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Der Israelit · 1861-10-16 · Heft 42 (16.10.1861) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
2 (1861)
Issue
Heft 42 (16.10.1861)
Date
1861-10-16
Page
– (sequence 8)
Language
German
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568 stickt gesimdens werden können. Ausscheiden der Stücke snS dem Gebetbuch nv2 und ipis wp'; r Verbot an die O'^22, pwrn^pin Strümpfen Md mit dem r-.'bv umhüllt — annselige Kleinigkeiten da»! . ' - Wozu .-122, wenn die Mehrzahl der Gemeindeglieder nicht besonders ängstlich, am m«? mit Licht und Feuer sich zu schaffen D machen? tu l dem Gebet ip->L Segnung und Gedeihen für aufrichtige Talmudgelehne von Gott erbitten — wie lächerlich! i Wo Trauer um das zerstörte rv2 und Hoffnung an ein dereinst Wiedererstehendes aus den Oemüthern gewichen, da kann es gleichgiltig sein, ob die cr^7>2 im Vortrag einer feierlichen Gebetsweise, für fromme isr. Herzen so ergreifend, eben so sehr wegen der traurigen Entbehrung dessen, was früher glanzvoll dagewesen, als wegen der erweckten Sehnsucht nach dein dereinstigen glanzvoller» Niedererscheinen des Verschwundenen, mit lederner Fußbekleidung angethan sind oder nicht*). Endlich ist auch nicht zu vermuthen, daß die so wahrnehmbar aus die 2-1.12 in dem gedachten und ähnlichen Gottesdienst-Lokalen und -Weisen sich niederlasse, daß die 2-1.12 veranlaßt wären, um Beschädigung von vorwitzig Hinschauenden zu verhüten, in den i-72 förmlich sich einzuhüllen. Viel Heldcnmütbigercs ist gewagt worden; -'2-x 7X7L"2 2--122 112-.1 L'L'.I i7-s-2 sind mit Achselzucken unbeachtet geblieben. Folgendes — das Thatiächlickre. Der gedachte Rabbi-Schächter hat in Abwesenheit des Nabb. Landsberg sich zum;-2-i ^102 Lusgeblähet; bekümmerte sich hochmüthig eben so wenig uru .11-1-2 als 221, und hat ohne Zuziehung sachverständiger Assistenten, die mit ihm vereinigt ein i'2 hätten vorstellen können, einen m'-vvollzug kühn hinauSgesührt im Vertrauen aus die eigene subjektive Tüchtigkeit, die übrigens in Folge von objektiven weingeistigen Einwirkungen zu Zeilen nicht vor allen Schwankungen gesichert ' sein soll; so sagt wenigstens die böse Welt. ' Dem H. Nabb. Laudrberg, bei seiner Nach- *) Nnm. der Red. Tein geehrten Einsender schein« entgan, zen ju sein, daß di, drsxrcä rn, Einrichinnz «ine Tekana LSra's vnd ouS ganz anderem Grunde als dem angegebenen hervorge» ganzen. Si,L» Sota 40»- tHirrbri ei hausekMst und Kenntmßnahme von dem Borgesalleuen. stellten fich sogleich alle die Bedenken vor Augen gegen die formelle Giltigkeit des vollzogenen ScheidungsakteS. Um nur einen Umstand namhaft zu machen: her Eine von der ossiciellen nw'-w -ix war lauge Zeit p'OTwsz rvr»2l? bbnv; angenommen auch, derselbe habe sich in jüngster Zeit in Gesinnung und thalsächlicher Lebensweise bekehrt^ so hat er doch dir jetzt einer solchen Umkehr, wenn sie überhaupt vorhanden ist, nicht de» publiken und ossiciellen Ausdruck gegeben, daß von den einschlägigen Paragraphen unsrer Codices, denen zu Folge in RückstchtSnahme seiner bekannte» früheren Lebensweise seine Zeugcnschast ohne Geltung wäre, Umgang s^/mmen werden könnte. ' Das zweifelhaft geschiedene Ehepaar wurde vor den Nabb. Landsberg berufen; demselben die Bedenken gegen die Giltigkeit der vollzogenen Scheidung vorgestellt, und daß es das sicherste wäre, wenn, ohne durch eine förmliche Procedur den vollzogenen Scheidungsact für nngiltig erklären zu müssen, dasselbe sich freiwillig entschließe, sich eiren wiederholten Scheidungsact gefallen zu lassen, der alle Garantieen orthodoxer Anforderungen biete. Das ist auch geschehen. Im Verlauf devon dem Rabb. Landsberg geleiteten Scheidungsaktes hat sich dann auch ferner ergeben, daß der -122 des ersten Scheidungsverfahrens in Bezug auf die Namensnennung der geschiedenen Frau in der ScheidungSmkunde, ein Versehen nicht zu vermeiden beflissen war, das allein schon hinreichend sein könnte, die erste Scheidungsurkunde und Mion als ungiltig zu stempeln. Es mar nämlich die Frau in dem betreffenden Scheidebricse nur 2-^2 genannt,- während ihr vollständiger Name .-.'ii 2-12 ist, so daß der betreffende Passus bauten muß: c^v rv^pr«-» 1-10-12; es handelte fich also um ein vollständiges L"« r-ier« -xinkk; Gleichwohl kann der Vorstand der magyar. Iudengesellschast cs nicht verschmerzen, daß Eines ihrer würdigsten Genoffenschaftsgliedkr in dem vorliegenden Fall der Autorität des Nabb. Landsberg gehuldigt hat, und laßt den schuldigen GeseüschastSgen offen Feindschaft und Groll schwer fühle». Einsender dieses tauscht sich wohl nicht m der ae Beilage.)

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