gemeinde-Verhältnisse durch ein gemeinsames Zusammenwirken des Vorsteher-Collegiums mit einer aus der Mitte der Gemeinde zu berufenden Notableu- Versammlung zu erreichen sein * . . . . Hamburg, den 24. Februar 1662. i Wir ersehen aus dieser Supplik, daß die Umgestaltung der Gemeindeverhältnisse von allen Seiten gewünscht wird, (lieber das Resultat einer Versammlung siehe unten Hamburg.) Ueber den Erfolg der beiden Suppliken werden wir zur Zeit berichten. Jedenfalls ist zu wünschen, daß die totale Auflösung der Gemeinde verhindert wird. DieMerrmL ars Herrn ran Wkrmmn-HoNrveg. In der 16. Sitzung des nunmehr aufgelöste» preußischen Abgeordnetenhauses kam die Petition, betreffend die definitive.Anstellung des jüdischen Hilfslehrers vr. Jntr osinSki an der städtischen Realschule zu Posen, zur Verhandlung. Bei dieser Gelegenheit hielt der preußische Kultusminister, Herr von B.-H., folgende Rede: „Auch Realschulen können stistungsmäßig eine« konfessionellen Charakter haben, evangelisch, katholisch oder simultan sein. In diesem Falle kann em jüdischer