Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 2 (1861)
- Issue
- Heft 39-40 (2.10.1861)
- Date
- 1861-10-02
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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ümgen für Euer Seelenheil zu sorgen gedenket, leget hier Euer Schälstein nieder, es handelt sich hier nicht um die Unterstützung eines Hilfsbedürftigen, nm Ausrichtung einer durch Armuth niedergebeugten , Familie, eS handelt sich um das zeitliche und ewige! Wohl unserer Kinder und Enkel. Auch die kleinste l Gabe ist uns willkommen, aber die von Gott Gesegneten mögen bedenken, daß nur durch erklekliche Beiträge die Durchführung unserer Zwecke ermöglicht wird, und daß die Art und Weise derselben von. der Größe der Mittel abhängt, die uns zur Verfügung gestellt werden. ' Wir vertrauen dem biedern Sinne unserer Glaubensgenosten» daß er die hohe Wichtigkeit unseres Vorhabens gehörig würdigen, und unH demzufolge in den Stand setzen werde, die ^von UNS deah-: sichtigten Einrichtungen recht bald in crfreuli^^ Weise ins Leben zu rufen, eingedenk des erhabenen ' Wortes: ' „Die göttliche Lehre ist ein Baum des Lebens, für alle, die daran sesthalten, und die sie erfassen, werden beglückt werden." (Sp. S 3. V. 18!) '- . In Folge dieses Ausrufs siud zwar von vielst Gemeinden des Landes Beiträge «agegangey^M«^^ ihr G'esammtbetrag beläuft sich nur aus die! UnzurH-- chende Summe-von 1646 Mchen, indem gerade die großem und reichern Gememdm, wie z. V. Mann-. heim, Heidelberg, Bühl n rc. gar nichtssgeleistet haben. . - - l,. '' 'i! Gerade die Gemeinden, dis fort und fort Amderungeu, Reformen und sogenannte Verbesserungen begehren, gerade diese warm es, die mit Beiträgen zurück blieben und sich von der geringsten Landgemeinde beschämen ließen. — Wenn es uoch irgend eines Beweises bedürfte, mje. wenig das Judnühum und dessen Institutionen von der Opserwilligkeit derjenigen seiner Bekenner zu erwarten hat, die einer religiösen Reform zugethan sind, so könnte die vorstehende Thatsache zum traurigen. Beweise dienen. — ' - .. Herr Oberrath Alt mann ließ sich aber dadurch keineswegs abschrccken. Muthig verfolgte er nach wie. vor die Ausgabe, die cr als eine heilige erkannt,! und kam in einer ausführlichen, meisterhaft verfaßten „Darlegung über dis Erhebung und Verwendung der. i2r. Unterstützungsgelder" — vom 9. August d. I., die au sämmtliche Bezirks-Synagoge» der Landes ergangen, abermals aus de» Gegenstand seines frühem Ausrufs zurück. Er beklagt darin wiederholt und tief, daß nicht nur die Vorbereitung und der Unterricht der isr. Lehramtskandidaten für das Religionsfach noch immer durchüAS ungenügend sei, sondern daß auch die Art, wie sie ihre Verköstigung während der Zeit ihrer Ausbildung in Karlsruhe erhalten, laut und unabweisbar um Abhilfe rufe, und wird deshalb beantragt, einen Theil der allgemeinen isr. Unterstützungsgewer des Landes, die sich aus circa 6000 fl. — jährlich belaufen, zu diesem heiligen Zwecke zu verwenden — Wie wir erfahren, beabsichtigt der Großherzogliche Oberrath der Israeliten, im Oktober d. I. mit der in anerkannt segensreicher Wirksamkeit besteheuden' isr. Lehr- und Erziehungsanstalt in Weinheim eirie BildungLa»stalt ßür,isr. Lehrer zu verbinden und dieser dgs Ergebniß der vorerwähnte» Collecte und einen Theil der isr. Unterstützungsgelder zu dem Behufs zuzuweisen, um Söhne armer Glaubensgenossen, die sich zu Religions- und Elemen- .tarlehrern ausbilden wolle», unentgel blich aufnehmen, unterrichten, arrsLLlden, und verpflege» zu ' können. — - Gebe Gott, > daß dieses fromme Vorhaben, welches das zeitliche und ewige Wohl unserer Kinder und spätesten Nachkommen bezweckt, dem gewünschten Ziele zugesührt werde!" » Stuttgart, 17. Septbr. 171. Sitzung der Kammer der Abgeordneten. (Nach dem Württ. St.-A.) Am Miniflertische: Minister des Innern, Frhr. v. Linden. Die Tagesordnung führt zu Verathung deS Berichts der staatsrechtlichen Kommission über den Gesetzesentwmf, betreffend die Unabhängigstellung der staatsbürgerlichen Rechte von dem religiösen Bekenntnisse. Berichterstatter v. MatheS. Der einzige Artikel des Entwurfs lautet: An die Stelle des zweiten Absatzes des K. 27 der Versassungsurkunde tritt folgende Bestimmung: Die staatsbürgerlichen Rechte find unabhängig von dem religiösen Vekenntniß. In dem §. 435, ZU. 1 der Versassungsurkunde fallen die Worte: „einem der drei christlichen Glaubensbekenntnisse augehören und" weg.