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Der Israelit · 1861-12-11 · Heft 50 (11.12.1861) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
2 (1861)
Issue
Heft 50 (11.12.1861)
Date
1861-12-11
Page
– (sequence 2)
Language
German
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den für die Armen des heil. Landes in den Städte» Jerusalem, Zrsa<b, Hcbron und TiberiaS zu Stande gebracht. Las lobt. Lomitv hat «ns die Grundzüge der erneuten Vereinbarung ans weitere zehn Jahre bereits vor einigen Monaten mitgetheilt; wir konnten jedoch aus in diesen Blättern bereits angeführten Gründen nicht früher zur Veröffentlichung schreiten. l. Der Reinertrag alles bei dem genannten Comitä für;^r< 202, d. h. für alle in genannten Städten wobn.l'.den Israeliten, gleichviel ob Aschkenasim oder Sephardiim, eingehenden Geldes wird bis zur Höhe von fl. 10,000 der Art vertheilt, daß alle Gemeinden in folgender Reihenfolge daran Theil nehmen: Die sefard. Gemeinde zu Jerusalem "/»«« fl. 1964.29 kr. « Zefath "/»as 833.33 „ „ „ „ Hebron, "/res , 714.29 „ „TiberiaS »ü«»,, 476.19 „ fl. 3938.10 rr. Die vereinigten holländischen und deutschen Gemeinden in Pa- - . lästina (-r'i'.n) den dritten Thell , . von . . . ... - - . fl.2033.S7kr. Die übrigen zwei Drittel , von '"h'css werden in 101 Theile. .. . . . grtheilt und erhalten davon: . , Die Peruschim Gemenrde in Jerusalem -' fl. 1547.62kr. '-H..Chasfidim- ' / „ „ und? > -: < Zefath ^,»».«1388.8S„ „ „ Volhyner „ „ WeriaS13s',ar 535 71 „ „ Russische „ - „ - „ 4z'ta, 173.57 „ „ > Hebron 347.14 „ "fl. 10,000. ..n..ll_. ll. Die Hälfte des Restes erhalten diejenige» Gemeinde», deren Mitglieder aus Holland und Deutschland stammen, (nVn mn), da die in Amsterdam einlaufenden Spenden von den Bewohner» jener Länder eingesandt werde». . IV. Von der andern Halste des Überschusses erhalt die Gemeinde der Ssfardiim in Jerusalem, da dieselbe die größte Last und Steuern und andere Abgaben zu tragen hat, 's, d. i. 20"- vorweg. ' V, Die übrigen */» dieser Halste werde» in 163 Theile getheilt, von denen alle Gemeinde» in den 4 genannten Städten (mit Ausnahme der deutsch-holländischen Gemeinden, die. bereits nach III ihren Antheil bestimmt erhalten haben) in folgender Weise Theil haben: Die sefardische Gemeinde zu Jerusalem "rs». . » Zefath » „ Hebron "sias. » r» „ TiberiaS b-«s» „ Peruschim ,, Jerusalem. ^b/r«s. , Cbasfldim » » u. Zefath „ Volhyner » » Tiberras 13^,'r«». „ Russische . » i- . l 4j/r«s» „ Hebron Zusammen VI. Die Verkeilung des Geldes nach oben angeführtem Maaßstabe geschieht vierteljährig, und zwar st. 2500 nach I., fl. 50 nach II. und das Nebrige nach lll., IV. und V. Da^voraüszusctzen, oaß'dio jährlichen Einnahmen fl. in,000 übersteigen, so ist über die Berlheilung dieses Überschusses Folgendes bestimmt: Die. in ^ernsa-em wohnenden Erben des. seligen N2 Elieser Bergimrün.. der M. Jahre.. 5H. zrui^Pesten. der Armen im heiligen Lande in die Fenre wanderte '' 'und zu Spend-u für dieselben mit Ecsol'Z.»nfeL-'rte, erhalten jährlich fl. .200.... VH. Die bereits früher getroffene Bestimmung, daß kein Sendbote vom heil. Lande in diese Gegenden geschickt werden darf, wird in voller Krait aufrecht . erhalten; denn der. Hauptgrund des Jnskebenrusens der Erhebung der Spenden in der bestehenden Weise war, die Sendboten überflüssig zu machen. - Jede ' Gemeinde, welche durch Absenkung von Boten zur

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