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Der Israelit · 1861-12-11 · Heft 50 (11.12.1861) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
2 (1861)
Issue
Heft 50 (11.12.1861)
Date
1861-12-11
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Sammlung von Spenden, diese Bestimmung Übertritt, j LGt ihr Anrecht an allen oben erwähnten Ver- Iheilrmgen ein. Literarischer Bericht. IrMärn Arligionkledre für isr. Scduien von Gerson Lasch, Oberlehrer an der isr. Schule zu Halberstadl. -.1861. Leipzig, Heinrich Hunger. Veurtheilt von vr. I. Hildesheimer. (Fortsetzung und Schluß.) Mein verehrter Jugendlehrer und Freund, Herr Oberlehrer Gerson Lasch in Halberstadt hat nun nn Jahre 1857 diesem dringenden Bedürfnisse, einen Leitfaden für den gesammten, sowohl dogmatischen, wie philosophischen und historischen Theil unserer Religion in einer dem Standpunkte unserer Zeit vollständig gerechtwerdenden Weise einen Ausdruä gegeben. Derselbe gab unter dem Titel 'ir 'Mps ein Compendium heraus, in welchem sämmtliche Gebote unter die rn-oin rational untergeordnet'), sowohl ihrem Specialmhalte nach erörtert, wie iu echter religiöser Weise das Herz erhebend, den Geist mit Ideen der Alten und selbstständig hmzugcfützttn nährend, dem gläubigen Gemüth zugeführt werden. Das Werk Hai auch seiner Zeit eine günstige Beurtheilung erfahren (Frankl'S Zeitschrift 1857 Monat August); ist ab«, meines Erachtens noch nicht entsprechend! geivürdW; und wäre es recht wüuschenswerth, dieses Merk in diesen Blättern einer größer» Kritik zu unterwerfen, was wir aher gegenwärtig nicht unmittelbar zu thr^n als Ziel unS ÄorgesteSt. Vielmehr ister'n Auszug daraus > d« uns die Gelegejcheit gegenwärtiger Betrachtungen zugesührt hat. Dieser. zum Leitfaden 1) Borw. E. VN und VNI. das. ist die Lanze Ltblie» zrophische Literatur über diese AkordnusI angegriea, welche «Ler «ach Pkffuer 711 rc. S. 13. uud Keeeusto« tu der Fraakct'- che» Lätschrist zu ergLnzm. i für die NeligionSlehre bestimmte Auszug ist ebenfalls nach den Zehngcboteii geordnet, und sind ebenfalls die einzelnen Gebote, ü'.-.ttr allgemeine Unter'äbtheilungen geordnet, behandelt. Diese Nnterabtheilungen bilden die einzelnen Kapitel, deren Nederschrist dem darin enthaltenen komplex von Geboten entsprechend eingerichtet ist. Nücksichllick dieser ttederschristen, oder vielmehr diesen kintheilungen, welche größtenteils mit dem ^L-.i iw? übcreinstimmen, möchte ich mir, entsprechend dem ganz zulässigen Verfahren des Hrn. Verfassers, in dieser rein technischen Frage vom .i'v abzuwcichen, folgende Bemerkung gestatten. Gebot I. Cap. 6, 7, 8,!) handeln Lueeessivo vom Gebete, dem Gottesdienste im Heiligthume, den Priestern und den Opfern. Diese. Ordnung stimmt größtentheils mit dem .i"2 überein; indcß will mir scheinen, daß, obgleich auch den Ideengang des Verfassers zu haben scheint, alles dies besser unter das V. Gebot geordnet würde-/) u. z. entweder unmittelbar nach dem Cap.!. Pflichten gegen Eltern, entsprechend dem: 1122- 2-.n2 wp-.rr Q-.pxri, oder etwa nach Cap. 4. anklingcnd an das -^rr-. '22 '2 2-r r<i'; oder es hätten entsprechend dem More HI. 45. Cap. 6. hier und die übrigen unter Gebot 2 geordnet werden können. Gebot II. Cap. 6: „Die verbotenen, Speisen"' im .i"o, unser n.'rr classtficirt, würden wohl besser an Gebot X angefügt, als Erziehung zur Enthaltsamkeit, wozu auch Nr. 6 dieses Capitcls sehr gut passen würde. Deßgleichen dürste auch gegen .-»"2, dem der Verfasser hierin gefolgt, Gebot Hl. Cap. 3: „Das Nasirgelübde als Hilfsmittel zur Tugend" sich besser au Gebot X anschließen. Als Schluß znm IV. Gebote, Cap. 8. ist die Unsterblichkeit der Seele behandelt. Dieser Anschluß ist, wie das Handbuch zngcsteht, nur ein loser; und hat die Abhandlung nur deßhalb hier ihre Stelle, weil hier die ausschließlichen Pflichten gegen Gott abgeschlossen werden. Allerdings nun ist eS nicht leicht, der Nnsterblichkeitslehre einen bestimmten Platz in diesem Systeme anzuweisen. Jndeß glaube ich hoch, daß man einen engeren Ättschlust erhalten würde, wenn man dieselbe unter Gebot I Cap. i. Nr.o. 13, wo von der Eri 2)Eig«LhümlichLtribLesim«fr,öaH .1'0 d^n Opserwltis thrilS untrr Tebvt!, th«NS untrr V unkrvrdnrt.

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