Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 3 (1862)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1862)
- Date
- 1862-01-15
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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19 ich im Frühfahr 1856, auf den Wunsch des geehrten Vorstandes in Berlin den k. Gencrakmusikdirtktor Herrn Meyerbeer um eine Psalmkomposition zur Einweihung unserer neuen Synagoge anging, äußerte er ganz unerwartet: „Sie werden wohl nur Gesang und keilte Orgel in der Synagoge haben? Im hiesigen Dome, in Berlin nämlich, der Metropole des Protestantismus, habe ich es durchgesetzt, daß keine Orgel hinein kam, weil die Docalchöre eine weit gewaltigere Kraft und Wirkung haben." Lasten sie sich, meine Herren! die Scene ausmaleu. die sich darstellt, wenn man in eine moderne Synagoge in den Momente tritt, wo die Predigt beginnen soll: Es tönt ein deutsches Lied, die Orgel und die mitsingeude Gemeinde begleiten es; oben steht der Prediger in schwarzem Talar mit weißen Böffchen und eine Quadratmütze auf dem Haupte, die Wände find bilderleer und weißkahl. — Wer, meine Herren! würde, wenn er es nicht wüßte, sich in einer Synagoge und nicht vielmehr in einem protestantischen Bethause glauben? Auf Zion, meine Herren! in der von der englischen Missionsgesellichast erbauten Kirche, wo ich 1^0 getaufte Juden einen Gottesdienst begehen sah, beten diese aus hcbr. Gebetbücher», singen sie die Psalmen hebräisch, ist ans dem Hochaltar kein Kreuz sichtbar und nur auf 2 schwarzen Äarmorlafeln mit goldenen Lettern ein Psalm eingegraben, und ertönt keine Orgel. So schont die Mission die altgewohnte Anschauung, die Phantasie der Juden, und eine große beispielgebende jüdische Gemeinde der Hauptstadt Oesterreichs sollte sie verletzen wollen? ' Und warum? Wenn eS die Rabbiner noch gestatten möchten, den gelammten Gottesdienst durch Orgeltöne, nach der Ansicht Einzelner schwunghafter zu machen, es wäre ein Gewinn, ein neues belebendes Element. Es sei! Die Rabbiner aber erlauben (?) der Orgel nur an Werktagen und um den Sabbat einzulciten, laut zn werden. Und wegen dieses kleinen Vortheils, wenn er einer ist, soll die große Mehrheit derGemüther verletzt, vielleicht eine Spaltung der bis jetzt noch einheitlichen Gemeinde herbeigesührt werden? Wer zweifelt aber, dH ein Gotlssdnnft nicht durch Instrumentalmusik feierlicher werbe? Freilich Einer, der viele aufwiegt, der gewaltige Beherrscher der Instrumente, Meyerbeer selbst. Wenn aber schon Musik durchaus gewollt wird, warum greifen wir nickt zu den Instrumenten des Salomonischen Tempels, zn Harfen und Posaunen? Wie denn auch beim Baue der neuen Synagoge in Wie» nicht der christlich go'.hische Stil, sondern der syrisch-arabische gewählt wurde, und die beiden kupfernen Seulen des althciligstcn Tempels in zwei an dem Hauptportale gemauerten Seulen eine architektonisch schöne Rennniscenz finden! V Seit wann ist denn der jüdische Geist ein nachahmender? Ursprünglich in seinem Glauben an einen Gott, originell in seiner Geschichte, originell in seinen heiligen und weltichcn Lichtungen, warum soll er plötzlich zum Nachahmer der Kirche werden, der er nicht huldigt, die den Gebildetsten vielmehr an die Schmcrzensschreie seiner Glaubensgenossen während zweier Jahrtausende, als an Musik erinnert? Fragen Sie, meine Herren! alle Stimme» der Gemeinde, und ohne diese zu hören, wäre die Einführung der Orgel immerhin eine Wagniß, und Sie werden, — ich glaube, nicht zu irren — «in übertönendes „Nein" vernehmen. — * Für uns kommen nun zu diesen allgemeine» Gründen noch ganz besondere hinzu, und eS steht zweifellos fest, daß durch die Benutzung der Orgel beim Gottesdienste das Verbot: uckn ich vN'Mprrvi, und in den religiösen Gesetzen anderer Nationen sollt ihr nicht wandeln, übertreten wird. Die Orgel ist ein durch und durch kirchliches Instrument, »nd bei den Völkern, in deren Mitte wir leben, ist eine Kirche ohne Orgel gar nicht denkbar. Nun aber ist alles Das dem Juden strer-g verboten, was den religiösen Charakter einer fremden Nation tragt, und wenn eS uns auch erlaubt ist, in allen nichtreligiösen Dingen, in Sprache, Kleivung rc. unseren nichtjüdischen Mitbrüdern zu gleichen, so ist es uns doch streng verboten, einen religiösen Gebrauch derselben nachznahmen. Ja, diese Vorschrift erstreckt sich so weit, daß selbst solche Dinge, die im Alterthume den Juden eigenthümlich waren, dadurch zu verbotenen wurden, daß sie später einem nichtjüdischen CultuS eigenthümlich geworden sind. So finden wir 5 B. M E. 18 v. 22 das Verbot ausgesprochen: „Und Du sollst Dir nicht aufrichten einen Denkstein