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Der Israelit · 1861-10-02 · Heft 39-40 (2.10.1861) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
2 (1861)
Issue
Heft 39-40 (2.10.1861)
Date
1861-10-02
Page
– (sequence 9)
Language
German
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477 der Ehe zwischen Juden und Christen ausgehoben würden. - - . 5:^ '! Probst: Sein Standpunkt ln der vorliegenden Frage sei einfach der, daß Gleichberechtigung aller Konfessionen ausgesprochen und die Beziehungen zwischen Kirche jsrmd Staat auf das größtmögliche Minimum reduzirt werden sollen. Das Verhaltniß zwischen Religionsgesellschasten unter sich und zum Staate sollte in einem allgemeineren umfassenderen Sinne geregelt und nicht bloß eine isolirte Bestimmung gegeben werden, wie in dem vorliegenden Entwürfe. Er hatte gewünscht, daß ähnlich wie in Preußen allgemeinere Grundsätze über dieses Verhaltniß ausgestellt worden wären. Ebenso hätte er gewünscht, daß die Verhältnisse der katholischen Kirche nicht durch ein Spezialgesetz geordnet werden. Uebrigens sei ihm der in dem Entwurf ansgesprochene Grundsatz von solcher Bedeutung und Wichtigkeit, daß er denselben auch in seiner Vereinzelung mit Freuden acceptire. Wenn man auch noch einzelne Beschränkungen gegenüber den Israeliten beibehalte, so werde doch die Zeit nicht mehr ferne sein, wo alle diese Beschränkungen fallen müssen, nur in Einer Beziehung werden sich, wie -et glaube, Schwierigkeiten därdieten, nämlich in der Frage über die Verpflichtung der israelitischen Kirchengemeinden zum ausschließlichen Unterhalt israelitischer Armen, während sie gleichzeitig zur Unterstützung christlicher Armen beizntragen Habens In dieser Hinsicht müßten no!h nähere statistische Erhebungen angestellt werden. Es! wäre z^B, noch näher zu prüfen, Wie sich die Sache mache in Gemeinden, deren Arme ausschließlich aus christlichen Stiftungen unterhalten werden; solche Gemeinden könnten doch nicht wohl zu Unterstützung israelitischer Armen beigezogen werden. Gerade die speziellen Bestimmungen über die Armenversorgung seien der Art', daß man schon ans Aussichten auf die Stiftungen Hier nicht grundsätzlich durchgreifen könne. - Schuster: Die Zeit, wo das Neligionsbekenntniß von großem Einfluß auf die staatsbürgerlichen Rechte gewesen sei, sei vorüber, und es habe sich die Idee Bahn gebrochen, oaß keinerlei staatlicher Zwang eintreten dürfe gegen religiöse Bekenntnisse, und daß der oberste Richter Ln religiösen Dingen das Gewissen sei. Aus dieser Idee sei der vorlie- (Zweitrr Bogen von Nro gende Entwurf entsprungen; er begrüße zwar denselben mit Freuden, aber halte ihn nicht für genügend, indem er gewünscht hätte, daß diejenigen gesetzlichen Beschränkungen, welche noch bestehen, ganz beseitigt worden wären. Er wolle übrigens hieraus der Regierung, welche sich den Israeliten gegenüber stets liberal und wohlwollend gezeigt habe, keineswegs einen Vorwurf machen, da er nicht verkenne, daß. die Sache ihre Schwierigkeiten habe. Der Entwicklungsgang der Israeliten sei so weit gediehen, daß die noch hemmenden Bestimmungen völlig verlassen werden können. Es sei eine unabweisbare Forderung, daß die Rechte und Pflichten des Staatsbürgers gleich sein sollen und daß das religiöse Bekeyntniß völlig unabhängig dazustehen habe. Er wurde sich daher einem noch weiter gehenden Anträge,- als dem Probst'schen anschließen. - : i'Hopf bringt den Antrag ein, im ersten Satz des §. 27 der Mrsassungs-Hrkunde gu sagen: Jeder, ohne Unterschied der Religion, genießt im Königreiche gliche staatsbürgerliche und bürgerliche Rechte, i A Schott: Dikl Gesetze werden gemacht, damjt sie gehalten^ werden. Murr sage aber der 22 unseres Versässungs,Vertrags, aus welchen man sich so gern berufe/lidaß kein Staatsbürger vermöge seiner Geburt von irgend einem StaatSamte soll ausgeschlossen werdeir. Ungeachtet dieser klaren Verfaflungsbestrmmung seien die Juden nicht im Besitze dessen, was ihnen verfassungsmäßig versprochen sei. Man berufe sich darauf, daß die Juden vermöge ihrer religiösen Anschauung den christlichen Staat nicht respektircu können. Er haW dies aber sür völlig unrichtig. Der Prälat v. Mehring habe gesagt, daß die Sehnsucht der Juden sie außerhalb Landes ziehe. Allein die Sehnsucht der Juden sei ganz die gleiche, .wie die der Christen. So weit sie materiell gesinnt seien, ziehen sie.dem Erwerbe nach, und aus geistigem .Gerötete wisse! sie gar wohl, daß der Besitz des Landes Kanaan sie nicht glücklich mache, vielmehr verfolgen sie dieselben politischen Ideale wie die Christen und er könne den Satz nicht zugeben, daß die Juden keine guten Deutschen sein können. Ueberall, wo, der Jude sich zeige, im Verkehr, auf dem. Marktean der-Vörse, entwickle sich reges, Leben und wir^ Süddeutsche namentlich können dieses^ bewegliche EleürenZ recht ÄS 4V des Israelit.)

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