Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 2 (1861)
- Issue
- Heft 39-40 (2.10.1861)
- Date
- 1861-10-02
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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. i 470 allen jüdischen Kranken als ein großes Unglück betrachtet, wenn sie in's Hospital geschafft werde» mußten und das mit Recht. . Bei dem innigen Zusammenhangs zwischen Körper und Seele wirken die verschiedenen Gemüthsznstände ungemein auf den Verlauf der Krankheit. Der Kranke, in'S allgemeine Hospital gebracht, sieht sich plötzlich abgeschnitten von der übrigen jüdischen Welt, umgeben von den Emblemen einer fremden Religion, verpflegt von den eifrigen Dienerinnen eines Glaubens, der nicht der seine ist. Bemerkt er auch keinen Unterschied in der Behandlung, kömmt man ihm auch mit der größten Liebe und Sanftmuth entgegen, so kann er sich doch nicht erwehren, Vsrurtheile vorauszusetzen und unter diesen Voraussetzungen schon leidet er. Die in das Hospital gebrachten Speisen können unmöglich so gut und kräftig und dem Zustande der Kranken angcpaßt sein, daß sie besonders förderlich wären; sie gehen ferner durch nichtjüdische Hände und müssen den Gewissenhaften mit Besorgnis, erfüllen. Besondere diätetische Vorschriften des Arztes können in den meisten Fällen keine prompte Berücksichtigung finden. Das Peßachseft, das Neujahrsfest , der Versöhnungstag versetzen den Kranken in die größte Unruhe. Bei der Entlegenheit des Hospitals, weit weg vom Mittelpunkte der Stadt, muß der Kranke auf tröstenden Besuch meistens verzichten, und gar Mancher stirbt fern von seinen Glaubensbrüdern, noch in seinen letzten Momenten Verzweiflung im Herzen. All' diese geschilderten Mißstände sind nur ein kleiner Thcil derer, welche die Wirklichkeit r» jedem kinzelncn Falle noch besonders häuft, und wir waren mehrfach Zeugen herzzerreißender Scenen. Nicht minder hart werden auch z. B. Me Herrschaften der erkrankten Dienstboten betroffen; uns sind viele Fälle bekannt, in denen gefühlvolle Familiknhäupter bei derartigen Vorfällen über ihre Kräfte hinaus Opfer brachten, um dem treuen Dienstboten die oben geschilderten Mßstaüde zu ersparen. — l Wir können uns nicht gut vorstellen, daß anderswo bei ähnlichen Verhältnissen nicht dieselben AiMLnde, wenn nicht noch ärgere obwalten. Daher ist es an der Zeit das, was eine falsche Zeitsirömung verbrochen, nunmehr wieder gut zu machen. Hier Lu Mainz hat der Herausgeber dieser Blatter in der Boruacht zum Bersöhnungstage die Wiedergründung erueS Hospitals in seiner Predigt angeregt. DaS Wort von heiliger Stätte in feierlichster Stunde gesprochen, war ein zündender Blitz; schon wurden bedeutende Beiträge am Versöhnungstage beim Aufruf zur Thora gelobt, noch mehr in dielen Tagen zugesagt. Die ganze Gemeinde ohne Unterschied der religiösen Richtung fühlt das Bedürfniß und verspricht die Betheilkgung, so daß -."22 die baldige Nealisicung des Projectes in Aussicht steht. Wir theilten das Vorstehende mit, um auch in andern Gemeinden zu ähnlicher Wirksamkeit anzuspsrNen.— . Aus dem Badischen im Sept. 1861. Das DorMen ller Hinlerrrertlmle rorr ge- - — Mrrekleiein Vieke beireMnä.- In Erwägung der großen Nützlichkeit,, velche sowohl für die isr. Metzger als das gesamrnte isr. Publikum, zumal auf dem Lande, daraus entstehen würde, wenn der Genuß des Fleisches von den Hintercheilen des' 1^2 geschlachteten Viehes durch die religionsgesetzmäßige Absonderung der verbotenen Theils s.'M.-r 2'Z möglich gemacht wird, beabsichtigt der Vorstand einer der größten isr. Gemeinden des Landes einen Glaubensgenossen von zuverlässig religiösem Charakter auf Gemeindekosten nach Prag oder Livorno zu schicken, damit er dort bet Sachkundigen die fragliche Fertigkeit und die erforderliche praktische Anleitung in dem Maaße erlange, daß er von dein Rabbinatskollcgium jener berühmte Gemeinden die Approbation s.-^2pj zur NrSiLuug jener Fertigkeit in seiner Heimathsgememde erhalte. Der zuständige Orts-Nabbiner ist jedoch, nach reiflicher Erwägung und gewissenhafter Prüfung der Sache, der Meinung, daß der Ausführung des fraglichen Vorhabens nicht unwichtige religionsgesetzllche Bedenken entgegen stehen und kann sich als einzelner Rabbiner nicht für befugt halten zur Gutheißung und Einführung einer Neuerung, die in ganz Deutschland nirgends besteht..