Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 2 (1861)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1861)
- Date
- 1861-05-14
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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245 dabei auch die Fenster des HanffS emgeworsen.! Dann ging der Hansen nach der Judenstadt zum Fabrikanten Pnrffak, der mehrere mechanische Webstühle besitzt. Man warf in der Fabrik die Scheiben ein,, zerschnitt die Ketten (Garn) aus den Stühle« und! zog sich alsdann zurück, ohne sonstigen Schaden anznrichten. Unterdessen halten sich die Juden und die in der Rahe wohnenden Bürger und Bauern versammelt und trieben die Unruhestifter au» dem Juden»)«rtel heraus. Sonntag früh schickte der Präsident eine Estaffette nach Lcntichytz, um militärische Hülse zu rcgrürircn, worauf 50 Manu Kosaken, aber leider erst um Mitternacht hier emtrafen, wo die Zerstörung der 26 Webstühle nach Zertrümmerung der Fenster bereits bei Hr». Scheib- Ler geschehen war. Die Spinnmaschinen, welche in demselben Locale standen, sind verschont geblieben. Am 22. Abends wollten die Gesellen die mechanischen Wcbftühle bei Hrn. Geyer vernichtest, indessen halte derselbe seine sämmtlichen Arbeiter und Bauern mit cisenbeschlagenen Stöcken bewaffnen laffen, und da auch die Bürgerwehr mit den Kosaken Wache hielt, so hat Keiner es gewagt, sich an der Fabrik zu vergreifen. Der Schaden des Herrn Scheibler soll gegen 7t»00 Rubel betragen, wahrscheinlich wird ihn die Stadt bezahlen müssen. Die ganze Sache scheint durchaus nicht politischer Natur, sondern lediglich eine Ärbeiterdem onstrati o u gegen Einführung der Maschincnweberei gewesen zu sein. Gegenwärtig sichen anster der Kosaken-Abtheilnng auch 350 Mann Jäger in Lodz, uns es ist diese Truppenzahl hinreichend, nm die Wiederkehr ähnlicher 6xcesse zu ver- Türkei. Belgrad, 20. April. Die serbische Negierung scheint den Mißgriff, den sie durch die Ausweisung -er Juden resp. deren Zurückweisung in die innere Stadt Belgrad machte, gefühlt zu haben, indem sie ihren NacSalnikS die Weisung zugehen ließ, die Ausführung der früheren judensemdlichen Verordnung zu sisiiren, weil die Negierung die Domicilrechte der Israeliten in Serbien einer näheren Erwägung unterziehen wolle. i Feuilleton. GejMckte. mul Inge iler Kankfurler Juden im Mittelalter;. Dcn G. 9. Kriegk. (Forlsttzung und Schluß.) In den Stadt NechnnngSbüchern bezeichnet der Rath selbst dnrc^seinen Finanzausschuß einzelne Inden mehrmals als Bürger der Stadt *). Ebenso sind in dem amtlichen Verzeichnisse der Bürgeranfnahmen, welches mit dem Jahre 1312 beginnt, unter den jährlich zu Bürgern anfgenemmenen Inden nnd Christen nebeneinander verzeichnet. Die einzelnen Ablheilnngen dieses amtlichen Vnches, in welchen Inden Vorkommen, haben eine und dkeselbe Ueberschrist mit denen, welche bloS Christen enthalten, nämlich: „Unter den Bürgermeistern N. N. sind Folgende zu Frankfurter Bürgern ausgenommen worden snnt in eivo» b'rnnlc<)nvorck<-nn»)". In einer dieser Ab Wellungen, welche in zwei getrennt ist, beginnt die zweite mit den Werten: „Hierauf ist zuerst zur Mitbürgerin gemacht worden kl'orit l,ov s-wt.-r aonvivi« priknc») die Jüdin Hanna, die Mutter des Inden Heilmann von Guzscn." Auch die Bedingungen, lkttter welchen ein Jude Bürger wurde, waren ganz dieselben, wie bei christlichen Bürgeranfnahmen: der Jude bezahlte wie der Christ das übliche Antrittsgeld von 3 Pfund, mußte gleich diesem eine feste jährliche Einnahme von einer halben Mtzk Nachweisen, und hatte in Betreff'derselben wie der Christ nvthigenfaUs einen Bürgen zn stellen, welcher nicht etwa aus den Christen genommen werden mußte, sondern da, wo seiner bei Inden gedacht wird, .jede.Sinal ein Jude war. Nnr die eine Ausnahme findet statt, das; in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts daS Antrittsgeld eines Inder.höher war, nämlich zwischen 10 und 30 Gulden betrug. '!3l>3 Heist Snmon vcn Lrlgi.lsradt „ein Jude unser kurzer"; 1272 wird ekenderfeNe nebst anderen Juden n:ik felgende« Werten erwähnt: „Lvmcn den Jude unde anderJude unß kurzer"; 1361 wird eine Zahlung für Lypinnemen von Mainz mit dem Zusatz eingetragen: „als he kurzer waz worden";1361 ist die N.de von „den Jüdin, di, kurzer zu der zyd waren". ^Beilage zu 9t ro. Ltt -eS Israelit.)