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Der Israelit · 1861-10-16 · Heft 42 (16.10.1861) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
2 (1861)
Issue
Heft 42 (16.10.1861)
Date
1861-10-16
Page
– (sequence 6)
Language
German
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irn Großherzsgchume Bades.-- vor das Großhqxzogst Minist erium getreten ist, in .dsssey!0 Paragraphen j 7»7r< dp rs>22d IS rrd 22» 2^P21-«.,,22202) 1^'-7 1-nr« .-»'7P^ 221 .122) wir. den.Versuch — nicht j nur zu einer Umgestaltung des isr. Oderraths, son- -s dern — zu einer totalen religiöse» Reform erkennen müssen. — . . ' , . . Nach Leu bisher geltenden gesetzlichen Bestmp , muitgen über den Wirkung^kreiH und die Geschäfts-. , bebandluvg des isr. OberratbS waren bei derRelij gionscynkerenz, welche die Mkigionsangelegen- § deiten im engerer» Sinne zu erledigen hat, etn>a 3 bis ä weltliche Mitglieder und 3 Rabbiner.. Die weltlichen Mitglieder haben aber bei Beräthnngen über Religionsgrgenstände keine entscheidende,, sondern, nur eine berathende Stimrize. sviäv Reg. Bl. «Io 1827, S. t»7.j Dagegen wist der fragliche , Entwurf," daß seinrm aus 11 weltlichen Mtgliedcrn und nur 2 Rabbinen und einc-rr »Sr. Theologen bestchendeu Eolleginm, drssen Mitglieder alle gleiches Stimmrecht haben und dCs seine Beschlitsie nach Stimmenmehrheit faßt, . einer» solchen Collegium will der 35 des „Entwurfs" anheim gegeben..wissen;/ .. . .. , 1) alle Anordnungen, die sich ans die innere und . äußere Einrichtung des Gottesdienstes beziehen; ' 2) du: Bestimmung der in den Synagogen und Schulen zu gebrauchenden Erbauung-- und Lehrbücher, und , 3) die Entscheidung von Zweifeln und Anständen in Beziehung aus Anwendung und Auslegung von Religions- und Ritus Vorschnsten. Können die , Entwurf ler" wohl im Ernste glauben, daß sich einem solchen, Ansinnen die Israeliten des Landes stillschweigend singen, daß nicht vielmehr die allermeisten Rabbiner Badens und alle jene Badener Israeliten, deren Herz noch warm für. dse Religion der Väter schlägt, mit aller Mast und Macht uud allen gesetzlichen Mitteln dagegen arrftMen werde«?, .... . .^,.,.Wir geben zwar gerne zu, daß eS in der jüdischen Kirche einen Unterschied zwischen Geistlichen und Laien, nicht gibt. . Der .Rabbiner ist. kein.Priester, hat keine prieskrliche Handlung zu verrichten und kM»» aus keinerlei sakramentalen Charakter Anspruch mache»»., Äder der Rabbiner ist Lehrer, .Aufleger »rnd. Neherlieferer. .Gesetzes; er. ist. der Hesetze-e. kund i g e, der? darüber wacht, daß die religiösen. Vorschriften von den Mitgliedern feines Sprengelbefolgt werden und der sie m Zweifelhaften Hallen belehrt. Da nun nach dem.Hntwurse die weltliche» Mitglieder des Oberraths thcils vom Landeäherrn ernannt, theils von! der? Bevölkerung M Landes gewählt werden, ohne daß die Wählbarkeit derselben, irgend wie beschränkt, und v!m ihrer Gesetzeskunde und ihrem religiöse» Lebenswandel bedingt wäre: so kann eine aus diese. Weise zusammengesetzte Behörde nicht als eine, mit der nolhigei» Befähigung und Autorität zur Ausübung der hier l, 2 u. .! aufgezählten Befugnisse bekleideten Religioltsbehorde betrachtet werden. . - . Die in 35. Absatz lll ansgezühlten Besngnrsse, könne» uud dürfen von; religionägesetzlichen Standpmrkte ans nur einen» solche»; Collegium zuerkannt werden, dessen Mitglieder rmt anerkannter Gesetzeskunde religiösen Sinn und religiöses Leben verbinden, und treu und st st am Gesetze und Glauben der Väter halten. . Schon der bloße gesunde Menschenverstand macht es Jedermann einleuchtend, daß überall, wo es sich um Entscheidungen über Retigionsge setze bandelt, nur eine Mehrheit von solchen Personen Mitwirken und rnttbeschließen kann, die etwas von der Sache verstehe»;, also gesetzeskundig sind. Wo in aller Welt in es je vorgekvnrn,^.. daß man Banqniers zu einer Rtwrm des Mediciualwejens, oder Theologe»» zur Umgestaltung . juristischer Zustände vereinigt hat? — Und zur Entscheidung von Zweifeln und Anständen über Anwendung und Auslegung von jüdischen Religion?- gesctzeu und Ritvsvsuchristen, in derer» Ausübung Tausende der frömmsten und edelsten Glarrbensge- »rossen Gewisseusruhe und Befriedigung ihrer religiös! sen Sehrrmcht sinden, da soll eine Mehrzahl enkun- . biger uud vielleicht garUngläubiger eiye entscheidende Stimme haben? — Wo »rge»»d ein Haus aufgedaut werden soll, da! m»td nur Banverstäudigen da- Geschäft anvertraut; s nur wo man einen Bau ichneü einreißen wisst » da ist jeder zu brauchen, der Axt und Keule schwirri^aLnnt—. ... .

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