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Der Israelit · 1861-10-02 · Heft 39-40 (2.10.1861) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
2 (1861)
Issue
Heft 39-40 (2.10.1861)
Date
1861-10-02
Page
– (sequence 10)
Language
German
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wohl brauchen. So lange die Stimmung gegen die Juden fortbestehe, wie sie nun einmal sich geltend mache, könne man den Juden ihre Verbitterung nicht verargen, und es werde nicht besser werden, bis jene Stimmung gründlich auSgemerzt sei. Die Juden seien einmal da und Niemand werde sie aus dem Land vertreiben wollen. ES handle sich nur darum, ob man sie als etwas! in unserem staatlichen. Organismus Fremdartiges sortbestehen lassen, oder ob man sie aussuchen wolle. Habe der Staat die Juden einmal verschluckt, so soll er sie auch ver-, dauen. Mit der Ansicht Nödinger's, daß das Verbot der Ehen zwischen Christen und Mden aufgehoben werden soll, sei er vollkommen einverstanden. Es sei gewiß Pflicht der Kammer (der Blüthe der Intelligenz, wie er sie nennt), dem Volke mit dem guten Beispiel vorauzugehen und die bestehende Abneigung gegen die Juden dadurch praktisch zirbeseitigen, daß man sie zum Staatsdienst zulasse. Wenn man die Juden zu StaatSamtern zulasse, so falle weder der Himmel, noch daS Königreich Württemberg ein. Wenn die Negierung sich einmal hiezu entschlossen und im Heraussangen einiger Intelligenzen glückliche Griffe ge,nacht habe, so werde sich zeigen, daß die Sache nicht so arg ausfalle. Die Negierung solle einmal mit der gegebenen Versassungsvorschrift Ernst machen. Im Namen des Gesetzes, der Humanität und der Staatsklugheit halte er es für geboten, die Verfassung in dieser Beziehung zur Wahrheit zu machen. Staatsrath v. Golther: ES seien bereits Fälle vorhanden, daß ein Jsraelite im Staatsdienste verwendet werde, insbesondere in seinem Departement werde cS Stellen geben, wo Israeliten verwendet werden können, eS werde aber der einzelne Fall stets einer näheren Prüfung zu unterstellen sein. Durch den vorliegenden Entwurf wolle die religiöse NasiS des Staats keineswegs alterirt werden, der- Entwurf sei nicht ein Ausfluß der Indifferenz des Staats.gegen die Kirchen. ES handle sich darum, das gVoße Prinzip der Gewissensfreiheit zur vollen Geltung und Wahrheit zu bringen. Eine Beschränkung dieses Grundsatzes liege aber gewiß darin, daß ein den drei christlichen Konfessionen nicht Angehörige der wichtigsten staatsbürgerlichen Rechte, insbesondere des aktiven und passiven Wahlrechts beraubt sein soll. Man wolle aber auch dem Grundsätze der Gerechtigkeit Rechnung tragen und das Wesen her christlichen Kirche sei ja mit aus den Grund der Gerechtigkeit gebaut; etwas Ungerechtes könne die christliche Kirche nicht verlangen. Was den Antrag v. Mehring's betreffe, so dürste sich derselbe nicht enrpfehlen, indem man bei der Ausführung auf Unmöglichkeiten stoße, dg es nicht möglich erscheine das Maaß der bürgerlichen Pflichten zu bemessen. Er bitte daher die Kammer, endlich den große» Grundsatz der Gewissensfreiheit zur Wahrheit z« machen und einer großen Klasse von Staatsbürger» gegenüber Gerechtigkeit M üben. Hopf: Durch das, was die Regierung biete, sei zwar ein Schritt vorwärts gethan, aber er beklage es, daß nicht volle Gleichberechtigung Aller ausgesprochen werde. Er sei dafür, daß jetzt schon de» JSraeliien — und nicht bloß ihnen, sondern Me» ohne Rücksicht auf ihr religiöses Bekenukmß— nicht nur die staatsbürgerlichen, sondern auch die bürgere lichen Rechte gewährt werden^ (Schluß folgt.) . Gokdbcrg (Mecklenburg), 10. S«pL. Dem Herrn S. in Berlin, Verfasser des Artikels „Unsere Gegner" in No. 34 Ihres w. Blattes, meinen beste» Dank und ich hoffe, daß noch viele und bedeutende Männer sich diesem meinem Danks anschließen werden. Dieselben werden auch einsehen, daß es Pflicht ist, ein Blatt, wie der Israelit, welches nur für das orthodoxe Judenthum spricht, noch mehr zn verbreiten. — So weit mir Krotoschin bekannt ist, glaube ich versichern zu können, daß der Herr W.*) nur als Vereinzelter sich serkühnt hat, solche Worte gegen den Israelit zu schleudern. — Und wen» auch, wie Herr Wsagt, die Mainzer die Gräber solcher verdienter Männer, „welche laut '12 'iiruQ 'rr '2 '' kein pvn haben" mit Koth (?) bewerfen, so geschieht dies, wie es im 5. B. M. 13. 12. heißt: „Und ganz Israel soll es hören und sich fürchte» und nicht mehr wiederholen." — Gleichzeitig erlaube mir, auf die Abfassung eines Gebetbuches, worin die dazu nöthigen m deutscher Schrift und Sprache enthalten sind, auf- *) Anm. der Red. Durch die Mitkbeilung des Herr« Warschauer auS Krotoschin hat sich bereits herarrszesiellt, daß Niemand anders als Philippssn der eigentliche Verfasser des von Krotoschin datlrten Schmähartikels war. * »

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