Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 2 (1861)
- Issue
- Heft 49 (4.12.1861)
- Date
- 1861-12-04
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/2446951-2446984-2447032--01055-2456279- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
- Hsu MlMer Annett - Mä DHMslmrmgen :»L .^.-::1».,Iy»W».-t.'.>r „ -Durch Lehret AbrMppanheimev in Lheilheim; Joel Rosenfeld sen. 2 fl:; Beßla Rosenfel d 4'fl.;, bei einer Hochzeit dahier gesammelt 2 fl. 48 kr.; zusammen 8 fl. 48 kr., abz. Porko 8 fl. -Ä8 Vrm s .. - :^sr-,?-«5»;Lü 4>o'-rrt^ --r »ur /«l . . ' , 5r : 1 ' . > , - ZriümgMachrichten und Cvnespondeuzrn. s' f-</ Deutschland ArrH MrLtelfrarrken, 15. November. Am 12. d. fand zu München der feierliche Schluß des Landtags Statt. Auf diesen Landtag, als einen der denkwürdigsten und segensreichsten seitdem Bestehen der Constitution Bayerns, können die gesetzgebenden Körper mit würdigem Stolze und wahrer Befriedigung zurück blicken. Viel des Großen wurde geschaffen, und gar viel des Anstößigen beseitigt. Jeder Staatsangehörige kann mit inniger Freude auf die Thätigkeit dieser Monstre-Saison (dieselbe begann nämlich Ende December v. JrS.) zurückschauen. Und wenn jeder Staatsangehörige Grund sich zu freuen hat, so ist dies bei den Israeliten Bayerns noch besonders der Fall, und zwar aus folgendem Grunde: Wie s. Z. in Liesen Blättern referirt, wurde sowohl in der h. Kammer der Abgeordneten—/welche die Initiative in dieser Angelegenheit ergriff — als der der h. Reichsräthe t ein Gesammtbeschluß Diett, Mrch' welchen die Ausnahmsgefetze, die uns Ms Jahr 13 - brachte, gänzlich aufgehoben zwurden- Mesemj humanen Werke nun wurde bei erwähntem Landtagsschlüffe die! Vollendung gegeben, da S ervahrHk-t Gtzr setzes-Anfhedstng von Seiner MaMät, Merck allge- , liebten Laudesvater, die allerhöchste Sanktion ertheilt ward, Nu» können wir Israeliten Bayerns mit Gottes Hilfe fra aüfathmen, ein mächtiger Alp ist von unsrer Prust jtzenommen. Volle 46 Jähreroaren es, daß ein Matrikelgesetz und sonstige Ausnahmsgesetze' härtauf Uns rühten, und' nE sind' wir vön diesen befreit! Nichts^ wird mit'göttlicher Hilft ferster im Stande sein,'-uns zurückzühalten, unsre Kraft und Thätigkeit' dem Vaterlande zu ' erhalten/ und': nichts uns ferner reizen, die geliebte Heimath mit der „neuen Welt* zu vertauschen, was in den jüngst verflossenen Jahrzehnten nur zy häufig geschehen. Doch wozu der Vergangenheit noch Erwähnung thün? Böschästigen wir uns lieber mit der Gegenwart und der Zukunst. Mit ersterer, daß wir nämlich unsrem wahrhaft huldvollen Laudesvater, unsrem weisen'und gerechten Könige, den tiefgefühlteftenDank aüSsprechen! Aber nicht nur die Israeliten Bayerns sind zu diesem Danke verpflichtet, sondern die' aller Zungen und Zonen, denn das Beispiel im Güte» wirkt gar oft und gar mächtig als.solchesl Auch deck Vorgehen und Beitreten der hohen Kammern sollten wir nicht versäumen, gebührende Anerkennung unwarmen Ausdruck des Dankes zu widmen.' Auch ast die Zukunft wollen wir jetzt schon denken; wir sind nämlich künftig bei Begründung der Häuslichkeit nicht mehr von Ort und Zahl abhängig. Freuen wir uns dieser Zukunft, in der es uns gelingen wird,' die Flagge jüdischen Fleißes und jüdischer Thätigkeit auch in denjenigen Theilen unsres gesegneten Vaterlandes zu entfalten, die uns früher'verschlossen warens sei es nun unser stetes Bestreben, in dieser neuen AeM würdevoll zu erscheinen, Gott und der Welt gegenüber; bei der Cultur des Socialen, auch die der Religion nicht zu vernachlässigen, sei unsre Aufgabe. Die bereits bestehenden jüdischen Gemeinden in Städten, denen ein stetes Zunehmen mit Gewißheit' vorausgesagt werdest kann, mögen sich auch beeiferH würdige israelitische Gemeinden nach Innen und nach Außen, durch Schule und Gotteshaus zu reprüsentiren. i Die kleinen Landgemeinden, die freilich manches Gemeikcheglied /„in die Stadt"' ziehen sehest 'werd'eH. mögest sticht verzagen, und desto mehr ein zusammenhaltendes, HätkraftigrsGemeindeleben entwicklest.' Endlich aber auch? möge öei Ansiedelung in bis jetzt! von Juden nicht bewohnten Orken und Städten'der' Religion -gehörige Würdigustg angeöeihem' Möst^.b^ für gesorgt ckerden, daß nicht den wichtigsten NeligloÄ-^ Vorschriften und religiösen tzinrichtungest '.Hohn' gesprachen werde und ft mitder ÄädrGotfts Mrßbkaüch^ geschäht/' Möge eS ün^ imckirfort stergöM fein/ist'