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Der Israelit · 1861-09-11 · Heft 37 (11.9.1861) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
2 (1861)
Issue
Heft 37 (11.9.1861)
Date
1861-09-11
Page
– (sequence 7)
Language
German
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bestehe» bekanntlich besondere Bestimmungen. Sie können, wenn sie sich im Besitz eines Gouvernements- Paffes befinden, darauf auch in'S Ausland reisen, Loch die, die nur Lm Besitz eines s. g. Plakat-Paffesind, sollen, wenn sie mit einem solchen nach Preußen kommen wollen, an der Grenze eine Legitimation erhalten, die sie berechtigt, 4 Wochen laug sich diesseits aufzuhatten. Alljährlich nun kommen so legitimirte Personen nach dem benachbarten Seebade Cranz und Niemand fragte bisher nach ihrem Aufenthalte, sie bliebe» so lange als sie wollten dort^ genoffen zur Herstellung ihrer Gesundheit die stärkenden Bader und machten dabei wohl auch Geschäfte. Zn diesem Jahre hat jedoch die dortige Seebads- Verwaltung von der Regierung den strengsten Befehl erhalten, auf die Beachtung der bestehenden Bestimmungen zu halten , demgemäß nun auch alle solche Russen, sobald die 4 Wochen, die ihnen zum Aufenthalte in Preußen gestattet morden, cckgelaufen sind, von dort fvrtgewiesen werden sollten. Das Jammernder Personen über diese Maßregel, die, wie ihnen bekannt, in Cranz bisher nie angewendet wurde, war groß, denn sie traf vornämlich die Armen, die die Aufbringung der bedeutenden Summen, welche zur Erlangung eines russischen Gouvernements- Paffes nöthig sind, nicht ermöglichen könne». Indessen fanden sich noch immer zur rechten Zeit gefühlvolle, angesehene Männer, die sich der unglücklichen Fremdlinge annahmen und ihnen den Consens zum ferneren temporären Verbleiben auswirkten. Uns selbst gelang eS schon mehr als einmal, günstige Resultate in dieser Beziehung bei unserer im Ganzen humanen Polizei-Behörde zu erzielen. Die Leute kamen diesmal mit dem bloßen Schrecken davon. — Wir haben in diesen Plättern mehrmals Beschwerde aus Thor» darüber gebracht, daß dortige Kaufleute jüdischer Confession, welche in Folge ihrer Geschäftsverbindung oster nach Warschau zu reisen genöthigt sind, eine besondere Tageszettelsteuer in jener Hauptstadt entrichten müssen, während Engländer und Franzosen gleichen Bekenntniffes von dieser schmählichen Steuer befreit sind. Jetzt gehen uns ähnliche Klagen aus dem Königreiche Polen selbst zu. Alle jüdischen Provinzialen des Kaiserreichs, die nach Warschau kommen, mußten Jahr aus Jahr ein dort einen Tageszettel lösen, angeblich zur Unterhaltung des dortigen Krankenhauses. Aber, fragt unser Correspondent, wer wird dort umsonst ausgenommen und wie ist die Behandlung? Diese schändliche Abgabe dient nur zur Bereicherung Einzelner und ist für die Gesammtheit eine unerträgliche Last, die endlich von deren Schultern abgewälzt werden muß. Frei sein wollende Menschen, als welche sich die Polen jetzt gebehrden, dürfen nicht länger solche Steuer von einem großen Theil ihrer Mitbürger durch prwilegirte Pachter erheben lassen. Oder sie sind der Freiheit nicht würdig. Wir entspreche» gern dem dringenden Gesuche, diese Angelegenheit zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, und würden uns freuen, wenn dem gerügten, die Menschheit schändenden Uebel recht bald gründlich abgeholfe» würde. Atmoni. z Krotofchin, 23. August. Vor Kurzem stand in der „Zeitung des Judenthums* ein Aufsatz, betitelt „die Gegner" mit der Unterschrift ^V. Nicht nur in hiesiger Stadt, sondern auch anderweitig! herrscht der Verdacht, daß ich Verfasser jenes Artikels sei. Um mich von dieser Beschuldigung zu reinigen, bemerke ich, daß ich zwar im Juli einen Aussatz an Herrn Ori Philippson sandte, daß mein Conxept jedoch keineswegs mit jener Schmähschrift übereinstimmt; nur ein kleiner Theil dessen, was ich schrieb, ist mit andern Worten wiedergegeben, auch die Überschrift ist veränderte Entweder bin ich demnach überhaupt nicht der Verfasser jenes Artikels, oder der Herr Redacteur der Z. d. I. hat meinen Aussatz so umgeändert, daß ich ihn nicht für den meinigen anerkenne. Da hierorts Niemand diesen Artikel geschrieben haben will, so bin ich wohl nicht mit Unrecht darüber unwillig, daß Männer von hohem Ansehen und hoher Stellung, denen man sich anvertrauen kann, fremde, unbetheiligte Personen für Träger ihrer subjektiven Meinung hinstellen. Wenn man die Wahrheit erstrebt, darf man die Wahrheit nicht verletzen. Warschauer. (Wir hatten eS für überflüssig, aus obiger Mittheilung die Schlüffe auf Philippson' S Chacactrr zu ziehen und überlaffen das vielmehr dem geehrten Leser. Die Nedaction des Israelit.)

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