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Der Israelit · 1862-01-15 · Heft 3 (15.1.1862) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
3 (1862)
Issue
Heft 3 (15.1.1862)
Date
1862-01-15
Page
– (sequence 7)
Language
German
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28 Ihäligkeil beanspruchende Person ab- und an den Vorstand des Vereins, der, aus drei Mitgliedern bestehend, die Geschäfts - Verwaltung collcgialisch besorgt, zu weisen. Sobald eine solche Person ihre Legitimationen oder Atteste dem Vorstände präsentirt hat, erhält sie ans der Vereinskasse eine der Würdigkeit und Durstigkeit entsprechende Unterstützung, welche in ein besonderes Buch nach Namen und Dato gehörig eingetragen wird. Dem Empfänger wird zugleich bedeuteti daß er erst nach Verlaus von vier Monaten einen Anspruch an die Kasse wieder erneuern kann, wohingegen es ihm keinesweges ge stattet ist, noch einzelne Häuser zu besuchen, da sonst polizeiliche Maßregeln requkkt würden. Dies war aber, seitdem der Verein besteht, auch nickt ein einziges Mal nöthig, da eine hierauf bezügliche, einfache Drohung für genügend sich bisher erwiesen hat. Durch Gemeinde - Beschluß sind der Vereinskasse auch die freiwilligen Spenden bei der Thora Vorlesung, ferner die Collecte nach der Gedachtnißfeier für die V. storbenen und die bei Leichenbegängnissen Angewiesen, wodurch möglich wird, nicht allein der Dürftigkeit, sondern auch der Würdigkeit mancher Personen gehörig Rechnung zu trage». Die Armen selbst — verschämte und unverschämte — sind mit dieser Einrichtung höchst zufrieden, und das Publicum ist von einer, so häufig mit Aerger und Verdruß verbundenen, Last bereit. Für eine di recte Ausübung der Mildthätigkeit bleibt ibm im heimischen Kreise noch Gelegenheit genug und es hat überdies die befriedigende lieberzengung, daß die Unterstützung der auswärtigen Armen nun nach einer richtigeren Bcurthrilung ihrer Verhältnisse vor sich geht. — Es wäre höchst wünschenswerth, daß recht viele Gemeinden sich entschließen, in dieser Weiß? einerseits der Hausbettelei entgegen zu treten und anderseits dem Armenwesen eine richtige würdige Pflege ang-.deihcr. zu lassen, damit mit der Z.'it immer mehr die ZcM Derer abuehme, rmlche sehr häufig Jugend und Kraft dazu mißbrauchen, um die Bettelei handwerksmäßig zu betreiben und den Hang zu einem müßigen Leben zn mehren. Möckten dieie Miltheilungcn in den Kreisen, in welcken das Ledür'niß für eine Orga'-ssütron des ArmenwesenS sich herausstellt, Anregung z» einer solchen geben! Dann ist auch der Zweck erreich^ für welchen sie hier veröffentlicht werden. - " Nachbemerkung der Redaktion: Derartige Einrichtungen, wie die obenerwähnte, habe» ihre gute, wie ihre schlimme Seite; die gute Seite ist vom Herr Eorr. ausführlich dargestellt; doch möchten wir befürchten, daß die schlimme bei wette« überwiegt. Ist das die echte jüdische Mildthatigkett, welche den Anblick jedes fremden Elends sorgfältig von sich entfernt und jeden hilft bedürftigen Bruder als einen zudringlichen von sich weist? Ist daS die echte jüdische Mildthätigkeit, die sich darauf beschränkt, die Pflicht des WohlthunS durch BereinSoorsteher geschäftsmäßig abmachen zu lasse», die sich dadurch die Gelegenheit raubt, die Gabe mit einem milden, tröstenden, herzerquickenden Worte, das oft dem Fremden, und namentlich dem fremde» Arme» mehr gilt als die Gabe selbst, zu begleiten,-die sich ferner dadurch die Gelegenheit raubt, die fremde» Armen zu bewirthcn. mit Speise und Trank z» kräftigen? Ist das die echte, jüdische Mildthatigkett, die mit der Polizei droht, wenn der Nothkeideude vor vier Mona'en znrückkehrt? Ist das die echte, jüdische Mildthätigkeit, die den verschämte« Arme» zwingt, unter Bettlern vor der Thür der BSreau'L auf den Kassier des Vereins zn warten? Uad wird der Verein die Wohlthätigkeit genügend z» Lbe» vermögen? Kleine Gaben, wie sie der echte Jude gewohnt ist, wiederholt und wiederholt z» gebe» L"2>-2 summen sich derart auf, daß sich wohl selten Jemand entschließt, denselben Betrag im Großen avf einmal zu geben; 5 Sgr. täglich — wer achtet darauf? aber 50 Thaler als jährlühe» Beitrag' Auch hier besteht ein solcher Verein; er verausgabt, wenn wir nicht irren, an 4000 Gulde» jährlich — und was kömmt da auf den eiuzekne» Armen! Wenn nicht dennoch die Privatwohlthätigkeit an dieselben ortsfremden Armen groß wäre, um des Vcr ines Willen würden nur sehr wenige hierb.'rksmmen! Auch der hiesige Verein hat in seine» Statuten einen Paragraphen, der es zur Pflicht macht, die fremden Armen abzuweisen und ihre Unterstützung lediglich dem Vereine zu überlassen. § Wir können das durchaus nicht billigen haben auch.

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