Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 12 (19.3.1862)
- Date
- 1862-03-19
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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90 weitem überragte, halten beide gegenwärtig nicht den Vergleich mit Hamburg aus, verhalten sich zu ihm wie Provinzialftädte zur Hauptstadt. Es ist nicht unsere Aufgabe, die Gründe dafür erschöpfend darzulegen, aber die Thatiache ist doch unleugbar, daß die Ausschließung der Juden in Bremen und Lübeck bis zum Jahre 48 nicht ohne Einfluß auf das gehemmte Emvorkommen beider Städte gewesen ist. Die isr. Gemeinde in Hamburg entfaltetete sich bald nach ihrem Entstehen zü großer Blüthe, sowohl in numerischer, wie in materieller, als auch in geistiger Beziehung. Bedeutende Rabbinen, ja die bedeutendsten ihrer Zeit (Chacham Zebi, Kneßet Jecheskel, N. Jonathan Eibeschütz, R. Raphael Hakohen, N. CH. Hirsch Berliner (Aze Arasim) :c. standen an der Spitze der Gemeinde, uud frommer, heiliger Lebenswandel, strenge Sittlichkeit und die liebevollste, iveitgreifendste Wohlthätigkeit zeichnete die Glieder der isr. Gemeinde zu Hamburg vor vielen andern aus. Die eigenthümliche, ziemlich selbstständige Stellung der Gemeinde, die alle inneren Angelegenheiten allein regelte, trug nicht wenig zur Consolidirung der Verhältnisse derselben bei. So hatte, um nur eins anzuführen, die Gemeinde das Recht, fremde Israeliten aufzunehmen, die alsobald Hamburger wurden, wenn sie nur den Ansprüchen der „Kehilla* genügt hatten. Wenn wir bedenken, wie schwierig noch vor wenigen Jahrzehnten das Niederlassungsrecht für einen Juden zu erlangen war, wie in so vielen Ländern, Oesterreich, Baiern, Hannover, Nassau u. s. w., ein großer Theil unsrer Brüder zur unfreiwilligen Ehelosigkeit verdammt war in Folge jener drückenden Matrikel- und Ausnahms- Gesetze, so werden wir leicht erkennen, welch ein Segen in diesen Hamburger Kehillaverhältniffen, sowohl für die Hamburger -Israeliten als auch für viele fremde Juden lag. — Wir haben gesagt, daß Hamburg auch in religiöser Beziehung eine hervorragende Stellung vor andern Gemeinden einnähm und einnimmt. Nichtsdestoweniger konnte es nicht fehlen, daß, als die modernen Elemente gegen das Ende des vorige» und im Anfänge des jetzigen Jahrhunderts in das Judenthum enidrangen, diese auch in Hamburg bei der großen jüdischen Bevölkerung (schon damals mehr als 10,000 Seelen), bei dem großen Neichthum und der hervorragenden socialen Stellung Einzelner, einen günstigen Boden fanden; dazu kan» noch die Liberalität der freistädtischen Negierung, und nachdem in Berlin der erste jüdische Neformtempel (der zu Seesen in der Jakobsohn'schen Frcischule blieb stets zu bedeutungslos, um mitgezählt werden zu können) aus Befehl des Königs Friedrich Wilhelm Hl. geschlossen worden mar, sah Hamburg die erste jüdische Nesormgenossenschaft erstehen. Es wurde ein Neformtempel eingerichtet mit Orgel, Streichung der wichtigsten Gebete und dem andern Zubehör. Zwei Prediger, dis außerhalb des Judenthums standen und stehen, wurden engagirt, und die jüdische Welt sah das erste Schisma der Neuzeit, die Neformsekte. Gegen dieselbe crhob sich damals Alles, was unter uns an jüdischer Wissenschaft und Autorität existirte, ohne jedoch die neugcbildete „Seele" erdrücken zu können; die Elemente dazu waren einmal vorhanden und mußten ihren Ausdruck finden; und cs war gut so, denn die große Mehrzahl der Hamburger Gemeinde ist durch dieses Ausscheiden der bösen Säfte dem echtenJudeuthume erhalte» geblieben, wozu allerdings der würdige und gelehrte Chacham Berneys sehr viel beigetrageu hat. Durch die religiöse Scheidung der Parteien wurde jedoch die Gemeinde als solche nicht aufgelöst. Nach wie vor blieb die Verwaltung nur eine, und die Reformgen ossenschast war nur in religiöser Beziehung sebstständig, nicht aber in politischer und socialer. — So wohlthätig nun auch die Gemeindeverwaltung zu Hamburg gewirkt hat, so gut und paffend diese Einrichtungen in der Vergangenheit waren, sie entsprechen den Bedürfnissen unserer Zeit nicht mehr. Um nur eins anzuführen: das Vorstehercollegium in Hamburg ergänzt sich stets selbst; dies war ehedem in vielen Gemeinden so, ohne daß das Gemeindeleben irgendwie Nachtheil dadurch erlitt. Ehemals, da nur die strengste Neligiösttät in jüdischen Kreisen auf Achtung Anspruch machen konnte, war erein unmöglich, daß Jemand als Vorsteher einer isr. Gemeinde fungiren konnte, der nicht dem Gesetze Israels vollkommen Rechnung trug; daher war auch die große Macht des Hamburger Gemeindeoorstandes, seine hohe Autorität dem Staate gegenüber selbst in allen reÜgiösen Fragen, ganz unbedenklich. Heute aber sind die Verhältnisse andere geworden; die Verletzung des jüdischen Religionsgssetzes trifft leider die verdiente Geringschätzung nicht mehr, und so ist es denn gekommen, daß die Vertreter einer überwiegend orthodoxen Gemeinde, wie der zu Hamburg, größtentheilS Neologen sein können. Traurige Conflicte sind daraus hervorgcgangen: Die zweimalige Wiederverheirathnng (?) einer ungeschiedenen Ehefrau bei Lebzeiten ihres rechtmäßigen Gatten, die craffe Sanctionirung des Ehebruchs, diese Ausscheidung desiebente» Gebotes aus den rniIin MV-, in Folge deren drei Menschen Ehebrecher und deren Kinder wirvo theilS waren, theils sind, die vom Vorstände ungeordneten Lerheirathungeu vo» rvO2', die wiedcrholeutlich augeordnete Veschneidung von in Misch-- ehe von einer Christin geborenen Knaben, die widerrechtliche Annahme einer Proselytin — und daS