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Der Israelit · 1861-10-02 · Heft 39-40 (2.10.1861) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
2 (1861)
Issue
Heft 39-40 (2.10.1861)
Date
1861-10-02
Page
– (sequence 5)
Language
German
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473 von seltener Rechtschaffenheit, von strenger Berufsthatigkett und einem edlen Charakter kennen "zu lernen, der auch dem Gegner billige Rücksicht niemals versagt. — Schon im Jahre 1357 veranlaßte Herr Oberrach Allmann einen Aufruf an die Israel. Be-! wohner des Großherzogthums Baden, betreffend die Bildung der iSrael. Lehrer, der folgendermaßen lautet: «Die Pflicht, unserer Jugend einen gründlichen und erschöpfenden Religionsunterricht einzupragen, hat die heilige Schrift neben den obersten Glaubenssatz unserer göttlichen Religion gestellt. (5. B. M. Cap. 6 Vers 4—7.) Der gründliche Religionsunterricht, den wir unserer Jugend erlheilen, ist die einzig sichere Grundlage zu ihrem zeitlichen und ewigen Wehlergehen. ES ist einleuchtend, daß wir hierzu der gründlich gebildeten Religionsschullehrcr bedürfen. Die Einrichtungen aber, welche zur Zeit bei uns im Badischen zum Zwecke der Ausbildung der Lehrer für den Religionsunterricht bestehen, müssen als durchaus ungenügend bezeichnet werden. Eine kurze Darstellung der Verhältnisse wird die Nichtigkeit unserer Behauptung außer allen Zweifel setzen. Jünglinge von 16—18 Jahren kommen in der Regel mit sehr schwacher und durchaus ungenügender Vorbereitung nach Karlsruhe, um während eines Zeitraums von zwei Jahren in dem evangelischen Bolksschullehrerseminar ihre Ausbildung für das weltliche Lehrfach zu erlangen. Der Besuch dieser Anstalt nimmt weitaus den größten Theil des Tages Ln Anspruch. Da die Seminarzöglinge fast ohne Ausnahme vermögenslos sind, sind sie ferner genöthigt, nicht nur unentgeldliche, aber ihre Studienzeit beeinträchtigende Kost« tische aufzusuchen, sondern auch, um sich die Anschaffung sonstiger unerläßlicher Bedürfnisse zu ermöglichen, Privatunterricht zu ertheilen. Endlich hat der Seminarzögling noch häusliche Arbeiten für die Anstalt zu fertigen, und erst, was aldaun noch an Zeit übrig bleibt, kann für das Studium der Religionslehrgegenstäude verwendet werden. Die nachtheiligen Folgen dieses Zustandes bedürfen keiner Schilderung. Nur sei, um das traurige Bild zu vollenden, noch darauf aufmerksam gemacht, daß diese Zöglinge,!' die für den weltlichen Unterricht genügende, für dm Religionsunterricht aber nur äußerst dürftige Vorbereitung genossen, nach 2 Jahren das Lehrerseminar und die hiesige Stadt verlassen, nicht etwa um Elementarlehrer, sondern um NeligionSschullehrer zu werden, da bekanntlich unserer Schulen bloße NeligionSschulen sind. Dabei dürfen wir nicht unerwähnt lassen, daß sowohl dis Großherzogliche Ober-' Schul-Conferenz als die Großherzogliche Seminardircktion mehrere, keineswegs unerhebliche Mißstände zur diesseitigen Kenntniß gebracht haben, welche dadurch entstehen, daß diese Zöglinge ohne gehö^ge Aussicht zerstreut in der Stadt leben. Beide'Behörden haben daher wiederholt und dringend das Ansinnen au uns gestellt,, zur Verhütung dieser Mißstände kräftige Maßregeln zu ergreifen. " Diese Verhältnisse rufen laut um Abhilfe, wir können und dürfen diesem Ruf nicht länger unser Ohr verschließen. .. Wir haben daher für dringend geboten erkannt, erstens dafür Sorge zu tragen, daß die israelitischen Schulzöglinge durch cigends hiesür anzustellende wissenschaftlich gebildete Lehrer genügenden Religionsunterricht bis zu ihrer völligen Ausbildung erhalten, sodann aber noch, sofern die Mittel hierzu ausreichen, daß ihnen ein anständigeres und mehr beaufsichtigtes Unterkommen als bisher geboten werde. DaS Großherzogliche Ministerium des Innern hat in gerechter Würdigung der von uns in dieser Beziehung vorgekragenen Verhältnisse durch Beschluß vom 17. Marz l. I. Nr. 3515 gestattet, daß behufs der Erreichung dieser Zwecke eine allgemeine Collekte unter den Israeliten des Landes eröffnet werde. Wir verhehlen es uns keineswegs, daß die Ausführung unseres Planes große Anstrengung und Mittel erfordert; wir wissen aber auch, und dürfen es getrost aussprechen, daß unser Ziel großer Anstrengung und Mittel werth ist. Unsere Angelegenheit ist eine Angelegenheit des Landes, und vertrauensvoll rufen wir daher alle begüterten israelitischen Einwohner auf, uns tzeiznstehen, und kräftigst milzuwirken, zu dem gottgefälligen Bau, den wir zu errichten gedenken. 1 -. Ihr Alle, die Euch Gott mit Glücksgükern' gesegnet hat, und die ihr vielleicht durch einstige Süf-

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