Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 2 (1861)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1861)
- Date
- 1861-05-14
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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2L2 arbeitetcs Geschenk überreichten und darauf hrnwiesen, wie am heutigen Abend Alle, trotz ihrer verschiedenen Ansichten, sich um ihren Lehrer schaaren, da ja dein Einen, dem Religiösen, das Men gemein, seine Huldigung dargebracht werden Me. Unvergeßlich wird der Eindruck im Herzen aller Anwesen, den bleiben, die das Glück hatten, diesem feierlichen Acte beizuwohuen und möge er dazu beitrage», in allen religiösen Angelegenheiten die Gemeindemitglieder in allen Schichten so innig vereint zu finden. Am folgenden Morgen zwischen 10 und 12 Uhr fanden die Gratulationen statt. Die Gemeinden Wandsberg und Segeberg schickten ihre Deprrtationen und Geschenke. (Wandöbeck einen silbernen Pokal, und Segeberg ein silbernes Schreibzeug.) Die jungen! Mädchen hatten zu dieser Feier einen mit Sammt überzogenen, mit fein gearbeiteter Stickerei verWnen Lehnstuhl gearbeitet. Die Knaben der Talnmd-Lhora- Schule trugen ein hebräisches Gedicht vor, das auf Atlas gedruckt und eingerahmt überreicht!wurde. Die Mädchen der Freischule trugen ein Gedicht-vor und überreichten dann einen selbftgearbeiteten Teppich. ^Während dessen trat der Oberpräfident ein, begrüßte Änd beglückwünschte! den Jubilar und ließ sich alsdann das Gedicht noch einmal vortragen. ' / I l Um 1 Uhr begann die Feier in der Synagoge.! (Fortsetzung folgt.) Aus dem badischen Lberlarrd, 1. Mai. s Auf den Ausgang eines an und für sich ganz unl sHeinbären, seiner Eigentümlichkeit halber übenden-? noch bemerkenswerthen Rechtsstreites, ist man in einem Theil unserer Gegend, dem unteren Breisgau, sehr gespannt. Ich glaube, daß auch die entfernt stehenden Leser, die, wenn auch lokale Sache nicht ohne Interesse finden werden, und dürfte daher solche ijr diesem geschätzten Matte eine Stelle findend. In. dem Dorfe A. im Bezirksamt E. kam unlängst der Vorsänger des Ortes in Trauer und wollte in der wie an jedem Tage, so auch am .imrv, den vollständigen Gottesdienst in seiner Behausung halten. Er ersuchte zu diesem Zweck den Inhaber einer kleinen rnvn irv, den Herrn Bezirksältesten W. in demselben Orte, ihm solche zukommen lassen zu wollen. Als nun am Morgen gedachten Tages sich Herr W. mit der n"O im Arme zu dem begeben wollte, und gerade im Begriffe war, in eine andere Straße einzubiegen, kam derselben entlang der katholische Ortsgeistliche im Ornat, Willens einem Kranken die Tröstungen seiner Religion zu dringen Herr W. trat geraden Wegs in die andere Straße ein, um zu dem Hause des zu gelangen, ward aber von dem gedachten Geistlichen zurückgerufen (er war an demselben nicht vorübergegangen) und zur Rede gestellt, warum er seinen Hut (also von der Ferne) nicht abgezogen und denselben auch jetzt noch nicht abziehe, wahrend er, der Pfarrer, auch noch das Hochwürdige bei sich trage. „Herr Pfarrer," erwiederte Herr W., indem er ihm die heilige .inirrr wies, „ich trage das Hockwürdigste." — Der Geistliche erklärte hieraus, er werde sich Genugtuung verschaffen und da derselbe als streng kirch- Uchgesinnter Charakter bekannt ist, sah die Sache einem Riesenprozesse ähnlich. Mittlerweile mußte sich aber der Herr Pfarrer doch eines Bessern besonnen haben. In einem Lande, an desien Cpine eine humane, aufgeklärte Negierung steht, deren Beamten als ebenso human und aufgeklärt bekannt sind, in einem Laude, wo die Bürger gegen das Konkordat selbst Sturm gelaufen und solches zum Falle gebracht, war um so weniger aus einen Erfolg zu hoffen, als auch in «nferm SLrafkoder für einen solchen Fall kein Paragraph vorgesehen war. *) Er brachte daher die Sache vor den Bürgermeister!! des Torfes. Hier war er seines Sieges um so sicherer, weil dieser Dorfschulze, seines Zeichens ein Zimmermann, dafür bekannt ist, daß er eoa «mors Straserkennknisse fällt. Die beantragte Strafe von einem Gulden ward auch, wie gar nicht anders zn erwarten war, ausgesprochen, von Herrn W. aber das Rechtsmittel der Berufung an das Großherzogliche Bezirksamt ergriffen. Daß dies Herr W. lobenswerter Weise nicht des Geldpunktes, sondern deS in diesem Falle heiligen Prinzips — wegen lhat, geht schon daraus hervor, daß er einen Verteidiger in der Perlon eines Advokaten (christlichen Glaubens) ausstellte. Die Verteidigungsschrift desselben soll sehr interessante Stellen enthalten. Auf den Ausgang ist man, wie bemerkt, sehr gespannt. Bereits soll aber von kompetenter Stelle gelcgenheitlich die!-— *) Dagegen besteht eine Verordnung, wornach in einem solchen Falle der Geistliche nicht im vollen Ornat öffentlich er scheinen soll. Anderswo wird es langst nicht anders gehalten.