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Der Israelit · 1862-01-29 · Heft 5 (29.1.1862) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 5 (29.1.1862)
Date
1862-01-29
Page
– (sequence 6)
Language
German
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83 l unrechtmäßig bei derselben betheiligten, wir aber in - Folge dieser Verletzung des Neligionsgesktzes und Außerachtlassung eines ordnungsmäßigen, auf dem allen jüdischen Gemeinderechte basirenden Wahlm.odus vsn unserem rechtnräßigen Stimmrecht keinen Gebrauch machen konnten, so ist diese Wahl als null und nichtig zu erklären, und ist daher unser sehnlichster Wunsch, daß ehestens eine neue Wahl eingeleitet werde, an der sich nur selbstständige, bei der Stadt aufgeuommene und bei der Gemeinde incorporirte und zur Stadt und zur Gemeinde Veitragende betheiligen sollen. . Auch in Angelegenheiten der Obebra-Tackisoba müssen wir unsere Stimme erheben. Die Ebedra-LLäiseba ist laut ihren Statuten dem Vorstande untergeordnet. Dies, liebe Brüder, ist sowohl für die Anstrebnng der heiligen Zwecke des Vereines, als auch für jedes einzelne Mitglied desselben von schäd- Üchem Einfluge. Die Statuten selbst — wie oben bemerkt, voll des unberechtigten Gewissenszwanges — .sind nur von Einzelnen ansgcarbeitet, aber nicht dem ganzen Vereine zur Genehmigung unterbreitet worden. Die Aufgabe der Obobra - Lackisoba ist wohl eine der drei Grundseulen des Judenthums, deren.sorgfältige und gewissenhafte Lösung einer jeden jüdischen Gemeinde anheim gestellt wi:d, der Verein selbst aber bildet immerhin eine besondere Körperschaft, deren Wirken mit den übrigen Gemeindegeschähen nichts gemein hat. Es ist daher unumgänglich nothwendig, ehestens neue Vereins- Statuten auszuarbeiten, denen das Grundgesetz vorangche, daß die Obabra-LalliLeba vom Gemeindevorstande ganz unabhängig und in allen ihren dem oben von uns ermähnten unabänderlichen Grundgesetze der Gemcindestatuten gemäßen Beschlüssen und Maßnahmen autonom sei, und daß jeder wie immer Namen habende Gewissenszwang beseitigt werde. Die Vorschläge, von deren Erfüllung wir den Entschluß unserer Wiedervereinigung abhängig machen, haben wir daher in folgende fünf Punkte zusammenzufassen: 1. Aufstellung eines als Fundament der Gemeindestatulcn dienenden unabänderlichen Artikels, daß Gemeindebeschlüsse nur insofern Geltung haben, als sie mit dem jüdischen Neligionsgeletze, wie es im Schulchan-üruch überliefert ist, i» Einklang stehen, wodurch die oben bezeichnten gegen das NeligionSgesetz verstoßenden Bestimmungen der Statuten von selbst aufgehoben werden. 2. Festsetzung einer Statutarbestimmung, die einen genügenden, allgemeinen und jüdischen Unterricht und die Anstellung jüdisch-religiöser Lehrer verbürgt. 3. Anstellung eines von den Oberrabbinern zu Preßburg oder Eisen stadt approbirten Rabbiners oder Nabbiuats - Stellvertreters. 4. Eine ehestens cinzuleitende Vorstands-Ausschuß- und Repräsentanten Wahl unter den oben erwähnten Modalitäten. 5. Eine Reorganistrung der Ebokra-LackisebL und Ausarbeitung ihrer Statuten. Dies, liebe Brüder! sind die Vorschläge, die wir nach den eingetrtenen Verhältnissen sowohl um unseres Gesetzes als um des Friedens willen zu stellen haben; wenn Ihr auf diese Vorschläge eingehet, so werdet Ihr uns bereit finden, das Vergangene zu vergessen, Euch brüderlich die Hand zu reichen und gemeinschaftlich mit Euch alle Pflichten zu erfüllen, die jede jüdische Gemeinde als ihre Aufgabe zu betrachten hat. Stuhlweißcnburg, 5. Juli 1861. Im Namen der Stuhlweißcnburger achtundachtzig gesetzestreuen Israeliten. Die Bevollmächtigten. Miskker Armenunä AilgrrirüünLNLrL in Jerusalem. Durch A. Oppenheimer in Theilheim: M 1 fl.; bei einer gesammelt 1 fl. 43 kr.; ein Ungenannter t fl.42 kr.; zusammen 4 fl. 30 kr. Durch Nathan Choynski in Graudenz: Frau Rosalie Bernstein 4 Sbgr.; Frau Am. Bernstein 22' Sbgr. 6 Psg.; Am. Bohm 10 Sbgr.; Thr. Bohm 7 Sbgr. 6 Psg.; Nos. Engel 15 Sbgr.; Jean. Henschel 15 Sbgr.; Johanna Heymann 1 Thlr. 20 Sbgr. 1 Psg.; Nos. Henoch 21 Sbgr. 6 Pfg.r Jette Lach mann 2 Thlr.; Nos. Lach manu 3 Thlr.; Ernst. Lachmann 6 Sbgr. 8 Psg.; Rosalie Chojnska 1 Thlr. 6 Psg.; noo V'wn 1 Thlr.; zusammen 12 Thlr. 2 Sbgr. 9 Pfg. ---- 21 fl. 9 kr.; abz. Porto 20 fl. 39 kr, davon die Halste für O5O. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Hannover. (Verspätet.) Am 1. Januar c. feierte der hiesige jüdische WohlthäligkeitSverem sein

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